ZitatOriginal von Waldorf
C gibt sofort an, der Gashebel habe geklemmt, was aber von A und dem Onkel betritten wird.
An der Maschine entstand ein Schaden von 3800 Euro.
Der Onkel von A will jetzt von C den Schaden ersetzt haben. Zu Recht ?
Also Jörg, ich habe da eine ganz andere Meinung, und zwar, A und der Onkel können garnicht beweisen, daß der Gashebel nicht geklemmt hätte. Und C muß das auch nicht, und tut auch nichts zur Sache.
Der Onkel hat A das Ding leihweise überlassen, und um Ansprüche bei evtl. Schäden geltend zu machen, hätte er vor dem Ausleihen, einen entsprechenden Vertag abschliessen müssen. So bleibt der Onkel auf seinem Schaden sitzen. Der erste Adressat für Ansprüche des Onkels, wäre auch A, dem er treuhänderisch den Hobel übertragen hat.
Findet Block-O