Original von Todde1973
Nochmal eben eine Frage zur gesamten Thematik "Bankstrafen":
Muss eine Hinausstellung gegen einen Offiziellen diesem auch direkt angezeigt werden? Oder genügt es, dem Z/S dieses zu sagen und danach der Bank (konkret einem anderen Offiziellen, nicht dem, der gemeckert hatte) zu sagen: "Mannschaftsreduzierung um einen Spieler"????
Hatte neulich eine solche Diskussion, der Trainer hatte mehrfach gemeckert und schon gelb gesehen - trotzdem bleiben seine "Kommentare" weiterhin sehr qualifiziert. Daraufhin habe ich TO gegeben, bin zum Kampfgericht, habe denen gesagt "Mannschaftsreduzierung Mannschaft XY wegen wiederholter Unsportlichkeit eines Offiziellen" und dasselbe dem anderen Offiziellen gegenüber wiederholt. Daraufhin meinte der "Motzki" aber, ich hätte ihm persönlich die Zeitstrafe anzeigen müssen...
Die Regel 16:4 spricht ja auch nur von dem "fehlbaren Spieler", was ist aber mit dem "fehlbaren Offizielen"??