Beiträge von DonMaffa

    Vielleicht fordert demnächst ja jemand, dass man die Torhüter ganz abschaffen sollte, weil der Konterspezialist ja den Zusammenstoß nicht verhindern kann. ;)

    CL Oltchim Valcea - SD Itxako dieses WE.

    Ganz schon übel. Die Torfrau kann in dieser Situation kaum reagieren, den Zusammenprall würde ich schlichtweg als unglücklich erachten. Es gab aber auch schon Torhüter, die noch extra einen Schritt nach links oder rechts machen, um den Gegenspieler auch sicher mit dem Bein erwischen zu können...

    Wo wir grade bei roten Karten sind, folgende Situation vom Wochenende:

    Ein Spieler der Gastmannschaft läuft in der 47. Minute einen Konter. Von schräg hinten sprintet der Linksaußen der Heimmannschaft heran und versucht, den Ball von der Seite herauszuspitzeln (wie er es schon zweimal im Spiel erfolgreich getan hat). Dabei trifft er jedoch deutlich hörbar nur den Unterarm des anderen Spielers. Dieser verliert daraufhin die Körperkontrolle, überschlägt sich "wie ein Karnickel" und muss kurzzeitig behandelt werden.

    Entscheidung (natürlich nach Rücksprache mit mir) meines Spannemanns, der die Situation aus ca. 3 Metern gesehen hat: Disqualifikation und 7-Meter-Wurf.

    Hätte die Aktion auch eine Disqualifikation mit Bericht gerechtfertigt?

    Sportliche Grüße!

    Disqualifikationen mit Bericht sind alle Disqualifikationen, für die nach § 16:8 IHR ein schriftlicher Bericht durch die Schiedsrichter an die zuständigen Instanzen (in der Regel: Spielleitende Stelle) vorgesehen sind. Das sind im einzelnen Disqualifikationen nach § 8:6 und/oder § 8:10 IHR.

    Besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktionen (§ 8:6 IHR), beispielsweise:

    • Überhartes Foulen, das sich nur gegen den Spieler richtet und/oder ohne Bezug zum Ball (z. B. das "Wegchecken" eines konterlaufenden Spielers) - § 8:6 a) IHR
    • Tätlichkeiten - § 8:6 b) IHR


    Maßgeblich hierfür sind (1) die Beurteilung von Position des fehlbaren Spielers, (2) das betroffene Körperteil, (3) die Auswirkungen (z. B. Verlust der Körperkontrolle, Verletzungen) und (4) die Spielsituation (z. B. ballferne Spielfeldhälfte).


    Besonders grob unsportliches Verhalten (§ 8:10 IHR), beispielsweise:

    • Beleidigung / Drohung / Anspucken (und Treffen) - § 8:10 a) IHR
    • Eingreifen eines Offiziellen in das Spielgeschehen (z. B. Abfangen eines Passes durch den Trainer oder auch nur das Irritieren eines gegenstoßlaufenden Spielers) - § 8:10 b) Nr. I IHR
    • Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch einen zusätzlichen Spieler (z. B. Spieler läuft von der Auswechselbank und klammert einen Spieler, der grade allein vor dem Tor ist) - § 8:10 b) Nr. II IHR
    • Bewußte Spielverzögerung (z. B. durch Wegwerfen des Balles) in der letzten Minute, wenn der Ball nicht im Spiel ist, d. h. vor der Ausführung eines formellen Wurfes (Freiwurf, Anwurf, Einwurf oder Abwurf) - § 8:10 c) IHR
    • Vereiteln einer klaren Torgelegenheit in der letzten Minute durch einen gesundheitsgefährdenden Angriff (§§ 8:5, 8:6 IHR) - § 8:10 d) IHR

    In vielen Verbänden müssen die Schiedsrichter die Spielerpässe der betreffenden Spieler mit dem Spielberichtsbogen an die Spielleitende Stelle verschicken. Diese entscheidet dann über weitergehende Maßnahmen. Grundsätzlich führen Disqualifikationen mit Bericht nach § 8:6 edit: und § 8:10 a) und b) IHR zu einer Mindestsperre von 2 Wochen; nach § 8:10 edit: § 8:10 c) und d) zu einer Mindestsperre für das nächste Spiel.

    Sportliche Grüße!

    edit: Danke an Theoitetos für die Anmerkung, dass nur Unsportlichkeiten nach § 8:10 c) und d) zu einer Sperre für das nächste Spiel führen (siehe nächster Beitrag).

    Die Sperren betragen jeweils 2 Wochen, denn "Tätlichkeiten" (also besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktionen) fallen unter § 8:6. Abgesehen davon kommt es darauf an, ob die Spielleitende Stelle von ihrem Recht Gebrauch macht, die Sperren zu verlängern oder an eine gerichtliche Instanz abzugeben.

    Die Disqualifikationen nach § 8:10 c) und d) wären, sofern diese Unsportlichkeiten in der Verbindung mit einer Aktion nach § 8:6 erfolgen würden, zusätzlich zu verfassen und ersetzen diese nicht. Es ist jedoch die Frage, ob die genannte 1-Spiel-Sperre noch "on-top" zu der zweiwöchigen Sperre kommt oder in dieser enthalten ist.

    Sportliche Grüße!

    Ich denke, dass bei solchen Torhütern weniger die Schiedsrichter, sondern vielmehr die gegnerischen Spieler die "Antwort" auf dieses Verhalten geben sollten. Und zwar in Form von Toren. :D

    Wer sich von einem solchen Imponiergehabe beeindrucken lässt, ist selbst schuld. Beim "Trash-Talking" am Kreis ist es auch nicht anders. Also: :cool: bleiben...

    die Antworten "es geschieht nichts" finde ich immer zu nett. Woher nehmen die Leute immer ihre Weißheiten? Es passiert oft mehr als manche denken. Aber, und das ist auch richtig so, hinter den Kulissen. Man kann nicht alles öffentlich machen.

    Bei uns ist das so, dass unser SRW mit dem entsprechenden SR ein ausführliches Gespräch führt und sich dessen Stellungnahme anhört. Ist er der Meinung, dass die Zuschauer / Trainer recht haben, wird dieser SR sicher bei einigen der nächsten Spiele beobachtet.

    Theo hat absolut Recht, bitte schriftlich melden! Und dann maulen wenn nichts geschieht.

    Ich habe da durchaus schon meine Erfahrungen gemacht. Abgesehen davon kommt es natürlich immer auf den SRW an, deswegen habe ich auch "meistens" geschrieben. :hi:

    Wie dem auch sei, ich bin - wenn "meine" Mannschaft spielt, auch manchmal nicht grade zuvorkommend gegenüber den Schiedsrichtern, aber beleidigend bin ich nie geworden. Schließlich bringt es nix, denn welcher Schiedsrichter hat seine Entscheidung nach dem "Einspruch" aus dem Publikum zurückgenommen?! :P

    Ansonsten kann man dem Angreifer nicht verübeln, dass er zur Mitte zieht, um eine bessere Wurfposition zu haben. Es liegt hier meines Erachtens in der Verantwortung des Abwehrspielers, eine Kollision zu vermeiden.

    Der Abwehrspieler begeht durch sein Verhalten keine Regelwidrigkeit. Das Spielfeld hat eine Breite von 20 m (sollte es zumindest haben), da kann ein Angriffsspieler auch zur Mitte ziehen, ohne mit dem Abwehrspieler zu kollidieren. Desweiteren unterstelle ich dem Angreifer auch, dass er den Abwehrspieler gesehen hat; also muss der Zusammenstoß bei einem passiven Verhalten des Abwehrspielers durch den Angreifer provoziert sein, damit greift § 8:2d, also Stürmerfoul.

    Gaanz ruhig :cool: , Rot für den Angreifer ist hier die falsche Entscheidung, für das Provozieren einer unverdienten Bestrafung ist erst mal Progression fällig (vgl. § 8:7d).

    Der Gegenstoß selbst ist eine "normale" Spielsituation, in denen die gleichen Regeln gelten, wie in einem normalen Spielaufbau (der herauskommende Torwart mal ausgenommen).

    Wenn ich die Beschreibung richtig verstehe, dann stand der Abwehrspieler passiv an der 9-Meter-Linie. Wenn Spiele B nun den Körperkontakt sucht, dann ist das ganze ein Stürmerfoul (vgl. § 8:2d).

    Persönliche Strafen setzen immer ein aktives Verhalten (ob vorsätzlich oder fahrlässig) des fehlbaren Spielers voraus.

    Eine Disqualifikation mit Bericht nach 8:6b im Falle eines auf einen Gegenspieler geworfenen Balles konstituiert sich aus 8:9c.

    Hierbei wird das Merkmal "besonders rücksichtslos" als ein

    • sehr harter und
    • aus kurzer Entfernung

    geworfener Wurf definiert.

    Beim "sehr hart" würde ich ja noch mitgehen, aber der 3-Meter-Abstand spricht für mich gegen eine kurze Entfernung.
    Desweiteren sollte man auch nicht vergessen, dass diese Situation explizit im Regelwerk aufgenommen wurde, und somit kaum Spielraum für eine anderen Beurteilung bleibt.

    Abgesehen davon ist es nicht gut, wenn ein Spieler, der sich zuvor schon rücksichtslos gegenüber Gegenspielern benommen hat, in der 60. Minute noch auf dem Parkett stehen darf. :verbot:

    Hallo,

    die Feststellungen der Schiedsrichter im Spielbericht dienen grundsätzlich dazu, "die zuständigen Instanzen" zu informieren und diesen somit die Möglichkeit zu schaffen, über eine Strafe zu befinden.

    Aus der Eintragung der Beleidigung im Spielbericht folgt m.E. nach, dass die ausgesprochene Disqualifikation nach 8:10a erfolgte und somit zu einer automatischen Sperre führen müsste.

    Hierzu aus BSpG 05/2011 (Hervorhebungen von mir):

    Zitat

    Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Strafbefugnis der spielleitenden Stellen lediglich daran geknüpft ist, dass sie verwertbare Informationen über das Spielgeschehen erhält. Derartige Informationen entnimmt sie in erster Linie aus dem Spielbericht und hier aus dem Bericht der Schiedsrichter.
    [...]
    [Es] sei allerdings darauf hingewiesen, dass die vom Vorsitzenden eingeholten sachverständigen Stellungnahmen sowohl der IHF als auch des Schiedsrichterlehrwarts im DHB auch für den Fall des Eintritts der automatischen Sperre nicht davon ausgehen, dass diese nur dann eintritt, wenn der Regelbezug 8:6 bzw. 8:10 „expressis verbis“ im Bericht der Schiedsrichter aufgenommen worden ist.
    [...]
    Fazit ist nach Auffassung des Bundessportgerichts, dass der Bericht der Schiedsrichter die Kriterien enthalten muss, aus denen sich der Regelbezug 8:6 bzw. 8:10 entnehmen lässt, ohne dass es auf die wörtliche Formulierung ankommt.

    Abgesehen davon: Wurde denn der Spielerpass eingezogen?

    Ansonsten würde ich mich an die Spielleitende Stelle wenden, die sollte zum Sachverhalt wohl am besten Auskunft geben können.

    Sportliche Grüße!

    ich schließe mich da mal nur einigen meiner Vorrednern an, kein guter Stil. Aber mach mal ruhig weiter. Immerhin bist du ja nur DHB Offizieller und eigentlich Vorbild. :nein:

    Ich möchte mich davon ausgenommen sehen, denn meine Aussage zielte auf alle Diskussionsteilnehmer ab, die die Frage nur als Vorwand genommen haben, ihren Kleinkrieg aus anderen Threads wieder aufzunehmen... :pillepalle:

    Ich verstehe nicht, wie bei jeder Frage hier sofort ein neuer Nebenkriegsschauplatz aufgemacht wird...

    Mal ganz abgesehen davon, geht es mir als Schiedsrichter beim Handball weniger darum, dass die Mannschaften bloß die 4:7 einhalten, sondern dass das Spiel als solches fair verläuft. Grade als Schiedsrichter hat man das Spiel zu fördern und nicht jede Kleinigkeit zu bemängeln.

    Hinzu kommt, dass diese Problem eher auf der Ebene der Spielleitenden Stelle zu adressieren ist, als bei den Schiedsrichtern.

    Sportliche Grüße!