Außerdem bist du als Zeitnehmer nach Regel 18:1 grundsätzlich für die Zeitnahme verantwortlich (die Schiedsrichter haben diese nach Regel 17:9 zu kontrollieren und bei Unstimmigkeiten eine gemeinsame Entscheidung zu treffen). Er ist also auch für das Schlusssignal verantwortlich. Wenn gemerkt wird, dass das Signal nicht bemerkt wird, fehlt oder ausgefallen ist, hast du als Zeitnehmer dafür selber zu sorgen, dass du durch ein Signal (oder Pfiff) das Spiel stoppst.
Es muss übrigens nicht immer eine defekte oder fehlende akustische Signalisierung ein Problem sein. Es gibt leider auch Zeitmessanlagen (hier fällt mir gerade SCHAUF ein), die statt die Hupe eine "Vogelgezwitscher"-Sirene drin haben. Die kannst du schnell mal überhören. Ich hatte leider selber mal dass Missvergnügen, dass bei einem Spiel das Signal nicht gehört wurde, weil es so laut war. Da musste ich selber pfeifen (und zwar wo die Zeit um war). Aber das sollte man wirklich nur machen, wenn man weiß, dass dieses Hupsignal einfach nicht laut ist. Deshalb hast du auch vor dem Spiel eine Funktionskontrolle der Zeitmessanlage (da gehört auch die Hupe dazu) durchzuführen. So kann man sich einige unliebsame Überraschungen ersparen.
Die Streitfrage ist halt einfach, wann war nun die Zeit wirklich abgelaufen, dass können wir leider nicht klären. Der Zeitnehmer hat ja das Bedienteil mit der Anzeige vor sich und wird genau beim Ablauf reagiert haben. Aber dann muss der Zeitnehmer sich auch sofort bemerkbar machen und nicht verzögert.