Ich habe mir den ganzen Thread nun durchgelesen und überlege nun die ganze Zeit, ob ich es lustig oder doch ehr traurig finden soll. Bevor ihr euch auf den Typen stürzt, solltet ihr erstmal schauen, ob es eine Grundlage dafür gibt. Beim Eisbeutel gibt es die nämlich. Da ist es nach 4:3 so geregelt, dass halt nur teilnahmeberechtigte Offizielle und Spieler im Auswechselraum sein dürfen. Und teilnahmeberechtigt ist man gemäß 4:3 dann, wenn man anwesend und im Spielberichtsbogen steht. Der Betreuer mit dem Eisbeutel der sich wohl im Auswechselraum aufhielt, war natürlich nicht teilnahmeberechtigt, also war er unberechtigt im Auswechselraum was also ein Verstoß gegen 4:2 ist. Der MV ist dafür verantwortlich, dass keine anderen Personen, als die welche im Spielbericht eingetragenen sind, sich im AWR aufhalten. Ansonsten gibt es nun mal progressive Bestrafung für ihn.
Eine Spielaufsicht und auch der Technische Deligierte haben sich übrigens nicht bei Situationen auf dem Spielfeld, wo die Tatsachenentscheidung gedeckt ist, einzumischen. Die EHF-Deligiertenguide sagt es ja auch ganz deutlich:
Zitat
Es ist Hauptaufgabe der Delegierten (Spielaufsichten), eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels zu gewährleisten. Sie sollen versuchen, Proteste jeglicher Art zu vermeiden. Ein Delegierter ist jedoch kein Oberschiedsrichter, die Verantwortung auf der Spielfläche tragen immer die Schiedsrichter alleine. Der Delegierte muß demnach gegebenenfalls die Schiedsrichter veranlassen, das Spiel zu unterbrechen und sie auf einen Fehler, der zu einem Protest führen könnte, aufmerksam machen. Hier sind Fehler gemeint, die nicht in den Bereich der Tatsachenfeststellung fallen. Der Delegierte entscheidet nicht, er spricht lediglich Empfehlungen aus.
Seine Aufgabe ist es unter anderem, die Überwachung des Auswechselraum hinsichtlich ordnungsgemäßen Verhaltens der Spieler und Offiziellen auf der Bank sowie regulärer Spielerwechsel.