Zitat
Original von berndo
Jetzt habe ich den Thread nochmal gelesen und auch den IHF-Brief gefunden (Nr.2), in dem steht das "Anspucken" so interpretiert wird, dass für den SR ein "Erfolg" ersichtlich sein muss. So, und jetzt definieren wir "Erfolg"... 
Meine Definition:
Erfolg ist, wenn der »Täter«
das Ziel seiner Absicht erreicht hat.
Wenn er also so blöd oder unfähig ist und bei seiner Spuckattacke keinen »Treffer« landet, obwohl er einen solchen beabsichtigte war er also auch nicht erfolgreich.
Trotzdem ist es fragwürdig, wie ein IHF-Offizieller den Begriff »Erfolg« hier definieren würde.
Bei mir wäre auch ein Versuch, mich anzuspucken bereits ein Ausschluss (wegen Tätlichkeit), da für mich der »Erfolg« darin besteht, dass er mich vorsätzlich treffen wollte!
Dann wären wieder mal die Rechtsinstanzen gefragt, die ermitteln müssten, was sich die IHF-Oberen dabei gedacht haben, als sie diese Definition festlegten! Ergebnis wahrscheinlich offen und nicht einheitlich!