Das ist eben mit der unanfechtbaren Tatsachenentscheidung nicht der Fall. Lothar hat das ja nochmal in einem Video aufgearbeitet (siehe entsprechender Thread): Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind nicht nur Zeugenaussagen, sondern Urteile, die durch nachfolgende Instanzen, dank der DHB-Regeln, im Normalfall nicht mehr korrigiert werden können.
Ein Polizist schickt niemanden in den Knast. Die Schiedsrichter tun dies (im übertragenen Sinne) jedoch schon. Und wenn sie bei ihrer subjektiven Meinung zum Vorfall bleiben und dabei keinen gravierenden Fehler gemacht haben, dann kann kein Richter eine abweichende Entscheidung treffen. Das hat das Bundesgericht des DHB so klargestellt.
Ich habe die Ausführungen von Helge schon verstanden! Natürlich ist diese Unanfechtbarkeit ein Unterschied, ohne die aber kein Mannschaftssport möglich wäre, sonst gäbe es nach fast jedem Spiel unendliche Klagewellen, die Unanfechtbar einer Tatsachenentscheidung ist essenziell für die Funktion des Sports! Ich weiß aber was du meinst, sehe das mit dem Schiri dennoch anders. Ein Polizist kann dir auch vor Ort den Führerschein beschlagnahmen, oder dich festnehmen, ein Schiri macht im übertragenen Sinne nichts anderes, der Unterschied ist eben nur die Unanfechtbarkeit der „Maßnahme“! Du interpretierst da aber deshalb quasi den Richter dann mit hinein. Ich sehe das nicht so, weil der Schiri kein Urteil über den Spieler fällt, sondern wie ein Polizist lediglich einen Sachverhalt subjektiv erkennt und diesen quasi einem vorhandenen Paragraphen zuordnet. Für die daraus resultierenden (unanfechtbaren) Folgen, kann der Schiri aber nichts dafür, diese hat der „Gesetzgeber“, also hier der DHB festgelegt. Mir ging es aber inhaltlich eher dadrum, dass ein Urteil eben Rechtskraft erlangen muss und hier eben kein Unterschied zwischen Sport- und Zivilgerichten besteht. Es wirkt sich auf Grund des Zeitfaktors im Sport aber schwerwiegender aus. Wie gesagt, das Problem ist seit Hüttenberg bekannt, dem DHB wars egal und hat hier nicht für Rechtssicherheit gesorgt…und genau darin liegt das Problem. Würde man wie in der Gerichtsbarkeit außerhalb des Sports, ein höchstrichterliches Urteil für die darunter liegenden Gerichte verbindlich machen, dann gäbe es so ein Problem jeweils nur einmal (Hüttenberg), hier im Falle des SCM, wäre die Sperre dann aber auf Grund des höchstrichterlichen Urteils zur Unanfechtbarkeit/Untrennbarkeit nicht aufgehoben worden und es gäbe hier Rechtssicherheit