Dessau kann glaubhaft argumentieren, dass sie es sofort sehen müssen, und damit der Ballbesitz bleibt.
Das können sie gern tun, es wird aber an der Konsequenz nichts ändern.
Nagelprobe: Dessau braucht noch 1 Tor und begeht diesen Fehler. Das Kampfgericht bemerkt das aber erst nach Wiederanpfiff mit den entsprechenden Konsequenzen. Ballverlust, Spieler raus.
Könnte Dessau mit der Behauptung die Spielwertung anfechten, dass das Kampfgericht schon vor dem Anpfiff die Möglichkeit hatte, den Fehler - IHREN Fehler - zu korrigieren? Ganz klar nein, weil das KEIN Fehler des Kampfgerichts wäre, schon nach Regelwerk. Sie dürfen es auch nach dem Wiederanpfiff ahnden, fertig.
Wenn man es auf die Spitze treibt, dann mag das Kampfgericht zwei Mal etwas nicht richtig gemacht haben. Vor dem Wiederanpfiff - für den das Regelwerk eine weitere Ahndungsmöglichkeit sieht - und danach, der dann aber ein nicht wiedergutzumachender Fehler ist, der nicht mehr korrigiert werden kann.
Dessau kann hier mal gar nichts argumentieren. Warum ist die Ahndung des Wechselfehlers vor dem Wiederanpfiff nicht so teuer? Weil das Team, welches den Regelfehler im Begriff ist zu begehen, die Chance haben muss, den Fehler selbst zu erkennen. Dafür hat das Team bis zum Anpfiff auch Zeit. Halten wir nochmal fest: Es war Dessau, die hier den Fehler begangen haben.