Beiträge von Handballer2105

    In der Vergangenheit war von einem Verlust von einer Million Euro durch das Verpassen der Champions League die Rede. Das ist nun zum zweiten Mal in Folge passiert. Mit welchen Folgen?

    Der Verlust bleibt etwa in dem genannten Bereich.”

    Sehr nachhaltig. Wenn man die sportliche Leitung weiter so agieren lässt dann gibt es den Verein in dieser Form zukünftig nicht mehr. Dieses düstere Szenario von vor ein paar Jahren tritt immer mehr ein und man sieht dem weiter munter zu.

    Immerhin bist du konsistent in deinen Aussagen. Solange die Gesellschafter den Fehlbetrag ausgleichen wollen und können, wird das nicht passieren.

    Auch sagt er ja auch, dass sie das Budget an die European League anpassen.

    Solange alle gesund sind.

    Ich denke so war es.

    Abgesehen davon.

    Ball ging von Schulter an den Kopf, den Kopf hat der TW auch seitlich in Richtung Ball verschoben. Also von daher muss man auch keine 2min geben. Warum der TW da so ein Theater machen muss ?(

    Also ich kann den Torwart verstehen! Ich kann mir auch vorstellen, dass er gar nicht gemerkt hat, dass der Ball auch an der Schulter war. Der Schmerz im Gesicht hat das eventuell verhindert.

    Irrtum: Hätten die Schiris das gemerkt, hätte es eine 2 Minuten Strafe für Dessau geben müssen. Dann wäre Essen in doppelter Überzahl. Die Chance auf ein Tor wäre damit für Essen viel höher gewesen. Und das hätte die ganze Abstiegssituation erheblich verändert.

    Ich bleibe dabei: das Nachholspiel ist die einzig sportlich gerechte Lösung.

    Das ist eine ganz andere Aussage als deine erste. In der ersten hast du Dessau Absicht unterstellt. Was ich mir nicht vorstellen kann; siehe meine Begründung.

    Ich hoffe auf einen Sieg von Essen. Dann wäre die Unsportlichkeit von Dessau (mit einem Spieler zu viel zu spielen) wenigstens bestraft. Das wäre gerecht.

    Hast du den Ironie Button vergessen?

    Wenn Dessau das gemerkt hätte, hätten sie das behoben. Bei 3 Sekunden auf der Uhr und Ballbesitz kann man davon ausgehen, dass der TuSEM nicht mehr zu einem Torwurf gekommen wäre.

    Du stellst den HPI infrage und deine Fragen deuten darauf hin, dass du nicht weißt, wie er berechnet wird.

    Für mich ist der HPI ein Indikator, der versucht, Leistungen vergleichbar zu machen. Er deckt aber nicht alle Aspekte eines Handballspielers ab.

    Und er wird regelmäßig angepasst.

    Der HPI ist das Beste was wir zur Zeit haben, aber ich erwarte nicht, dass man ihn als einziges Kriterium nehmen kann, um die Leistungsstärke von Spielern zu bewerten.

    Spielt man zweimal in Mannheim?

    Mag sein dass du das so siehst. Das Unternehmen steht jedenfalls als solches nicht in Frage, nur weil es absteigt. Und da würden wir dem Kriterium schon näherkommen. Wenn ein reguläres Wirtschaftsunternehmen aus dem DAX in den M-DAX "absteigt" oder abzusteigen droht, wäre das arbeitsrechtlich jedenfalls kein hinreichender Grund, Mitarbeiter verbindlich aus dem Urlaub zurückzuholen. Auch, wenn da sicherlich auch Arbeitsplätze wegfallen würden. Genaugenommen fallen auch durch einen möglichen Abstieg keine (sportlichen) Arbeitsplätze weg, der Kader bleibt gleich groß und wird neubesetzt. Es verlieren lediglich aktuelle Arbeitsverträge ihre Gültigkeit. Das reicht wirklich nicht als "dringende betriebliche Gründe".

    Deine Argumentation finde ich nicht schlüssig. Arbeitnehmer verlieren ihren Arbeitsplatz wenn sie nicht zurückkommen. Und das soll kein wichtiger Grund sein?

    Aber es kann auch sein, dass dieser Diskurs überflüssig ist, da die Spieler keine Einwände haben.

    Dass Dessau die Kosten für den Urlaubsabbruch der Spieler übernehmen muss ist glaub unstrittig. In wieweit dann die HBL hier gegenüber Dessau Schadenersatz leisten muss ist rechtlich vermutlich von vielen Faktoren abhängig (Kausalität, Lizenzvereinbarungen, Ligastatuten, Haftungsausschlüsse, Vertragliche Haftung (BGB), Deliktische Haftung (BGB), etc. und könnte im Nachgang ggf. auch wieder Inhalt einer zivilrechtlichen Klage von Dessau vs HBL sein, sofern man sich nicht auch so darüber einigt. Es könnte ja auch Kompromisse geben, wie z.B. 50/50

    Da die HBL gegen keine Rechtsnormen verstoßen hat, sondern lediglich die Anordnung eines Gerichtes (Urteil) umsetzt, glaube ich persönlich nicht, dass die HBL hier die Kosten übernehmen muss. (Außer es wäre irgendwo vertraglich intern so geregelt)

    Aber die HBL hat den Prozess verloren; Dessau ist nur betroffen.

    Kann mir jemand erklären, warum Móré für den Kopftreffer beim Siebenmeter nur 2 Minuten bekommen hat? Nach bisheriger Regel wäre das doch zwingend eine rote Karte gewesen und die neuen Regeln gelten doch erst ab 1. Juli. Das Turnier wird noch vor diesem Stichtag beendet. Gibt es für die WM eine Sonderregel?

    Das hat mich auch gewundert. Ich vermute aber, dass hier schon die neue Regel angewandt wurde.

    Andernfalls hätte ich Proteste von Serbien erwartet.

    Es hat hier doch keiner geschrieben, dass Dessau oder TuSEM im vorauseilenden Gehorsam den Urlaub streichen sollten.

    Sie hätten sich aber darauf vorbereiten müssen.

    Wo ich dir zustimme ist, dass die HBL eventuell die Kosten übernehmen muss.

    Das kann ich aber nicht beurteilen, kann aber deine Argumentation nachvollziehen.

    Nimm mal die Emotionen raus!

    Ich gehe davon aus, dass man aus diesem Fall lernen wird und zB. die Fristen verkürzt.

    Und wenn die Vereine ein Wiederholungsspiel nicht im Blick hatten, dann haben sie unprofessionell gearbeitet.

    Natürlich ist das ärgerlich und Bohmann hat sich vielleicht unglücklich ausgedrückt aber in der Sache hat er recht.

    Bist du ein Fachmann auf dem Gebiet des BUrlG - Gewerkschafter oderso? Ob man da glasklar sagen kann, dass "nichts zu beanstanden" ist, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Meines Wissens nach ist eine nachträgliche Streichung durch den Arbeitgeber nur in explizit sehr eng gefassten Ausnahmefällen möglich. In § 7 BUrlG finden wir zwar die Formulierung "[...] wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen". Aber ob der hier diskutierte Fall in eben diese Auslegung passt - da könnte ich nicht aus dem Stehgreif "nichts zu beanstanden" zu sagen, das müsste eben ein Prozess entscheiden. Zudem ergibt sich die Verbindlichkeit genehmigten Urlaubs aus der Rechtsprechung und dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, nicht nur aus dem Gesetzestext des BUrlG allein.

    Schauen wir auf zwei beispielhafte Urteile:

    BAG, Urteil vom 20.6.2000 – 9 AZR 405/99:

    LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2012 – 17 Sa 447/11:

    Ich bin nicht der Richter; aber wenigstens für Dessau sehe ich das so. Hier geht es um den Abstieg und Arbeitsplätze.

    Für den TuSEM mag es anders aussehen; aber wenn ich mich entscheiden müsste, würde ich auch beim TuSEM von einem Erfolg beim Arbeitsgericht ausgehen.

    Ich kann das mit der „Lame Duck“ nicht mehr hören. Die Mannschaft will Erfolg, der Trainer will Erfolg und auch der Verein. Warm sollte das Team auf einmal weniger Leistung zeigen.

    Aber ich wusste, dass dieser Ausdruck früher oder später kommen würde.

    Von den "Bohmann-Verstehern" hier würde mich mal sehr eine Einschätzung zur arbeitsrechtlichen Legitimität des Moves interessieren, einem Arbeitnehmer seinen im Oktober/November bewilligten und schon mit mehreren Tausend Euro bezahlten Indonesien-Urlaub einfach wieder zu streichen. Argumente bitte?!

    Das würde mit Sicherheit arbeitsrechtliche Klagen der Arbeitnehmer nach sich ziehen und das hätte - da bin ich mir nahezu sicher - auch Erfolg.

    Der Mann ist allerspätestens seit dieser Aussage untragbar. Sollte ich ihm jemals mal in einer Halle begegnen (Was unwahrscheinlich ist, da er vermutlich die VIP-Lounges nicht verlässt), wird er sich ein paar Takte von mir als "regulärem Handballfan" dazu anhören dürfen. Wir sind ja am Ende alle noch Menschen, oder? Und von Mensch zu Mensch kann man jemandem ja schon mal sagen, wenn er ein überhebliches, arrogantes ********* ist.

    Arbeitsrechtlich ist nichts zu beanstanden. Der Verein muss Kosten übernehmen und Urlaub, der nicht mehr genommen werden kann (z.B. wegen Vereinswechsel) auszahlen.

    Ich bin Bohmann Versteher weil er auch an Regelungen gebunden ist. Er kann nicht einfach ein Urteil ignorieren und auch nicht im nächsten Jahr eine 19er Liga entscheiden.

    P.S. Klagen wären nicht erfolgreich, außer wenn der Verein nicht die Kosten übernimmt.