Würde es nicht mehr Sinn machen, wenn sich der ART jetzt versucht auf das Sportliche zu konzentrieren. Mit diesem Einspruch wird man noch mehr Geld zum Fenster heraus schmeißen. Ich weiß nicht welcher Jurist in Düdo sich damit das goldene Nässchen verdient, aber auch dieser Einspruch erscheint mir völlig chancenlos. Wenn man das mit der DHB Satzung begründet, kommt das einer Verfassungsklage gleich.....
Selbst wenn es von der Anmutung her richtig erscheint, bedarf es dazu für Liga 3 eines Lizenzsierungsverfahren. Dieses wurde bisher aber auch von den Vereinen abgelehnt. Demzufolge liegt das Spielrecht NICHT bei einer Betriebsgesellschaft, die ggfs. insolvent geht, sondern beim Verein. Mithin hat die Betriebsgesellschaft, zumindest bisher noch in Liga 3, rein gar nichts mit dem Spielbetrieb, welcher immer beim Verein liegt zu tun. Im Prinzip fungiert die Betriebsgesellschaft ähnlich wie ein Mäzen, welcher die Spieler in seiner Firma anstellt. Diese dann aber für einen Pseudo Vertrag beim Verein spielen....Würde nun diese Firma Insolvent gehen, hätte auch niemand automatisch den Verein in juristische Verantwortung das Spielrecht betreffend nehmen können.....
Liga 1 und 2 haben das mit einem entsprechenden Lizenz Verfahren eindeutig, nun ja formal zumindest geregelt. Da sollte Düdo eigentlich etwas mehr Erfahrung aus der Vergangenheit haben......
Ergo: die Wahrheit liegt auf dem Platz.....und nicht auf dem grünen Tisch.....