Vorsicht, Du musst unterscheiden zwischen "spielberechtigt" und "teilnahmeberechtigt" (siehe §10 SpO). Die Spielberechtigung wird mit Ausstellung des Spielerpasses erteilt. Durch das in §55 SpO geregelte "Festspielen" erlischt nicht die Spielberechtigung sondern lediglich die Teilnahmeberechtigung des Spielers für gewisse Spiele (in diesem Fall Spiele in der zweiten Mannschaft.)
Da hast du selbstverständlich recht. Mein Fehler.