Für die Macher von HW:
"§43 Entscheidungen bei Punktgleichheit
(1)
Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele entscheiden über die für Meisterschaft, Aufstieg
oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den
betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele,
sofern die Verbände für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich keine hiervon abweichenden
Regelungen (z. B. Torverhältnis) festgelegt haben. - hat der DHB aber! Siehe DfB 24.3.
Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt:
a) nach Punkten;
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass Abs. 2 anzuwenden
ist;
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz sind Entscheidungsspiele gemäß § 44
durchzuführen.
(2) Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn bei Punktgleichheit Spiele zwischen den
betreffenden Mannschaften ohne Torverhältnis gewertet wurden. Ist hierbei jedoch eines der
Spiele für eine Mannschaft als verloren gewertet worden, gilt sie als nachrangig platziert.
(3) Die Verbände und die Jugendkommission des DHB können für ihren Bereich abweichende
Bestimmungen erlassen."
Danach kommen die DfB:
" 24.3 Rundeneinteilung, Auf- und Abstieg regeln sich nach den §§ 42, 43 und 44 SpO DHB.
Nach Abschluss der einzelnen Runden entscheiden bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den
betreffenden Mannschaften während der jeweiligen Runde gegeneinander ausgetragenen
Spiele.
In Ergänzung dazu werden entsprechend § 43 Abs. 3 SpO, bei Punktgleichheit folgende
Entscheidungskriterien festgelegt:
Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt
a) nach Punkten,
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass § 43 Abs. 2 SpO
DHB anzuwenden ist,
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts
geworfenen Tore,
d) bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Zahl der auswärts geworfenen Tore
nach der besseren Tordifferenz aller gewerteten Spiele,
e) bei gleicher Tordifferenz aller gewerteten Spiele nach der höheren Anzahl der auswärts
geworfenen Toren aller gewerteten Spiele.
Sofern eine nicht aufstiegsberechtigte Mannschaft Platz 1 oder 2 belegt, gibt es aus der Staffel
keinen Nachrücker für die Aufstiegsrunde. Sollte die vorgesehene Aufsteigerzahl nicht erreicht
werden, so verringert sich die Anzahl der aufsteigenden Mannschaften entsprechend (s. a. §
39 Abs. 2 SpO). Gemäß den Grundlagen- und Pachtverträgen zwischen dem DHB und den
Ligaverbänden erhalten zweite Mannschaften kein Aufstiegsrecht in die 2. Bundesliga, wenn
bereits eine Mannschaft desselben Vereins oder derselben Spielgemeinschaft der Bundesliga
oder 2. Bundesliga angehört.
Und erst danach käme:
§44 Entscheidungsspiele, Ausscheidungsspiele
(1)
Entscheidungsspiele zwischen zwei Mannschaften werden in Hin- und Rückspielen ausgetragen. Die
Wertung erfolgt:
a) nach Punkten;
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz;
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts
geworfenen Tore. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird sie nach dem
zuletzt ausgetragenen Spiel ohne Verlängerung durch 7-m-Werfen nach Abs. 3 herbeigeführt.
(2)
Entscheidungsspiele zwischen drei und mehr Mannschaften werden an neutralen Orten in einer
einfachen Runde ausgetragen, wobei jede Mannschaft gegen jede spielt. Die Wertung erfolgt:
a) nach Punkten;
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz;
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach dem Ergebnis aus dem Spiel der
unmittelbar beteiligten Mannschaften. Ist dieses Spiel unentschieden ausgegangen, findet
an neutralem Ort unter Beachtung von Regel 2:2 und der Bestimmungen nach Abs. 3 ein
Entscheidungsspiel statt.
(3)
Ist nach Anwendung der Regel 2:2 eine Entscheidung (auch nach Verlängerung) nicht gefallen,
wird, wenn die Ausschreibung oder die vor Beginn der Meisterschaftssaison herausgegebenen
Richtlinien für diesen Fall keine Neuansetzung des Spiels vorgesehen haben, der Sieger durch 7-m
– Werfen entsprechend dem Kommentar der Regel 2:2 – Entscheidung durch 7-m – Werfen –
ermittelt.
(4)
Entscheidungen können auch in Form von Ausscheidungsspielen herbeigeführt werden. Diese
werden zwischen zwei Mannschaften in ungerader Anzahl angesetzt und jeweils bis zur
Entscheidung ausgetragen, wobei eine Mannschaft Gewinner der Ausscheidungsrunde ist, wenn
sie mehr als die Hälfte der auszutragenden Spiele gewonnen hat.
(5)
Die Verbände können für ihren Bereich abweichende Bestimmungen erlassen. Diese müssen in den
Durchführungsbestimmungen enthalten sein."