Zitat
Original von Teddy
Und ich bin mir sicher, dass man schon heute in solchen Fällen eine Disquali aussprechen kann ... Regel 8:5 besagt:
Alles folgende in Regel 8:5 sind juristisch betrachtet Regelbeispiele, die eben genau das sind - Beispiele! Wenn ich der Ansicht bin, dass ein Spieler einen anderen gesundheitsgefährend angreift, dann werfe ich ihn runter - Punkt.
Darüber hinaus stelle ich als SR die Absicht bei dem Wurf fest - und wenn ich der Ansicht bin, dass der Werfer absichtlich den Kopf getroffen hat - dann ist das meine Entscheidung!
Der Jurist hat zwar vom juristischen Standpunkt her vollkommen recht, ABER geht es uns in den ganzen Diskussionen hier nicht bei jedem Thema darum, einen GEMEINSAMEN Standpunkt zu entwickeln und basierend auf diesem eine GEMEINSAME Linie zu verfolgen?!
Wenn hier im konkreten Fall von oben gelehrt wird, dass nur in den 2 explizit im Regelwerk beschriebenen Fällen zu disqualifizieren ist, ist das die Linie, die von den Verantwortlichen, die sich der Öffentlichkeit gegenüber beim Thema Regelinterpretation verantworten müssten, gewollt ist.
Ich sage nicht, dass man die Meinungen von oben dogmatisch befolgen sollte - nein, man mus dies auch hin und wieder kritisch hinterfragen, aber dadurch, dass Du - wie Du selbst schreibst - in dem Fall doch DEINE eigene Entscheidung treffen willst, die von den Lehrvorgaben abweicht, machst Du das einheitliche Schiedsrichterbild bzw. die gewünschte Linie in diesem Fall zunichte und - etwas überspitzt formuliert - das Schiedsrichterwesen unglaubwürdig!
Dein einziger Ausweg - das Unterstellen der Absicht - endet nach Interpretation des Regelwerks letztlich übrigens auch wieder beim Ausschluss.