Fakt ist: Kraus hat die Klingel nicht gehört. Das wird sich nicht widerlegen lassen, es sei denn, Kraus sagt was anderes.
Die Frage ist: Warum hat er das Klingeln nicht gehört ? Fast jedem von uns wird das auch schon mal passiert sein. Gehen wir mal davon aus, dass die Klingel nicht funktioniert hat, wegen der Installationsarbeiten am Neubau. Realistisch ? Ja, jeder, der mal gebaut hat, kennt die Dramen, die sich wegen nicht funktionierender Installationen abspielen können, sei es jetzt Strom, Gas oder Wasser. Warum die Klingel nicht funktioniert hat, wird sich im Nachhinein nicht mehr feststellen lassen.
Entscheidend ist jetzt, ob man dieses Nichtfunktionieren der Klingel Kraus vorwerfen kann. Dafür müsste er dann vorsätzlich (nicht beweisbar) oder fahrlässig für das Nichtfunktionieren verantwortlich sein. Das wäre er dann, wenn er hätte erkennen können, das die Klingel nicht funktioniert und dann entsprechend reagieren. Entweder selbst reparieren (sofern er die notwendigen Fachkenntnisse hat) oder den Elektriker rufen. Der steht nicht sofort auf der Matte, auch das weiß jeder, der mal gebaut hat. Also, was hätte Kraus jetzt in der konkreten Situation tun sollen ?
Selbst wenn man ihm eine erhöhte Sorgfaltspflicht als Kaderspieler auferlegt, fehlen ihm doch in der konkreten Situation die Handlungsmöglichkeiten.
Der Kontrolleur hat selbst eingeräumt,keine Klingel gehört zu haben. Und genau aus diesem Grunde wäre er verpflichtet gewesen, den Kontakt telefonisch zu suchen. Wenn er das unterlassen hat, dann trifft ihn ein Mitverschulden, das man angesichts der Umstände durchaus als überwiegend einstufen müsste.
So wäre die Argumentation in einem zivilrechtlichen Verfahren nach den Regularien des BGB. Da auch Sportgerichte sich an die rechtsstaatlichen Maßstäbe halten müssen, nur unter dieser Voraussetzung ist der Verzicht auf die ordentlichen Gerichte überhaupt rechtmäßig, wird auch in einem Rechtsmittelverfahren kein anderes Ergebnis herauskommen können, wenn es rechtsstaatlichen Maßstäben genügen soll.
Eine andere Beurteilung ist aus meiner Sicht aufgrund der bekannten Sachlage nicht möglich.