Beiträge von DonMaffa

    Hallo,

    die Entscheidung muss Freiwurf gem. 13:1 IHR sein. Ein Abwurf kommt nicht infrage, da 12:1 IHR nur 4 Möglichkeiten (Betreten des Torraums durch Angreifer, Torwart hält den Ball in der Hand bzw. der Ball bleibt im Torraum liegen, Berühren des im Torraum rollenden Balles durch Angreifer, der Ball gelangt über die Torauslinie, nachdem ihn ein Angreifer oder der Torwart zuletzt berührt hat) vorsieht.


    Gruß

    Ich verweise auf:
    § 55 Abs. 3 SpO DHB

    Zitat

    Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der innerhalb von vier Wochen - zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft - an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die Vier-Wochen-Frist einzurechnen.

    Meiner Meinung nach heißt das, wenn der Spieler an einem Samstag den "Festspiel"-Einsatz hatte, er bis zum Sonntag vier Wochen später festgespielt ist. Also könnte er an einem Spiel der 2. Mannschaft am folgenden Sonntag, jedoch nicht am Samstag teilnehmen.

    Es zählt somit der Ablauf des Kalendertages, d. h. rein theoretisch könnte er am Sonntag, 00:00 Uhr wieder in einem Spiel mitmachen.

    Ich hab noch gar keinen Schlagwurf versiebt, denn als HM kommt man(n) schwer zum Torabschluss... ;)

    Es ist unmöglich zu sagen, ob ein Wurf Absicht war oder nicht, denn wir als Schiedsrichter können nicht in die Köpfe der Spieler schauen. Deswegen unterstellt das Regelwerk pauschal bei Würfen eben keine Absicht, außer in den Fällen des § 8:9 d) und e) IHR. Gleichzeitig dürfen und können es sich SR nicht anmaßen über die (Wurf-) Technik eines Spielers zu richten, denn z. B. vielleicht wollte er den Hüftwurf am Abwehrspieler vorbeidrehen und hat sich "nur" nicht richtig abknicken können.

    Derartige Situationen können nicht nur in der 2. Kreisklasse, sondern auch bei den Profis vorkommen (ich erinnere an das Magdeburger "Spiel" gestern oder die Situation gerade eben, bei der Zeitz frei von RA Petr Stochl mitten ins Gesicht wirft)... Deswegen: Keine Strafe wegen Unvermögens... ;)

    Stellt euch mal vor: Ein Spieler wird gefoult, schnappt sich den Ball und wirft ohne großen Druck den foulenden Spieler an ... eure Entscheidung?

    Abgesehen davon, dass dieses Beispiel gar nichts mit dem hier angesprochenen Fall zu tun hat: DQ gem. § 8:9 IHR oder sogar DQ m. B. gem. § 8:6 IHR.


    Und nun wollen einige hier den kontrollierten Wurf auf den Oberschenkel der sich nicht bewegenden Abwehrspielerin als eigene Schuld abtun. Warum steht sie denn auch da?!?!?!? Natürlich liegt hier eine Verletzungsgefahr vor und muss geahndet werden. Mindestens zwei Minuten und im Wiederholungsfall auch die direkte rote Karte (ohne eine eventuelle zweite Hinausstellung), da ich dann Absicht unterstelle.

    Welcher SR-Wart lehrt denn bitte so etwas? Wo ist der Regelbezug? :nein:

    Und mal ganz davon abgesehen: Kein einziger Post hat die "Schuld" dem Abwehrspieler zugeschrieben. Es geht hier vielmehr darum, dass ich den Angreifer eben nicht bestrafen kann, weil er unabsichtlich einen Abwehrspieler anwirft, denn so ist manchmal das Spiel. Und immer daran denken: Wir Schiedsrichter sind nicht dazu da, Regeln zu erfinden oder uns auf dem Parkett mit unbegründeten Entscheidungen hervorzutun... :hi:

    Interessanter Artikel von handball-world.com: http://www.handball-world.com/o.red.c/news-1-1-11-37750.html

    Zitat

    Wer kennt das nicht? Schiedsrichter, egal ob in einer Sporthalle oder auf dem Fußballfeld, werden schnell zum Objekt von Unmutsäußerungen, ja sogar Anpöbeleien und Beschimpfungen, die oft den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Kein Wunder, dass nicht sehr viele Menschen Lust verspüren, sich diesem meist ehrenamtlichen Job zu widmen. Die 2010 gestartete Initiative, „Im Dienste des Spiels“, verpuffte weitgehend wirkungslos - so das Fazit des Badischen Handballverbands.

    Es tut mir leid, aber ich kann einfach keine Regelbegründung für eine derartige Entscheidung finden. Und ohne Regelhintergrund kann es auch keine Entscheidung der Schiedsrichter geben, schließlich sind wir dazu da, die Regeln auszulegen und wo es keine Regeln gibt, kann ich auch nichts auslegen.

    Ich frage mich, was die Kollegen in folgenden Fällen entscheiden:

    • Spieler springt von außen mit Ball in den Torraum und wirft dem unbewegten Torhüter (was einige Herren der Zunft gerne machen) ins Gesicht
    • Abwehrspieler steht mit erhobenen Händen, aber sonst absolut passiv da und blockt einen geworfenen Ball (seine Arme werden angeworfen)
    • Torhüter wirft bei einem Konter den Ball einem zurücklaufenden Abwehrspieler in den Rücken (natürlich unabsichtlich)

    In allen Fällen ist das Verhalten der Angeworfenen passiv, bzw. sie sind schutzlos. Ich kann mir nicht ausmalen, wie ich als Trainer reagieren würde, wenn da die SR auf Stürmerfoul entscheiden würden. :wall:

    Solange der Spieler einen solchen Wurf mit der Absicht ankündigt, seinen Gegenspieler bewußt anzuwerfen, um ihn zu verletzen, sind mir als SR die Hände gebunden.

    Hier meine Einschätzung und Vertiefung:

    1. Die 7-m-Entscheidung ist nicht durch die Regeln gedeckt, denn es gab keine klare Torgelegenheit (Voraussetzung gem. § 14:1 IHR).

    2. Zum Thema rote Karte nach §§ 8:10c oder 8:10d IHR empfehle ich das Prüfschema:

    • Zeigt die Spielzeituhr min. 59:00 an? -> ja
    • Erfolgte das Vergehen in der letzten Spielminute? -> ja
    • Ist die Spielzeit nicht unterbrochen? -> ja
    • Ist das Schlusssignal noch nicht erfolgt? -> ja
    • War der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens im Spiel? -> ja (somit ist ggf. § 8:10d IHR anwendbar, bei nein ggf. § 8:10c IHR)
    • Liegt ein Vergehen gegen die angreifende Mannschaft vor? ->
    • Handelt es sich um ein Vergehen im Sinne von §§ 8:5 oder 8:6 IHR? -> nein => § 8:10d IHR ist nicht anwendbar


    Meine Begründung, dass es kein Vergehen gem. §§ 8:5 oder 8:6 IHR ist, sofern wir hier nicht von einem Kampfsport-Wurf ausgehen:
    Kriterien gem. § 8:3 IHR:

    • Position: Der Abwehrspieler klammert von vorne.
    • Körperteil: Er umklammert den Körper seines Gegenspielers.
    • Intensität: Umklammern und zu Boden ziehen, Gegenspieler stand zuvor
    • Auswirkung: Der Angreifer wird zu Boden gerissen (ohne Verletzungsfolge) und kann somit den Ball nicht mehr weiterspielen.

    Ergänzende Kriterien gem. §§ 8:5 bzw. 8:6 IHR (Gesundheitsgefährdung):

    • Verlust der Körperkontrolle im Lauf / Sprung: nein
    • Besonders aggressive Aktion gegen Wurfarm / Schulter: nein
    • Rücksichtsloses Verhalten: nein
    • Besonders rücksichtslos / gefährlich: nein
    • Vorsätzlich: nein, da keine Zielorientierung zu Verletzung, sondern taktisches Mittel
    • Arglistig: nein, da frontal
    • Ohne Bezug zur Spielhandlung: nein


    In der Folge ist eine Hinausstellung gem. § 8:4 (Beispiel b) IHR die angemessene Strafe.

    Völlig anders sieht die Welt jedoch aus, wenn der Abwehrspieler den Angreifer mit einem Griff zu Boden wirft (vgl. einige Rugby-Tackles mit 180°-Drehung... ;) )

    Ich denke, dass es ganz gut war, dass mir mein SR-Wart nochmal dargestellt hat, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, damit zukünftig diese Unsportlichkeiten nicht ungestraft bleiben.

    Was definitiv falsch ist, wäre den SR-Wart in irgendeiner Art und Weise bloß zu stellen, denn er gibt "seinen" Schiedsrichter stets ausreichend Rückendeckung. Ich sehe den "Fehler" (wenn man ihn denn als solchen bezeichnen möchte) eher bei der Stelle, die über die Strafe entschieden hat...