Aus Ness Schilderung lese ich heraus, dass es sich nur um den erfolgreichen Versuch handelt, den Ball zu spielen.
Ich kann weder einen Angriff des Torwarts auf den Gegner noch eine vom Torwart ausgehende Gefährdung der Gesundheit des Gegners erkennen.
Beides muss gegeben sein, um den Torwart auf Grund von 8:5b zu bestrafen.
"8:5 Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6b), insbesondere, wenn er:
...
b) eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird ..."
Zu dem Blinden:
Wer seinen Laufweg nicht im Blick hat, sollte stehen bleiben, um Eigen- und Fremdgefährdung zu vermeiden.
"Als A8 sich umdreht um nach dem Ball zu schauen, springt TW B1 hoch."(Ness)
Das sehe ich so, dass A8 vor dem Umdrehen den Torwart ("springt hoch") an genau dem Ort der Kollision gesehen hat.
Entscheidung wie Lasse.
Lobt mich ruhig; immerhin habe ich keine vier Jahre für den Post gebraucht. ![]()