Beiträge von TSVROT

    Hallo MIMIMI,

    2 Monate ab Austrittsdatum des alten Vereins. Der Wechselkorridor für Jugendspieler ist schon vorbei.

    Es kommt also darauf an, welches Datum der alte Verein einträgt, letztes Spiel oder Datum des Abstempelns des Passes. Wenn als Austrittsdatum 03.08.2011 drinsteht, dann bist Du ab 04.10.2011 Spielberechtigt. Dein alter Verein kann aber auch das Datum des letzten Spiels, (auch Turnierspiele gelten), + 1 Tag eintragen. Kommt darauf an, wie du mit Deinem alten Verein stehst.


    Gruß,

    TSVROT

    @ gummiball

    Wenn es so wäre, wie Du es vermutest, warum dann überhaupt diese Bestimmung???? :rolleyes: Es ist jetzt schon so, dass grosse Ausraster von Verantwortlichen entsprechend bestraft werden können und werden! (Ist auch richtig so!). Mit dieser neuen Bestimmung wird nichts gewonnen, außer dass die Meinungsfreiheit beschnitten wird. Beleidigungen, Drohungen, etc. können jetzt schon unterbunden werden. Warum um Gottes Willen jetzt so ein Eingriff in die Grundrechte? Was kommt als nächstes? Vielleicht wird ja auch der Frauenhandball wieder abgeschafft, weil er dem Wesen nach dem weiblichen Geschlecht nicht gerecht wird. (Diese Argumentation gab es im Fußball wirklich mal!) Man darf nie die Wirkung von Regeln, Bestimmungen und/oder Vereinbarungen, egal wie gut sie gemeint sind, aus dem Blick verlieren. Wer das tut, ist auch für die Konsequenzen verantwortlich! Wenn der erste Schritt gegen fundamentale Rechte gemacht ist, ist es meist so, dass sich die lautesten Verfechter eigener Interessen, gegen diejenigen, die Interessen der Allgemeinheit vertreten (wollen), durchsetzen. Man sucht sich Mitstreiter, die sich dann solange gegenseitig Recht geben, bis man selbst glaubt, dass man Recht hat.

    Denk mal darüber nach! :unschuldig:

    Dieser Zusatz der Durchführungsbestimmungen kann für mich mit dieser Formuilerung eigentlich nur einen Sinn haben: Wird eine Strafe ausgesprochen, dann hat kein "Verurteilter" auch nur den Hauch einer Chance, gegen die ausgesprochene Strafe vorzugehen. Die Formulierung ist halt so abgefasst, dass wirklich jegliche Äußerung über die Schiedsrichter bestraft werden kann. Und jetzt kommt mir bitte niemand mit dem Argument, dass die Verantwortlichen keinen Mißbrauch betreiben werden. Wir haben als Verein schon haarsträubende Strafen bezahlen müssen, allein deswegen, weil eine Meldung an die Spielleitende Stelle immer zu einer Bestrafung führt, egal ob eine Strafe angemessen ist oder nicht.

    Beispiel: wir haben eine Strafe aufgebrummt bekommen, weil die Schiedsrichter ins Protokoll eingetragen haben, dass angeblich kein Sanitätsdienst vorhanden gewesen wäre. Auf unseren Einwand, dass jeder der einen Führerschein besitzt, auch eine Ausbildung in Erster Hilfe hat und unser Trainer, Betreuer und unsere Physio ja einen Führerschein haben, (den sie auch den Schiedsrichtern gezeigt haben), meinten diese, der Sanitätsdienst müsste gekennzeichent sein. (was Schwachsinn ist) Die Staffelleitung hat dann auch prompt eine Strafe ausgesprochen, obwohl hier eindeutig ein Sanitätsdienst (sogar eine Physiotherapeutin) vorhanden war. Zitat der Staffelleitung: "Dumm gelaufen für Euch, aber wenn was auf dem Protokoll steht, muss ich das auch bewerten und bestrafen. Ihr hättet das Spielprotokoll so nicht unterschreiben dürfen." Hätten wir das Spielprotokoll nicht unterschrieben, hätte es aber noch eine zusätzliche Strafe gegeben. 8o

    Fazit: Wenn der spielleitenden Stelle etwas gemeldet wird, ist nicht der Wahrheitsgehalt der Meldung auschlaggebend, sondern die Beweislast wird zu Ungunsten des Beschuldigten umgekehrt. Eine Strafe wird auf jeden Fall unter Vereinshaftung ausgesprochen. Dass dies möglichen Mißbrauch geradezu herausfordert, müsste eigentlich jedem klar sein. :unschuldig: Es wird wohl so kommen, dass Vereine eine richtig gute Lobby haben müssen, um Strafen zu entgehen.

    Und noch was, wer darf den eigentlich eine Meldung an die spielleitende Stelle über eine Äußerung über die Schiedsrichter innerhalb 48 Stunden nach Spielschluss machen? Wäre für die Vereine interessant, zu wissen, mit wem man sich gutstellen muss. :P

    Ich finde, dass Arcosh Dich schon sehr beleidigt hat (und umgekehrt). Und dass würde ich mir als "Gottfried" (und Arcosh") nicht gefallen lassen :)

    Und der Gottfried (oder Arcosh) hat auch nur unter der Gürtellinie argumentiert. Also ab sofort wieder Krieg. Ich will die Diskussion weiterverfolgen!!! :D

    Endlich mal Krach, ohne dass die Diskussionsgrundlage zu sehr in simple Beleidigen abrutscht! :hi: Und trotzdem macht´s Spass mit zu lesen! :D

    Für mich ist ein Aspekt dieses Punktes der Durchführungsbestimmungen interessant:

    Gemäß § 10 RO-DHB kann bei Beleidigung einer Person, die ein Amt ausübt die Geldstrafe höchstens 2.500,- € betragen. (Schiedsrichter üben ein Amt aus):

    § 10 DHB-RO, Vergehen gegen Mitarbeiter
    Wer einem Mitarbeiter der Verwaltung oder einer Person, die ein Amt ausübt oder eine
    Funktion wahrnimmt, ehrenrühriges Verhalten nachsagt, ohne den Wahrheitsbeweis zu
    erbringen, ihn beleidigt, verleumdet, bedroht oder tätlich angreift, kann bis zu zwölf Monaten
    gesperrt und/oder mit einer Geldstrafe bis 2.500,00 € bestraft werden.


    Jetzt will sich die HBL herausnehmen, für jegliche Äußerung innerhalb 48 St. die in der Rechtsordnung vorgegebene Höchststrafe bei Beleidigung einfach zu verdoppeln??? Für ein Schiedsrichrterlob soll jetzt eine doppelt so hohe Strafe wie für eine Beleidigung möglich sein? :lol:

    Ich lach mich schlapp! :D

    Sollte die Äußerung noch innerhalb der Wettkampfstätte getätigt werden, kann ja jetzt schon gem. § 17 DHB-RO eine Strafe bis zu 15.000,- € ausgesprochen werden, aber niemals bei einem Schiedsrichterlob. Die HBL kennt entweder ihre eigenen Rechtsgrundlagen nicht oder ignoriert sie einfach.

    Also immer dran denken, wenn jemand am Tag nach dem Spiel was sagen will, dann aber bitte beleidigend, denn dann ist die Strafe wenigstens auf 2.500,- € begrenzt. :P (Eine mögliche Sperre lassen wir jetzt mal außer Acht)

    Hab heute gegen Friesenheim B-Jugend mit unserer A-Jugend gespielt. (als Trainer, nicht als Spieler). Mein lieber Scholli, da geht was. Die A-Jugend von Friesenheim hat gegen unsere Männermannschaft gespielt. Beide Teams sind ihrer Alterklasse technisch, körperlich und vor allem spielerisch weit voraus. Mit unserer A-Jugend haben wir wirklich sehr gut gespielt, aber trotzdem gegen die B-Jugend von Friesenheim um 3 Tore verloren. Und unsere A-ugend ist wirklich kein Fallobst. Die A-Jugend von Friesenheim hat gegen unser Erste Unentschieden gespielt, wobei das Unentschieden eher unseren Herren geschmeichelt hat. Die waren in der A-Jugend noch nicht mal vollzählig, sonst hätte es vielleicht Haue gegeben. Friesenheim in der A-Jugend Bundesliga, schätze ich jetzt wesentlich stärker ein als Kronau/Östringen.

    PS: Nein ich habe nie in Kronau oder Östringen gespielt. Also kein persönlicher Frust.

    PS: Friesenheim ist in der Südstaffel. Großwallstadt ist in der Weststaffel, warum auch immer.

    PS: Denne ist seit dem Viertelfinale um die Deutsche kein A-Jugendtrainer mehr. Intze ist schon letztes Jahr "aus sportlichen Gründen" eine anderen Weg gegengen (worden).

    Trotzdem wünsche ich Kronau/Östringen für die nächste Runde viel Glück. (nicht ironisch gemeint! :rolleyes: )

    Gruß,

    TSVROT

    Lord Vader,

    der Chris Ambruster soll als ehemaliger DHB-Trainer die B2 ehrenamtlich übernehmen??? 8o Nachdem er seine Vollzeitstelle bei Kronau/Östringen nicht verlängert bekommen hat?? :P

    Der Lutz war zwischenzeilich schon wieder da und jetzt doch schon wieder weg??? :unschuldig:

    Entweder Du wilst mich testen oder verarschen. :D Egal was von den beiden Möglichkeiten, die A-Jugend bräuchte mal wieder einen "Trainer", ob das der Rolf macht oder der Roland. Egal, die wären allemal besser, als die Trainer, die in den letzten Jahren sich mit dem Titel "A-Jugendtrainer bei den Rhein-Neckar-Löwen" geschmückt haben. :)

    Oder bin ich da so verkehrt?? :unschuldig:

    Weshalb die Regeln nicht für jeden ganz klar sind, (auch die Auslegung) ist für Dich nicht verständlich?? 8o

    Bitte erkläre mir die Regeln und alle möglichen Interpretationen. Wenn da nicht ein klein wenig Interpretationsspielraum bleibt oder ist, pfeifen wir zwei verschiedene Mannschaftssportarten.. :P

    In der B-Jugend macht der Roland weiter, der ja sowieso die Fäden in der Hand hatte. Der Abgang von Armbruster war ja schon länger bekannt.

    In der A-Jugend soll, Gerüchten zufolge der Feldmanns Klaus übernehmen. Dann hätte man jetzt alle Verbandsgrößen und (z.T. ehemalige) Verbandstrainer durch. Landgraf,(wenn auch schon ewig her), Denne und Feldmann. In der Trainingsarbeit bestimmt alles Granaten, aber ob durch Feldmann die offensichtlich zwischenmenschlichen Dissonanzen ad acta gelegt gelegt werden können? Ich lass mich überraschen. ;)

    Ob er auch als Nachfolger von ArmbrusterJugendkoordinator werden soll??

    Auf jeden Fall wünsche ich der A-Jugend viel Erfolg.

    Gruß,

    TSVROT

    Staffel Nord

    TSV Burgdorf, GWD Minden

    Staffel West

    HBLZ Großwallstadt, TV Hüttenberg

    Staffel Ost

    SG Spandau/Füchse, SC Magdeburg
    Diese Tipps habe ich jetzt mal von den "Vorpostern" übernommen.

    Staffel Süd:

    Mit Sicherheit ist Kronau /Östringen keine Übermannschaft mehr, einfach deswegen, weil Teamgeist und Menschlichkeit weder von der Vereinsführung, noch von den zuständigen Trainern, noch von den Bundesliga-Verantwortlichen bei den Herren, eine Rolle spielt. Nur die "Besten" Einzelspieler zusammenzuziehen, reicht nicht, um Staffelsieger zu werden!

    Wolschlugen, Pforzheim/Eutingen!!, Ottenheim/Altenheim oder auch Friesenheim spielen bestimmt keinen schlechten Handball. Und wenn´s drauf ankommt, sprich, wenn es ein enges Spiel wird, haben alle genannten einen besseren Teamgeist, als die Mannschaft von Kronau/Östringen. Die Zeiten, in denen Kronau/Östringen locker ins FF kam, sind vorbei. Andere Vereine haben zugelegt, Kronau/Östringen hat abgebaut, vor allem in dem Punkt, als Mannschaft einen Sieg zu erringen.

    Und nebenbei, mit den Einzelspielern könnten andere Vereine mit ein wenig Menschenführung und ein wenig zielgerichtetem Training, auch um die "Deutsche" mitspielen. Aber der Rolf B., von dem ich viel halte, trainiert ja nur noch BWL (4. Liga) und lässt die Jugend nur noch so nebenher laufen. Hat ja keinen Sohn mehr, der in der Jugend spielt. Als Koordinator, wenn er es denn noch ist, sollte er vielleicht wieder andere Prioritäten setzen.

    Summa Summaraum, für mich ist Kronau/Östrimgen mit Sicherheit kein Favorit in der Südstaffel! :verbot:

    Auch wenn der Verein das immer voraussetzt. :lol:

    In unserem Verband kann sich ein Teilnehmer überhaupt nicht selbst anmelden, sondern mus in der Regel von einem Verein angemeldet werden. Es müssen auch Angaben zu bisherigen sportlichen Tätigkeiten gemacht werden und der Verein sollte dem Landesverband angehören. Außerdem ist die Vorlage eines Minitrainer-Lehrganges und eines Erste Hilfe Kurses Zulassungsvoraussetzung. Werden mehr als 2 Mitglieder eines Vereins angemeldet, behält sich der Verband vor, die Teilnahme auf 2 Personen pro Verein zu beschränken (Pro Lehrgang).

    Die Gebühren von 175,- € einschließlich Unterkunft und Verpflegung für 3 x eine Woche Lehrgang, zzgl. Materialien, sind dafür aber moderat bzw. ein Spottpreis. Da der C-Schein vom Verband bezuschußt wird kann der Verband natürlich die oben aufgezählten Auflagen an die Teilnehmer machen und sich die Teilnehmer auch aussuchen.

    Der B-Schein kostet schon etwas mehr: 575,- €

    Der A-Schein kostet dann richtig Geld: mind. 3.900,- € (Angabe des DHB). Eine Anmeldung beim DHB ist nur möglich mit Zustimmung des zuständigen Verbandslehrwartes.

    Da würde ich jetzt über die 150,- € für den Trainerschein nicht meckern. Der Aufschlag wird wohl für Teilnehmer sein, deren Vereine nicht dem Landesverband angehören. Eine Bestätigung eines Vereines wird aber immer notwendig sein. :D

    Gruß,

    TSVROT

    Ich verstehe Dich nicht ganz. Du verlangst Quellenangaben von Entscheidungen, die nie als Entscheidung verkündet wurden??? :unschuldig:

    Die HBL hat nie gesagt oder offziell verkündet, dass Sie die Wildcards nicht zieht, die sie sich vorher zusichern ließ. Sie hat einfach keine Wildcard gezogen und keinem Verein "geschenkt". Sie hat sich ganz ruhig verhalten und gar nichts gemacht. (OK, einige Vereine haben eine Wildcard beantragt, aber die HBL hat nicht darauf reagiert und keine verteilt, ohne zu erklären, warum!)

    Ich weiß nicht, ob Du die BuLi-Quali jeden Tag miterlebt hast. Aber ich als Trainer einer Mannschaft, die sich nicht zur Buli-Quali gemeldet hat, hatte einige Diskussionen mit dem Staffellleiter der Südstaffel, der gleichzeitig Stafelleiter der höchsten Liga auf Verbandsebene ist. Ich habe nur die Interessen der Vereine vertreten, die vielleicht Oberliga spielen wollen, aber nicht mal eine verbindliche Auschreibung zur BuLi-Quali oder zur Oberligaquali bekommen haben. Bis zum Zeitpunkt unserer Quali-Spiele, wussten wir noch nicht mal, ob wir als Quali-Sieger uns für die höchste Verbandsebene qualifiziert hätten?? Ist halt nicht überall so wie bei Euch, wo sich die Manschaften, wie beim Fußball, durch den Tabellenplatz der letzten Runde für die BuLi qualifizieren. Ist eigentlich auch nicht im Sinne der DHB-Spiel-Ordnung. (Da steht was anders drin :D ).

    Im Nachhiein haben wir uns entschieden, nächstes Jahr für die BuLi-Quali zu melden, (wenn es dann noch möglich ist ;) ), aber so zumindest die Oberligaquali auf sportlicher Ebene zu erzwingen. Da ist unser Verein nicht allein dieser Meinung. So können wir zumindest uns mit allen Oberliga-Anwärtern auseinandersetzen, die nur BuLi gemeldet haben, um vielleicht so die Oberliga-Quali geschenkt zu bekommen!! :unschuldig: Wenn wir dann die Oberliga nicht schaffen, waren andere besser. ;)


    PS: Gutenberg hat nicht das Schreiben erfunden, sondern lediglich eine Möglichkeit, Geschriebenes (am Anfang wirklich nur die Bibel), unter das Volk zu verbreiten. Einer dieser in unserer Zeit daraus entstandenen Möglichkeiten bedienst Du Dich aber auch, wenn du hier im Forum postest. Warum also dürfen dies andere nicht auch?? Auch wenn sie nicht Deiner Meinung sind. :) (Oder dürfen das nur solche, die Deiner Meinung sind? :rolleyes: :hi: )


    Gruß,

    TSVROT

    Also dass Frisch Auf keine Wildcard bekommen hat ist doch ziemlich verständlich. Frisch Auf hat die Qulai mitgespielt und ist in der 1. Runde ohne Punktgewinn ausgeschieden. Also bitte! Wäre hier eine Wildcard von der HBL gezogen worden, hätte sich die HBL lächerlich gemacht und die Buli wäre von vornherein in keinster Weise mehr ernst genommen worden.

    Also war das jetzt keine Überaschung!

    Der Qualimodus war sowieso schon schwer durchschaubar und ist weder von der HBL, DHB oder den Landesverbänden transparent organisiert worden. Da hat es schon so genug Ungereimtheiten gegeben. Eine Wildcard für Göppingen hätte dem Ganzen die Krone aufgesetzt. :lol:

    Gruß,
    TSVROT

    Formulierungsempfehlungen halte ich auch zumindest für manche problematisch.

    Ich habe schon Spielberichte gesehen, bei denen die Formulierungsempfehlungen 1-1 abgeschrieben wurden, inkl. Zeit, Spielstand und so weiter, die in den Formulierungsempfehlungen nur beispielhaft dabeistanden. :lol: 8o Ist jetzt kein Witz!

    Eine Sperre hat es natürlich nicht gegeben, weil ja die Angaben im Bericht fast komplett ohne Bezug zum Spiel waren. (Ich bin mir nicht mal sicher, ob wenigstens die Trikotnummer gestimmt hat). :P

    Gruß,

    TSVROT

    Sollte ein Schiedsrichter aus Gewohnheit eine Disqualifikation nach der 3 Hinaustellung, wie früher verlangt, auf dem Spielbericht begründen, erlangt diese Disqualifikation noch lange nicht den Status D mit Bericht gem. § 17 DHB RO. Hier ist nämlich auch geregelt für welche Vergehen die automatische Sperre einsetzt.


    Gruß,

    TSVROT

    Interessant finde ich den Beschluss der spielleitenden Stelle:

    Der Spieler Feldmann wird wegen eines Vergehens nach § 17 (5) a) RO DHB – im
    Anschluss an die vorläufige Sperre von zwei Wochen (gem. § 17 (1) RO DHB) – für
    1 Spiel, längstens 2 Monate gesperrt .Er ist mithin für insgesamt zwei Spiele gesperrt.


    § 17 (5) a) ????

    Es war doch kein Vergehen gegen einen Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär oder Spielaufsicht/Technischen Delegierten oder bin ich da falsch? Vielleicht hätten sie diesen falschen Rechtsbezug für ihren Einspruch verwenden sollen. Vielleicht ist es aber auch nur ein Tippfehler vom Bundessportgericht.

    Ich werd mal bei Gelegenheit unseren Rechtsguru (und ehemaligen Schiedsrichter) Friedrich Stern fragen, wenn ich wieder in Handschuhsheim bin. Der war ja Beisitzer. Vielleicht muss er ja zugeben, dass dies ein Fehler war? 8o :P

    Wär ihm bestimmt peinlich.

    Gruß,

    TSV ROT

    Obwohl alle Schiedsrichter angewiesen werden, bei einem Bericht für eine Disqualifikation einen Regelbezug anzugeben, war und ist dieser Regelbezug zu keiner Zeit für eine Entscheidung der spielleitenden Stelle maßgeblich (gewesen).

    Unser Vorsitzender des Verbandsgerichts hat schon immer bei Staffelsitzungen vor der Runde darauf hingewiesen, (also die Vereinsvertreter), dass die spielleitende Stelle für eine Entscheidung eine Darstellung des Sachverhalts benötigt, aus der das Vergehen eines Spielers hervorgeht: Beleidigung, Anspucken, Zeit des Vegehens, Spielstand (relevant für evtl. Einsprüche), ...

    Dies gilt sowohl für den Bericht des Schiedsrichters als auch für einen Bericht eines Vereinsvertreters auf dem Spielberichtsbogen.

    Ein Regelbezug wird zwar in den meisten Fällen angegeben, dieser kann aber auch falsch sein. Deshalb wird die spielleitende Stelle auch immer der Sachverhaltsschilderung mehr Rechnung tragen. So kann ja z.B. auch ein Regelbezug eigentlich eine höhrere Strafe "einfordern", als das aus der Sachverhaltschilderung zu begründen wäre. In diesem Fall wird zugunsten des Spielers oft auf eine zusätzliche Strafe verzichtet oder selbst die automatische Sperre aufgehoben.

    Beispiel: D gem. § 8-10 d) in der letzten Spielminute von Spieler A weil er bei einem Freiwurf absichtlich ein Abstandsvergehen begang, Spielstand 28:28, Zeit 59:50 . Die Sachverhaltsschilderung gibt hier aber gar kein Vergehen nach 8-10 d) her, weil er ja nicht die Ausführung des Freiwurfs verhindert, sondern lediglich den Abstand nicht einhält. Hier dokumentiert der Schiedsrichter eindeutig, dass er die Regelauslegung nicht richtig beherrscht. Ergo auch keine automatische Sperre.

    Bei der Ankündigung eines Einspruchs durch einen Vereinsvertreters auf dem Spielberichtsbogen wird übrigens auch nicht verlangt, dass der Vereinsvertreter so Regelfest ist, dass er den entsprechenden § mit angeben kann. Auch hier genügt eine Sachverhaltsschilderung, aus der der Einsprungsgrund/Regelverstoß hervorgeht. Einer Verhandlung vor einer Rechtsinstanz steht der fehlende § auf dem Spielberichtsbogen nicht im Wege.

    Gruß,

    TSVROT