Habe eben mal auf der Homepage des Hessischen Handball Verbandes in der dort veröffentlichten Fassung der Spielordnung §55 nachgeschaut.
Spielordnung (SpO) DHB mit Zusatzbestimmungen HHV Stand: 28.11.2015
§ 55 Festspielen
(1) Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler in Meisterschaftsspielen des Vereins eingeschränkt. Ein Festspielen bei Pokalmeisterschaftsspielen ist gesondert geregelt.
(2) Ein Spieler, der in einem der beiden ersten Meisterschaftsspiele einer Mannschaft mitgewirkt hat, wird für eine andere Mannschaft erst teilnahmeberechtigt, wenn sowohl diese Mannschaft als auch die Mannschaft, in der er mitwirkte, zwei Meisterschaftsspiele ausgetragen haben. Dies gilt auch für Jugendspieler, die in verschiedenen Mannschaften derselben Altersklasse spielen, nicht jedoch für die in Abs. 12 genannten Spieler.
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(5) Festgespielte Spieler können – mit Ausnahme nach Abs. 6 – an Spielen unterer Mannschaften wieder teilnehmen, wenn sie an den beiden letzten Meisterschaftsspielen der Mannschaft nicht teilnahmen, in der sie sich festspielten. Persönliche Sperren werden hierauf nicht angerechnet. Frühestens mit dem Freiwerden für untere Mannschaften kann die Vier-Wochen-Frist des Abs. 3 erneut zu laufen beginnen.
(6) In der Rückspielrunde können jedoch festgespielte Spieler für untere Mannschaften nur noch frei werden, wenn nach Ablauf der Wartefrist (zwei Meisterschafts-Spiele) sowohl für die Mannschaft, in der sich der Spieler festspielte, als auch für die untere Mannschaft, in welcher der Spieler eingesetzt werden soll, noch je mindestens zwei Meisterschaftsspiele auszutragen sind.
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(9) In unteren Mannschaften festgespielte Spieler können jederzeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden, sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist.
Die anderen Absätze habe ich weggelassen, da sie für diese Frage unerheblich sind.
es geht um einen Spieler, der normalerweise in der zweiten Herren spielt, aber durch nicht teilnehmen an Spielen spielberechtigt für die 3. Herren war.
Dieser Spieler hat am vergangene Samstag bei der 3. Herrenmannschaft ausgeholfen, dies war das vorletzte Spiel der 3. Herren.Darf dieser Spieler nun am kommenden Wochenende wieder in der 2. Herrenmannschaft spielen?
Die Frage stellen wir uns zur Zeit, da es doch diese Regelungen zu Beginn und Ende der Saison gibt, dass ein Spieler zu Beginn/Ende der Serie die ersten/letzten Spiele eigentlich nicht aushelfen darf ohne dadurch direkt festgespielt zu sein. Oder gilt dieses nur, wenn es darum geht in der höheren Mannschaft auszuhelfen?
Aus deinen Ausführungen geht hervor, das er durch Nichtteilname an den Spielen der 2. Mannschaft der Spieler frei war für die 3. Mannschaft.
-> somit ist erstmal §55 Absatz 5 erfüllt.
-> §55 Absatz 2 gilt nur für die ersten beiden Spielen in einer Runde -> also unwichtig für diesen Teil.
So kommt der Zusatz in Absatz 5 die Ausnahme Absatz 6 zur Geltung.
-> da er beim zweitletzten Spiel der 3. Mannschaft hatte die 3. Mannschaft noch zwei Spiele gehabt und der eine Teil des Absatzes 6 ist erfüllt.
Jetzt kommt der zweite Teil des Absatzes 6 hatte die 2. Mannschaft vor dem Mitwirken des Spielers in der 3. Mannschaft noch 2 Spiele in der Runde?
-> das geht aus deinen Ausführungen nicht heraus. Wenn das der Fall ist, ist auch der 2. Teil des Absatzes 6 erfüllt und somit steht einem Einsatz des Spielers in der 2. Mannschaft nichts mehr im Wege. Wenn die 2. Mannschaft keine 2. Spiele mehr hatte, währe der Spieler nicht für die 3. Mannschaft freigewesen und das Spiel müsste für die 3. Mannschaft als verloren gewertet werden.
Jetzt kommt Absatz 9 ins Spiel wenn der Spieler mit seinem Einsatz in der 2. Mannschaft dann nicht wieder Festgespielt ist, darf er das letzte Spiel auch noch in der 3. Mannschaft spielen.
Dies sind die Regelungen die In Hessen gelten, eventuell gibt es bei euch auch noch Zusatzbestimmungen des Landesverbandes? - Also nochmal bei deinem Landesverband nachlesen, ob es Zusatzbestimmungen für den §55 gibt.