Was ist denn das wieder fürn Mist !!!
(muss meine Antwort editieren, habe übersehen, daß es ein Ausschluß wg. Tätlichkeit gegen SR war )
ich hoffe, ihr habt nach dem Spiel gegen den Ausschluß Einspruch eingelegt, sonst habt ihr keine Möglichkeit mehr, gegen die automatische Sperre von sechs Monaten vorzugehen.
1. Der Spieler erhält eine automatische Sperre von sechs Monaten.
2. Einspruch eingelegt ? , wenn ja :
binnen drei Tagen muss der Einspruch in fünffacher Ausfertigung , unterschrieben von einem Vorstandsmitglied des Gesamtvereins, dem Handball-Abteilungsleiter oder Vertreter, bei der zuständigen Rechtsinstanz eingelegt werden. Wichtig : Falls der Abteilungsleiter gleichzeitig Mitglied des Vorstands im Verein ist, reicht seine Unterschrift allein NICHT aus.
3. Um die automatische Sperre bis zur Entscheidung der Rechtsinstanz aufzuheben, gibt es die Möglichkeit Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 27 RO DHB zu stellen, der bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragt werden muss. In Eurem Fall hätte dieser Antrag bestimmt Erfolg ( Voraussetzung: Der Einspruch ist auf dem Spielbericht angekündigt )
4. Zum Sachverhalt: eine Tätlichkeit mit Ankündigung gibt es nicht. Euer Spieler hat die SR lediglich bedroht. Hier greift eindeutig Regel 16:6d, Bedrohung oder Beledidigung des SR, was mit einer automatischen Sperre von einem Monat ( längstens zwei Spiele) geahndet wird. ( gem. §5(1) Ziff. d RO DHB )
WICHTIG: der gesperrte Spieler darf am Spielbetrieb in keiner offiziellen Funktion mehr teilnehmen , also kein Spieler , Z/S, Betreuer oder SR. Sonst verdoppelt sich die Sperre.
Ich habe es schon einmal ganz deutlich zum Ausdruck gebracht. Bei zweifelhaften D oder A immer auf dem Spielprotokoll einen Einspruch gegen diese Entscheidung ankündigen !!!!!
Alles kapiert ???
Liebe Grüße aus Weinheim
P.S.
es gibt noch eine kleine Chance, wenn ihr keinen Einspruch eingelegt habt. Die SR haben den Spieler zwar ausgeschlossen, aber die Begründung auf dem Spielbericht stellt keine Tätlichkeit nach Regel 16:9 dar. Falls ihr einen guten Draht zu Eurer Spielleitenden Stelle oder Handballkreis habt, könnt ihr diese Personen dazu bewegen, ein Verfahren gegen diesen Spieler wg. der Bedrohung einzuleiten. Wenn der Kreis das macht, können die Rechtsinstanzen diese Sperre wieder aufheben und der Spieler erhält nur einen Monat, längstens zwei Spiele Sperre.