Ich denke auch, dass man das differenzieren muß. Intern im Verein ist es ja nur ein Doppelspielrecht, ein Zweifachspielrecht für einen anderen Verein ist von der Spielordnung her gesehen etwas anderes und erfordert auch mehr "Papierkram". Die Effekte der Verzerrung sind natürlich ähnlich. Gefühlt wird das Doppelspielrecht aber häufiger mißbraucht. Wenn eine Tess Wester, Caroline Müller oder Anne Hubinger als fitte Bundesligastammkräfte in der dritten Liga auflaufen, empfinde ich das als Verzerrung. Die Zweifach-/Doppelspielrechte sind zur individuellen Talentförderung gedacht, was in den konkreten Fällen wohl definitiv nicht der Grund für den Einsatz war. In diesem Fall hier (Centini) oder z. B. auch bei Dinah Eckerle kann man so ein Zweifachspielrecht schon als gezielte Fördermaßnahme ansehen und dann finde ich das auch sinnvoll.
Die Diskussion verstehe ich nicht.
Ich: "Einmal das. Besonders ausgeprägt war es in den letzten Jahren zwischen dem BSV und Rosengarten."
Warum auch nicht ausgeprägt: Fast keine Einsatzzeit in der einen Mannschaft - aus welchem Grund auch immer - bekommen und
sich diese fehlende Spielpraxis bei Rosengarten geholt....geholfen den Abstieg zu vermeiden!....
und dann mit Rosengarten aufgestiegen und es dem BSV gezeigt! Besser kann es doch für eine Spielerin nicht laufen...
und für einen Verein doch auch nicht.
Das muss man wirklich sehr differenziert betrachten - in Blomberg spielten dort hauptsächlich Limberg und Mitrovic, die nicht sehr viel Spielzeit in der 1. bekamen. Rüffieux als Ziegengein zur Nationalmannschafft musste und einmal Klaunig, die nach mehreren Monaten Verletzung Spielpraxis brauchte. Es ging also nicht darum, die 2. durch eine Smits oder Roch "stark" zu machen. Aber ich denke, dass ist auch in Ordnung - denn die Mädels sind alle sehr jung und brauchen einfach Spielpraxis. Wenn sich ein Verein eine 2. in der 3 Liga gönnt - ist ja auch nicht kostenlos - sollte man dies Synergien auch mitnehmen dürfen.