Sagen wir mal so, es wäre sehr überraschend, wenn es hier jetzt nach den bekannten Vorfällen aus Lübeck und Ferndorf zu einer Strafe mit Spielwiederholung oder ähnlichem kommen würde.
Auch wenn Essen im Gegensatz zu den anderen Mannschaften einen Einspruch eingelegt hat. Jetzt müsste die spielleitende Stelle im Sinne der einheitlichen Nicht-Bestrafung denn Einspruch ablehnen.
Warum wäre das überraschend? Die bisherigen 2 Fälle der letzten Wochen wurden ja nicht verhandelt, da kein Verein Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt hatte. Wo kein Kläger, da kein Richter! HOK hatte sich dem Thema mit dem Fall in Schwartau aber dennoch angenommen und hat ihn rechtlich bewertet. Er kam in dem Fall zu einer sehr eindeutigen Einordnung, dass das Spiel, hätte Dresden Einspruch eingelegt, ziemlich sicher wiederholt worden wäre. Den Fall jetzt hier mit Essen sehe ich schon vergleichbar, daher würde mich ein Wiederholungsspiel hier nicht überraschen.
Video dazu von HOK: