Um das mal genauer zu erklären, nehmen wir mal dein Beispiel:
7.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, und Spieler dort eingesetzt --> nicht festgespielt
22.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, und Spieler dort eingesetzt --> festgespielt gemäß § 55 Abs. 3 SpO
27.11. Spiel der ersten Mannschaft in der Vorrunde, Spieler dort nicht eingesetzt --> festgespielt
03.12 Spiel der ersten Mannschaft in der Rückrunde, und Spieler dort eingesetzt --> festgespielt, er hat nicht 2 Spiele abgewartet, siehe § 55 Abs. 3 SpO. Damit zählt die Wartefrist nochmal von vorne.
06.12. Spiel der zweiten Mannschaft in der Vorrunde (z.B. als viertes Spiel der laufenden Saison), und Spieler auch dort eingesetzt --> nicht spielberechtigt, da für 1. Mannschaft festgespielt.
Es ist daher irrelevant, ob es die Hin- oder Rückrunde ist. Der Spieler hat innerhalb von 4 Wochen an 2 Spiele der 1. Mannschaft teilgenommen und ist festgespielt. Er muss nun 2 Meisterschaftsspiele in der 1. Mannschaft aussetzen, damit er wieder für die anderen Mannschaften spielberechtigt ist.
Aber halt: Jetzt muss ich eine Frage stellen. Vollendet dein Sohn sein 21. Lebensjahr in diesem Spieljahr (Saison)? Dann kann er sich gemäß § 55 Abs. 12 a) für die Erwachsenenmannschaften in den 5 höchsten Spielklassen nicht festspielen. Aber da solltest du vorsichtshalber nachschauen, den die LV können da besondere Regelungen treffen.