Meiner Ansicht nach, trennst Du nicht Verbands- und Arbeitsrecht, wirfst alles in einen Topf.
Zur Zeit ist Nikola Portner ja sicherlich freigestellt, bei vollen Bezügen.
Bei Profisportlern gehe ich davon aus, dass in den Verträgen eine entsprechende Klausel bei Verstößen gegen die Dopingregeln existiert, die eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses, im speziellen Fall durch die HMD GmbH, ermöglichen. Profihandballer unterwerfen sich grundsätzlich sämtlichen Dopingregeln, sonst könnten sie ihren Beruf nicht ausüben. Das beinhaltet natürlich auch Sanktionen.
Natürlich ist die Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen bei angestellten Berufssportlern eine Klausel im Arbeitsvertrag und natürlich würde ein rechtskräftig festgestellter Verstoß sicherlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Es ging mir ja darum, dass seit 11.04. das Verfahren läuft und Portner eben zwar seitens Verband suspendiert ist, aber derzeit nicht rechtskräftig verurteilt ist und derzeit noch die Möglichkeit hat, seine Unschuld nachzuweisen. Das bedeutet ja eben auch, dass er nicht gegen eine Bestimmung seines Arbeitsverträgen verstoßen hätte.
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, wäre durchaus mal interessant zu wissen, wie das ganze Finanzielle arbeitsrechtlich zu behandeln wäre, wenn nun doch ein Freispruch erfolgen würde.
Wenn er nicht gegen die Vertragsklausel verstoßen hat, ist ja auch der Grund einer Nicht-Zahlung durchweg hinfällig. Für diesen Fall sollte sich der Arbeitgeber absichern und das vertraglich zugesagte Grundgehalt zur Seite packen.
Das war ja mein Kommentar auf die Aussage von Hustensaft, dass es seitens Portner wohl keine Ansprüche geben dürfte. Das steht aktuell halt nicht verlässlich fest.
Genauso andersrum: wenn Portner bei vollen Bezügen / Grundgehalt freigestellt sein sollte, wäre die Frage, ob sich die HMD im Nachgang das in der Konstellation ohne rechtliche Grundlage gezahlte Gehalt zurückholen könnte.
Sicherlich wird man derzeit zwischen SCM und Portner eine einvernehmliche Regelung gefunden haben.
Wenn ein angestellter Berufssportler mit leistungsbezogenen Bezügen unschuldigerweise durch einen solchen Fall Verdienstausfälle hätte, wäre ich mal neugierig, wer dafür in Regress genommen werden könnte. Der Arbeitgeber kann es ja nicht sein, weil der nichts dafür kann, dass die Einsatz- und Verdienstmöglichkeit genommen wurde.
Die Konstellation mit "Zahlung des Gehalts findet nur bei Teilnahme am Trainingsbetrieb statt." wäre vielleicht denkbar, wobei man dann auch zwischen Verletzung und anderweitigen Grund (Suspendierung durch Verband) unterscheiden müsste. Aber auch in diesem Fall, wie bei den leistungsbezogenen Sachen, stünde die Frage im Raum wen Portner in Regress nehmen könnte, wenn die Suspendierung durch Dritte komplett hinfällig war und ihm deshalb die Gehaltszahlungen unverschuldeterweise fehlen würde.
Sehr hypothetisch und unwahrscheinlich, aber Einzelsportler und angestellte Sportler muss man hier sicherlich auch nochmal getrennt betrachten.
Zum Thema Kündigung: Das Arbeitsverhältnis würde ja recht wahrscheinlich auch noch aufgrund der Laufzeit dann vertraglich gültig sein, wenn eine absehbare Sperre abgelaufen wäre - zumindest wird man hier hoffentlich nicht direkt auf die vollen 4 Jahre Sperre kommen. Wenn der SCM das ohne Kündigung aussitzen und die öffentliche Wirkung in Kauf nehmen würde, hätte man ja dann auch noch einen Vertrag mit Portner.
Am Ende wird wohl eh die Frage, durch wieviele Instanzen es gehen wird und ob am Ende die Dauer bis zum rechtskräftigen Urteil länger wird als die Sperre selbst.