Urmensch
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Die Reduzierung der Dauerkarten kann zu Mehreinnahmen führen, wenn weiterhin alle Spiele ausverkauft sind. Falls nicht kann der Schuss auch nach hinten losgehen ...
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Dieses "man könnte" ist reines Spekulieren. Du wirst weder als Totschläger noch als Mörder verurteilt, wenn das Gericht dir die Tat nicht beweisen kann. Und das ist der riesen Unterschied zum Doping. Da ist die Herangehensweise: Es liegt eine Leiche in deinem Keller, also bist du der Mörder. Und während du bereits am Galgen hängst, kannst du versuchen, deine Unschuld zu beweisen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass Deutschland Doping unter Strafe stellt. Dazu wurde 2015 das Anti-Doping-Gesetz erlassen. Wer den Gesetzestext (https://www.gesetze-im-internet.de/antidopg/BJNR221010015.html) aufmerksam liest, wird aber feststellen, dass das Gesetz keinesfalls der Argumentation der WADA folgt und Doping nicht alleine dadurch definiert, dass bei jemanden Substanzen im Körper nachgewiesen wurden. Es muss die Absicht der Leistungssteigerung vorhanden gewesen sein.
Das ist der allgemeine Grundsatz im Strafrecht - es muss die subjektive Schuld (Vorsatz oder bestimmte Fahrlässigkeit) vorliegen.
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