Beiträge von Schwaniwolli

    Nachdem mhs ja auf meine Antwort wartet, nun denn :

    wenn der Sr von den Vorfällen nichts bemerkt, hat er auch davon nichts auf dem Spielbericht zu notieren. Bringt nüscht .

    Was er machen könnte, wäre auf einem Zusatzblatt die vorgetragenen Vorfälle des einen Trainers oder Spielers zu notieren und mit dem Spielbericht an die Spielleitende Stelle zu schicken.

    Aber eines muß klar sein : Ohne neutrale Zeugen hat der Verein sehr schlechte Karten, irgend etwas zu beweisen und ohne Zeugen leite ich bei den Rechtsinstanzen kein Verfahren ein.

    ich glaube, wir sollten uns wieder auf unsere gute Oberliga Baden konzentrieren.
    Mein Geheimfavorit, schon vor Beginn der Saison, ist der TVG Großsachsen.
    Es verdient schon Respekt, wie dieses Team aus zwölf gleichwertigen Spielern regelmäßig die anderen Spitzenmannschaften in den letzten 15 Minuten auseinander nimmt.
    Auch der HC Neuenbürg mußte diese Erfahrung am letzten Wochenende machen. Binnern weniger Minuten machten die "Germanen" aus Großsachsen aus einem 21:23 ein 26:23 und das Spiel war gelaufen.
    Außer der SG Heidelsheim/Helmsheim kann dieser Mannschaft in dieser Saison keiner Paroli bieten.
    Und der TVG Großsachsen ist die einzige Mannschft der Oberliga, die bislang noch keine D hinnehmen mußte.

    So grottenschlecht, wie ihr am Samstag gegen TSG 1862 Weinheim gespielt habt, ist ja kaum noch zu toppen. ( 14:21)

    oute dich mal ? Wer bist du ?

    Markus Münch ?
    Torsten Blanke ?
    oder Wolfgang Rüffer ?

    Ciao a presto

    Wenn ein Spieler einem anderen ins Gesicht schlägt, würde er auf keinen Fall mit einem Tritt in die Weichteile antworten, wenn es in reiner Affekt wäre. Eine Affekthandlung ist eine spontane, nicht zielgerichtete Aktion gegen den Körper des Gegenspielers und zwar fast immer mir den Händen. Ich habe im Handball noch keine Affekthandlung gesehen, wo ein gezielter Tritt in die Genitalien die reflexartige Antwort auf einen Schlag war.

    Hast du die Beschreibung der Refelxhandlung gefunden ? , ich glaube nicht !!

    Hallo isi,
    ich habe die Situation als SR geschrieben. Wenn mich jemand versucht zu schlagen und ich kann gerade noch ausweichen, wird der Spieler von mir ausgeschlossen.

    Was danach die Spielleitenden Stellen entscheiden, ist mir erst einmal "Wurscht".

    Oder soll ich mich anspucken lassen, beovr der Spieler ausgeschlossen wird ???

    Und eins ist gewiss: nicht viele Vereine werden gegen solch einen Ausschluß vorgehen.

    Ciao a presto

    Darüber lasse ich mich schon Heute Nachmittag aus, lieber SRBHV, da ich heute Abend das Kreisliga - Derby Laudenbach - Oberflockenbach leiten darf.

    1. Beide Spieler gehören eigentlich ausgeschlossen. Der Tritt in den "Modeschmuck" von A7 (bei einem C-Jugendlichen kann man das noch nicht als Familienjuwelen bezeichnen) kann nicht als Revanche gewertet werden, da es eine zielgerichtete bewuße Verletzung des Gegenspielers ist.

    2. Beide Mannschaften hätten das Recht auf einen Einspruch aufgrund der falschen Bestrafung. Da aber von beiden Mannschaft je ein Spieler betroffen gewesen wäre, hätte der Einspruch wenig Erfolgssaussichten.

    3. Der disqualifizierte Spieler bekommt leider nur zwei Spiele Sperre wg. der eingetragenen Beleidigung ( §5(1) Ziff d RO DHB ).

    Bis die Tage

    (P.S. in wenigen Tagen kommt ein schöner Fall aus der BW-Liga Herren)

    Wenn die SR die Tätlichkeit eingetragen hat, wird der gegnerische Trainer mit einer Sperre von 6 Spielen und einer Geldstrafe rechnen dürfen. Es sei denn, der Kreis/Verband/LV möchte eine höhere Strafe und leitet ein Verfahren ein.
    Ciao

    Daß die Spielleitende Stelle das Spiel dem Ausgang entsprechend wertet , ist klar. Aber jetzt muss man abwarten, wie die Rechtsinstanzen dies bewerten, falls Langenau binnen 14 Tagen Einspruch gegen die Spielwertung einlegt, wovon ich ausgehe.

    Deine Angaben reichen noch nicht aus.

    Haben die Sr selbst eine Wahrnehmung auf dem Spielbericht eingetragen ?
    Hat euer Verein dies eintragen lassen ?

    Wenn nein, wird die Sache ausgehen wie 's "Hornberger Schießen".
    Wenn keine neutralen Zeugen diese Tätlichkeit bemerkt haben, dann hat Euer Trainer keine Chance. Ich wette, daß der Gastverein mindestens gleich viel Zeugen aufbieten wird, die bestätigen, daß keine Tätlichkeit vorgelegen hatte.

    Am besten wäre es, die SR haben es bemerkt oder ein Offizieller des Verbandes, Kreises etc. war beim Spiel anwesend und hat etwas gesehen.

    Ciao

    Jedes Jahr im Juli steigt im Gorxheimer Tal bei der TSG 1862 Weinheim eines der schönsten und größten Beachhandballturniere in Baden-Würrttemberg.
    Infos unter : Andreas Pfrang , TSG 1862 Weinheim, Tel : 06201 - 183198.

    1993 spielte man auf vier Feldern gleichzeitig. Es ist ausgeschrieben für Jugendmannschaften, Damen, Herren und auch Laienmannschaften.
    ( durfte selbst einmal in der Mannschaft: ImPoSand mitspielen.

    Ciao a presto

    Was ist denn das wieder fürn Mist !!!
    (muss meine Antwort editieren, habe übersehen, daß es ein Ausschluß wg. Tätlichkeit gegen SR war )

    ich hoffe, ihr habt nach dem Spiel gegen den Ausschluß Einspruch eingelegt, sonst habt ihr keine Möglichkeit mehr, gegen die automatische Sperre von sechs Monaten vorzugehen.

    1. Der Spieler erhält eine automatische Sperre von sechs Monaten.

    2. Einspruch eingelegt ? , wenn ja :
    binnen drei Tagen muss der Einspruch in fünffacher Ausfertigung , unterschrieben von einem Vorstandsmitglied des Gesamtvereins, dem Handball-Abteilungsleiter oder Vertreter, bei der zuständigen Rechtsinstanz eingelegt werden. Wichtig : Falls der Abteilungsleiter gleichzeitig Mitglied des Vorstands im Verein ist, reicht seine Unterschrift allein NICHT aus.

    3. Um die automatische Sperre bis zur Entscheidung der Rechtsinstanz aufzuheben, gibt es die Möglichkeit Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 27 RO DHB zu stellen, der bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragt werden muss. In Eurem Fall hätte dieser Antrag bestimmt Erfolg ( Voraussetzung: Der Einspruch ist auf dem Spielbericht angekündigt )

    4. Zum Sachverhalt: eine Tätlichkeit mit Ankündigung gibt es nicht. Euer Spieler hat die SR lediglich bedroht. Hier greift eindeutig Regel 16:6d, Bedrohung oder Beledidigung des SR, was mit einer automatischen Sperre von einem Monat ( längstens zwei Spiele) geahndet wird. ( gem. §5(1) Ziff. d RO DHB )

    WICHTIG: der gesperrte Spieler darf am Spielbetrieb in keiner offiziellen Funktion mehr teilnehmen , also kein Spieler , Z/S, Betreuer oder SR. Sonst verdoppelt sich die Sperre.

    Ich habe es schon einmal ganz deutlich zum Ausdruck gebracht. Bei zweifelhaften D oder A immer auf dem Spielprotokoll einen Einspruch gegen diese Entscheidung ankündigen !!!!!

    Alles kapiert ???

    Liebe Grüße aus Weinheim

    P.S.
    es gibt noch eine kleine Chance, wenn ihr keinen Einspruch eingelegt habt. Die SR haben den Spieler zwar ausgeschlossen, aber die Begründung auf dem Spielbericht stellt keine Tätlichkeit nach Regel 16:9 dar. Falls ihr einen guten Draht zu Eurer Spielleitenden Stelle oder Handballkreis habt, könnt ihr diese Personen dazu bewegen, ein Verfahren gegen diesen Spieler wg. der Bedrohung einzuleiten. Wenn der Kreis das macht, können die Rechtsinstanzen diese Sperre wieder aufheben und der Spieler erhält nur einen Monat, längstens zwei Spiele Sperre.

    Lasse , mitten im Erstellen meiner Antwort wurde der Zugang zum Forum gekappt. Mehr als ein Hallo kam nicht mehr durch.

    hsr . nach Rücksprache mit verschiedenen Rechtswarten und Vorsitzenden von Rechtsinstanzen u.a. vom DHB ist die eindeutige Aussage : eine D muss zwingend vorliegen ( Problem der Ungenauigkeit der RO DHB ), leider, denn ich hätte ihn zu gerne verknackt.

    Wir diskutieren momentan ein generelles Problem, nämlich, daß die Regelauslegungen nicht immer im Einklang mit den Rechtsordnungen sind.

    Gerade Regelinterpretationen oder IHF Schiedsrichterbriefe erleichtern zwar den SR den Umgang mit den Regeln, aber diese Interpretationen sind für Rechtsinstanzen nicht bindend. Dort gelten NUR die offiziellen Handballregeln.

    Und die Rechtsinstanzen bzw. Spielleitenden Stellen MÜSSEN die Regeln schon fast buchstabengetreu zu Hilfe nehmen, um solche Themen zu entscheiden.

    Wir haben nicht die Möglichkeit, aus irgendwelchen Anweisungen von IHF - SR Briefen zu folgern, wir müssen uns explicit an die Regeln halten. In diesem Fall heißt das für uns : wenn es die Regel nicht prinzipiell verbietet, ist es auch erlaubt, auch wenn die SR es anders handhaben.

    Aber in allen diesen Fällen gilt ebenso : Wo kein Kläger, ist auch kein Richter.

    Wir werden also immer wieder in solchen Punkten nie übereinstimmen, also brauchen wir darüber nicht mehr diskutieren, die Argumente sind ausgetauscht.
    Grüße zur Nacht

    Hallo, hsr

    1. Es gibt lt. RO DHB keine Möglichkeit, einen Spieler wg. Beleidigung zu sperren, wenn er nicht disqualifiziert worden war.
    2. Es gab eine Eintragung bei Verletzungen : Nr. 10 , TV......, verletzte sich bereits vor Spielbeginn. Daher mein Wissen.
    3. Wenn er vom Verein gestrichen worden wäre, hätte ich ihn als Mitglied des Vereins, der durch die Nummer vor dem Spiel für mich identifizierbar gewesen ist, über die Einleitung eines Verfahrens sperren können. Denn auch wenn mich ein Zuschauer beleidigt und ich erkenne Ihn als Spieler,Trainer Offiziellen eines Vereines, kann ich ih auf dem Spielbericht melden und diese Person wird über ein Verfahren mit Sicherheit für mindestens zwei Spiele gesperrt.
    4. Alles andere ist nicht möglich !!!!!