Eine kleine "Feinheit" zu den 4 Säulen des Sanierungsplanes ,die bisher etwas untergegangen ist.
Die 200 000 Euro Finanzzuschuss von der Stadt sind lediglich im Grundsatz genehmigt.Der Zuschuss wird aber nur gewährt wenn das Sanierungskonzept durchgesetzt wird und der HCL mit seinen eigenen Aktivitäten (Investoren plus Gläubigerverzichte plus Unterstützerkonto) 1 Mio Euro aufbringt.
Sollte also der Investorenbetrag von etwa 600 000 weiterhin nicht aufgebracht und nachgewiesen werden wird auch der Zuschuss der Stadt nicht gewährt.
Die Einbeziehung dieser Summe als gesicherte Finanzsäule durch die HBF ist also durchaus optimistisch gesehen (zugunsten des HCL) und auch noch nicht wirklich gesichert.
Frage zur Beschwerde : Stimmt es, dass der HBF-Vorstand 10 Tage Zeit hat über die Beschwerde zu entscheiden?
und bei Nichteinigung danach das Schiedsgericht des DHB angerufen werden könnte das dann wieder innerhalb von 14 Tagen entscheiden müsste?