Beiträge von Leiber

    also zu der "kleinen Sache" :
    Richtig ein Schiedsrichter darf einen Spieler nicht vom Spiel ausschließen (von Disqualifikation etc. abgesehen). Wie das Spiel bei nicht spielberechtigten Spielern gewerted wird ist Sache der spielleitenden Stelle. Ich darf als Schiedsrichter nur darauf hinweisen, wenn ich sicher weiß das ein Spieler nicht spielberechtigt ist, muss ihn jedoch trotzdem ganz normal spielen lassen

    Prinzipiell darf man auch mehrere Spiele am Tag bestreiten.
    Ich vermute auch das bei einem Doppelspielrecht einfach die normale Regelung zum Festspielen greift, dabei ist es egal ob Spiele am gleichen Tag sind oder nicht

    Zur Situation A) stimme ich mit gummiball überein, schau dir dazu einfach die Regel 4:11 an dazu evtl noch die Regel 4:3, damit sollte alles klar sein

    Bei Situation B) stimme ich ebenfalls mit gummiball überin

    ich wusste nicht genau in welche Regel die Rote Karte nach Zeitstrafen hineingehört :) hab mit Regelverweisen nicht viel am Hut, da für die meisten Fälle ein entsprechendes Muster vorliegt.

    Aber nochmals ich war am Schiedsgericht und habe mit den Scheidsrichter geredet. Sie haben weder mit den MV's über die Rote Karte gesprochen noch ein Kreuzchen in der Sparte Rote Karte mit Bericht gemacht.
    Somit is doch ausgeschlossen das es sich darum handelt oder?

    Der Bericht im Spielbericht wurde somit ja "extra" hinzugeschrieben

    Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
    Seit der Saison 2010/2011 wird im Spielberiech des HVW (wie ich bis heute angenommen habe in ganz Deutschland) kein Spielerpass mehr eigenzogen.
    Ebenfalls wurde die Rote Karte nicht nach der Regel 8:10a eingetragen, sondern nach der Regel 8:5 drittes mal eine 2-Minuten Strafe (Ich hoffe doch das es zu 8:5 dazugehört :) )

    Laut Regelheft gibt es ja nur bei einer Roten Karte mit bericht alos Regel 8:10a eine automatische Sperre von 14 Tagen.
    Da ich bei dieser Partie Zeitnehmer war, kann ich auch garantieren, dass die Scheidsrichter ggü den MV's keine Angaben gemacht haben, somit kann es von Schiedsrichterseite auch keine Rote Karte mit Bericht sein.

    Im Spielbericht eigetragen wurde Disqualifikation ohne Bericht, also schlicht die normale Rote Karte, bei der seit der neuen Regel 8 kein Bericht mehr benötigt wird.

    Somit ist eben ungeklärt ob nun die automatische Sperre greift oder nicht.

    Ich hoffe ich habe mich diesmal Verständlich ausgedrückt :)

    MfG Oli

    Hallo Leute,
    da wir am Wochenende ein wichtiges Spiel haben und bei einem Spieler ungewiss ist ob er spielberächtig ist wende ich mich an euch.

    Folgende Situation:
    Spieler sieht eine 2-Minuten Strafe
    Nach heftiger Reklamation bekommt er erneut eine 2-Minuten Strafe
    => 4-Minuten
    Nach dieser Aktion beleidigte er den Schiedsrichter.
    Die Schiedsrichter berieten sich und gaben dem Spieler die Rote Karte, da er 3 mal 2-Minuten hatte.
    Also eine Rote Karte ohne Bericht
    Jedoch trugen sie in dem Spielbericht die Beleidigung ein.

    Nun die Fragen:
    1. War dies nicht eine Fehlentscheidung der Schiedsrichter, da auf Beleidigung eine Rote Karte mit Bericht folgt?
    2. Hat dieser Spieler nun eine 14-tägige automatische Sperre?
    3. Im Fall der Sperre könnte man einen Einspruch einlegen wegen Scheidsrichterfehlentscheidung bzw hätte man Erfolg?

    Die Frage 3 deswegen, da wir eine Saison zuvor einen ähnlichen Fall hatten, die Scheidsrichter jedoch den Spielbericht falsch ausfüllten und somit keine Sperre folgte.

    Danke schonmal im Voraus

    MfG Oli