Wie gesagt, ein schwieriges und vieschichtiges Problem!
Die angedachte Klage würde darauf fußen, dass die Regelung - bereits bei Stellung des Insovenantrags würde die Lizenz entzogen - nicht mit dem Gedanken des Insolvenzverfahrens, nämlich die Erhaltung der Firma, vereinbar sei.
Man könnte der Meinung sein, die Lizenzbstimmungen verstießen gegen höherrangiges Recht.
Man könnte aber auch der Meinung sein, dass die Vereine in die Einschränkung des Insovenzrechts durch das Akzeptieren der Lizensierungsrichtlinien eingewilligt haben. Hier würde sich dann die erneut schwierige Frage stellen, ob man in diese Einschränkung überhaupt einwilligen darf...
Eine eindeutige Antwort gibt es sicherlich nicht. Ein Gericht könnte dieser Auffassung folgen oder auch nicht.
Gegen diese Klage spricht indes die Tatsache, dass sich die Vereine den Regularien, den Lizentsierungsbestimmungen und der "Gerichtsbarkeit" der HBL unterworfen haben, der ordentliche Gerichtsweg zumindest bis zur Erschöpfung der interen Rechtsmittelinstanzen ausgeschlossen ist.
Aber, wie es so oft ist: Keine Regel ohne Ausnahme: Im Normalfall steht trotz Unterwerfung unter die - nennen wir es mal Verbandsgerichtsbarkeit - die Möglichkeit offen, einstweiligen Rechstschutz vor einem ordentlichen Gericht zu verlangen.
Das geht, platt gesagt, immer dann wenn es eilig ist und ein erheblicher Rechtsverlust droht, wenn es zu lange dauert. Das wäre hier ja der Fall.
Eine solche einstweilige Verfügung gibt es unter Umständen innerhalb von Stunden. Der Richter prüft hier die Sache über den dicken Daumen und entscheidet dann einstweilig, was gelten soll bis es zum "richtigen" Prozess kommt, in dem auch sämtliche Details beleuchtet werden. Bis dahin kann es allerdings dauern.
Theoretisch könnte also Folgendes passieren:
- Inso-Antrag der Omni-Sport
- Sofortiger Lizenzentzug als Konsequenz aus den Lizenzsierungsrichtlinien
- Antrag auf einstweilige Verfügung, dass doch weiter gespielt werden darf, weil Richtlinien gegen höherrangiges Recht vertoßen
Möglichkeit 1: Gericht sagt: stimmt!
Dann dann geht der Spielbetrieb für den HSV weiter und später wird dann in einem Hauptsacheverfahren über den Streit entschieden. Entweder pro oder contra.
Möglichkeit 2: Das Gericht sagt entweder: Nee, dass passt schon so mit den Richtlinien oder es sagt: "Ich bin unzuständig". Das wäre dann der Schlussstrich unter das "Projekt".
Wahrscheinlich wird man mit dem Inso-Antrag allerdings so lange warten, bis man ihn auch nach HBL-Bestimmungen ungestraft stellen darf (soviel ich weiß, sobald die neue Lizenz beantragt werden muss, also irgendwann im März). Hierauf werden sich die Anstrengungen der Verantwortlichen sinnvollerweise richten. Aber auch dafür braucht man Kohle.