Das stimmt nicht. Hättest du geschrieben, dass ich die BILD wollte, würde es ja stimmen. Ich lese sie regelmäßig. Leider fehlen seit Jahren die schönen Bilder von Seite 1, damals ein erstklassiges Verkaufsargument. Jetzt kauf ich sie nur noch aus Gewohnheit.
Die HBL wollte Dyn und Dyn braucht Springer. So ist es wohl eher richtig. Wir hier hatten doch gar keinen Einfluss auf die Entscheidung. Ich persönlich war mit Sky vollends zufrieden.
Vielleicht galt der Satz als Seitenhieb an Rheiner, der anmerkte: ihr wolltet den Videobeweis, nun habt Ihr ihn. (Wer auch immer gemeint war).
Und sich über BILD-Schlagzeilen wundert.
Und: Gewohnheit ist manchmal eine schlechte Beraterin. 
Meine eigentliche Frage: eine Entscheidung nach Videobeweis ist auch eine Tatsachenentscheidung, obwohl alle aus allen möglichen Perspektiven eine Szene wiederholt anschauen können?
Nicht, dass ich das gut fände, wenn alles anfechtbar wäre, aber man könnte doch schon hinterher sagen, ihr habt den VB gewählt und hättet spätestens sehen müssen in der Einstellung XY, dass zB die Hand im Gesicht war.