Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, verhäng maximal die Strafe, die Bestrafung/Folgen entscheiden andere ...
RO des DHB
§ 5 Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern und MV im Wettkampfbereich
(5) Strafrahemn für folgende Tatbestände:
a) Tätlichkeit gegen SR, Z, S und Spielaufsicht/Technischen Delegierten können von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu zwei Monaten udn/oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000€ bestraft werden.
b) Tätlichkeit gegen Spieler oder MV im Sinne der Regel 4:2-3 der Internationalen Handball-Regeln und andere Personen können von der Spiellleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu zehn Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von zwei Monaten nicht überschritten werden darf und/oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000€ bestraft werden.