Beiträge von oko

    Buh-hu-hu die Schweiz gewinnt gegen Argentinien...

    Buh-hu-hu die Schweiz gewinnt gegen Bosnien...

    Argentinien und Bosnien sind natürlich auch dermaßene Schwergewichte im internationalen Handball...

    Gegen die Schweiz wird deutlich gewonnen werden, Alfred wird sich schon etwas einfallen lassen gegen Zehnder und ggf. Schmid, und ebenso gegen Nordmazedonien. Dieses ewige Geunkte ist, leider, längst typisch deutsch. Frankreich wird knifflig, keine Frage, aber selbst da bin ich optimistisch.

    Der Einzige der hier damit ein „Getue“ hat bist du! Und dann freuen wir uns natürlich, dass wir quasi schon in der Zwischenrunde stehen, haben außer mit Frankreich ja keinen ernstzunehmenden Gegner!

    Was wäre denn Deiner Ansicht nach (gerne auch mit Regelbezug) die dem Regelwerk entsprechende Handlung gewesen? Wissen wir, ob diese Handlung stattgefunden hat?

    Bei einer falschen Anzahl Spieler auf dem Feld oder ähnlichem ist es einfach dies zu korrigieren. Wenn aber die Spielzeit zunächst unbemerkt weiterläuft, dann ist die Korrektur schwieriger. Denn in diesem Moment ist in der Halle nicht nachvollziehbar, was die korrekte Spielzeit wäre. Es gibt schlicht nur die eine Spieluhr (die versehentlich weitergelaufen ist). Wenn der Zeitnehmer bemerkt, dass die Spieluhr während des Team Time Out läuft, dann muss er sie unverzüglich stoppen. Aber woher sollen der Zeitnehmer oder die Schiedsrichter wissen, wie lange die Uhr irrtümlich weitergelaufen ist? Waren es drei Sekunden, sechs Sekunden oder zehn Sekunden? Ein objektiv korrekte Anpassung der Spielzeit ist nahezu unmöglich. Also müssen das Kampfgericht und die Schiedsrichter, die in letzter Instanz die Hoheit über die Spielzeit haben, eine Tatsachenentscheidung treffen bzgl. der Spielzeit. Falls es diese aktive Entscheidung gab, dass noch 65 Sekunden zu spielen seien, sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg für den Leipziger Einspruch. Was aber wirklich am Kampfgericht passiert ist, ist bislang öffentlich nicht bekannt geworden.

    Mein Beitrag auf den du dich hier beziehst, unterstellt dass es dem Zeitnehmer klar war, dass die Uhr 6 Sekunden weitergelaufen ist!

    In der 1. Bundesliga kann es eigentlich nicht passieren, dass sich die korrekte Spielzeit nicht feststellen lässt. Es gibt die offizielle Hallenuhr, es gibt den EMR (elektrobischer Spielbericht) bei dem die Uhrzeit mitläuft, dazu kenne ich es auch so, dass der Zeitnehmer immer eine mechanische Uhr auf dem Tisch mitlaufen lässt, dass die Spielaufsicht ebenfalls mitstoppt und ebenso die Schiedsrichter. Dazu gäbe es auch noch die HSA-Software der Scouter. Die Frage die ich schon mal gestellt habe war, wurden die Schiedsrichter in den Vorgang involviert?

    Selbstverständlich kommt es zur richtigen Einordnung Tatsachenentscheidung/Regelverstoß auf die tatsächlichen Umstände an, wie das Ganze abgelaufen ist, wer mit wem kommuniziert und wer welche Entscheidung getroffen hat. Dennoch steht in den Durchführungsbestimmungen, dass ein Spiel 2x 30 Minuten dauert. Ob man davon mit einer "Tatsachenentscheidung" dann abweichen kann, werden wir sehen

    Das ist mir nicht entgangen. :hi:

    Entgangen ist mir vielmehr, dass sich die strittigen 6-Sek noch vor Ablauf der 59 min in Luft aufgelöst oder sich aus dem Staub gemacht haben sollen. Dies ist mir erst nach dem Beitrag von rowi bewusst geworden. Also fehlende Sekunden hin oder her, bei mehr als 1 min Nettospielzeit und den 2 min für die jeweiligen Auszeiten noch von einem spielentscheidenden Regelverstoß zu sprechen, sehe ich nicht.

    Also jetzt bitte, einen Fehler 65 Sek vor Schluß (das Spiel ist da zu über 98% gespielt) nicht als Spielentscheidend anzusehen kommt jetzt schon komisch…aber darfst du natürlich so sehen. Für mich ist es ganz klar ein spielentscheidender Zusammenhang, bzw. Regelverstoß!

    Warten wir es ab, ob überhaupt ein Fehler vorliegt und wenn ja, wie es das Gericht dann einschätzt…

    Stopp. Die Annahme basiert doch nur darauf, dass die Hallenuhr im richtigen Takte ging. Keiner hatte die Uhr des Zeitnehmers im Blick. Was ist denn, wenn die Hallenuhr hinterher lief und der Zeitnehmer die Auszeit nutzte, um die Hallenuhr wieder auf Trab zu bringen. Wir kennen die Faktenlage nicht, diskutieren aber, als ob wir sie wüßten.

    Deshalb hatte ich vorher irgendwo geschrieben, „Vorausgesetzt die 6-Sek fehlen tatsächlich“! Und dass wir hier nur unter der Annahme diskutieren, dass auch ein 6-Sek-Fehler passiert ist, ist jetzt keine neue Erkenntnis 😉 Ohne Fehler, keine Diskussionsgrundlage

    Ja genau....wenn sie es nicht mitbekommen hätten, wäre es eine Tatsachenentscheidung! Aber offensichtlich haben sie es durch den "Protest" von Leipzig schon während dem Spiel mitbekommen, haben dann aber nicht dem Regelwerk entsprechend gehandelt....somit Regelverstoß!

    Ich habe mir jetzt nur die letzten 2 Minuten noch einmal angesehen. Da sind im Dyn-Bild während der Leipziger Auszeit die 6 Sekunden von 58:49 auf 58:55 zu sehen.

    Restspielzeit laut Dyn-Bild also noch 65 Sekunden. Leipzig macht ein Tor, der Angriff wechselt und wieder Auszeit. Weiter dann mit dem Eisenacher Angriff, der abgepfiffen wird und Leipzig kommt noch zu einem letzten Wurf aufs Tor - der dann aber nach den 60 Minuten ankommt.

    Ausgehend davon, dass die Hallenuhr das Gleiche angezeigt hat wie wir bei Dyn sehen geht es also um 65 Sekunden Spielzeit plus 2x60 Sekunden Auszeit plus jeweils ein paar Sekunden nach der Auszeit nachdem der Fehler passiert ist. Wenn die Hallenuhr das Gleiche angezeigt hat wie das Dyn-Bild setzen hier also alle voraus, dass die Spieler nie auf die Uhr gesehen haben und ihre interne Uhr über 3 Minuten die exakte Spielzeit so auf die Sekunde genau im Bewusstsein hatten, dass sie weiterhin davon ausgingen, noch die 6 Sekunden zu haben? Fantastische Leistung, ich persönlich hätte gesagt, dass den Spielern nach der Leipziger Auszeit, spätestens aber nach der von Eisenach auf die Uhr gesehen haben und ihnen die Restzeit nach Spieluhr bewusst war. Von daher sind die 6 Sekunden in meinen Augen irrelevant für den weiteren Spielverlauf. Ansonsten müsste man bei jedem Stopp der Uhr prüfen, ob man nicht für die ein oder andere Seite noch ein paar Sekunden herausholen kann.

    Wenn die Hallenuhr aber nicht mit der Dyn-Uhr gleich ging sieht die Sache anders aus. Da das Signal zum Ende der Halbzeit aber vermutlich an die Uhr gekoppelt ist gehe ich erstmal davon aus, dass die Zeit im Bild stimmt.

    Sehe ich aber tatsächlich nur irrelevant im Verlauf für Eisenach, da sie quasi immer so gespielt hätten, wie sie es getan haben...Leipzig haben die 6 Sekunden, mit oder ohne Wissen dazu, am Ende aber faktisch gefehlt...

    Die Betonung liegt hier aber auf "Schiedsrichter".

    Inwieweit das auch fürs Kampfgericht gilt (wenn sie etwas nicht sehen, was sie sehen müssten) - da waren sich die Gerichte schon einmal uneinig (hab das Beispiel gestern genannt).

    Das Stimmt! Was besseres habe ich aber nicht!

    Vielleicht war hier schon der Fehler die Schiedsrichter nicht zu involvieren! Zumindest ist es mir nicht bekannt, dass sie involviert wurden. Meine persönliche Meinung ist, dass das auch für die Offiziellen gelten muss, sofern es sich um Ihre Hauptaufgabe handelt! Und Zeitnahme, bzw. Überwachung der Spielzeit, ist eine Kernaufgabe!

    Von einer hier in der Handballecke völlig unbekannten Person, wurde mal folgende Definition aufgestellt:

    Schiedsrichter nimmt (objektiven) Sachverhalt (subjektiv) falsch wahr, trifft dann aber darauf basierend gemäß Regelwerk die richtige Entscheidung

    --> Tatsachenenfeststellung --> Entscheidung unanfechtbar!

    Schiedsrichter nimmt (objektiven) Sachverhalt (subjektiv) richtig wahr, trifft dann aber darauf basierend gemäß Regelwerk die falsche Entscheidung

    --> Regelverstoß --> Entscheidung anfechtbar, wenn spielentscheidend!

    Würde für den Fall wohl bedeuten:

    Die Uhrzeit nicht zu korrigieren, ist in jedem Fall die falsche Entscheidung und nicht dem Regelwerk entsprechend!

    Daher meiner Meinung nach Regelverstoß!

    (Sofern tatsächlich 6-Sek fehlen!)

    Von einer hier in der Handballecke völlig unbekannten Person, wurde mal folgende Definition aufgestellt:

    Schiedsrichter nimmt (objektiven) Sachverhalt (subjektiv) falsch wahr, trifft dann aber darauf besierend gemäß Regelwerk die richtige Entscheidung

    --> Tatsachenenfeststellung --> Entscheidung unanfechtbar!

    Schiedsrichter nimmt (objektiven) Sachverhalt (subjektiv) richtig wahr, trifft dann aber darauf besierend gemäß Regelwerk die falsche Entscheidung

    --> Regelverstoß --> Entscheidung anfechtbar, wenn spielentscheidend!