Das Benutzen von Haftmitteln kann keine persönliche Bestrafung vorsehen, da es in den Regeln keine Anweisung in Bezug auf die Benutzung von Haftmitteln gibt.
Und was nicht in den Regeln steht, kann ja wohl auch nicht als unsportlich geahndet werden.
Die Anweisungen bezüglich Haftmittelbenutzung ist von vielen Verbänden aus rein politischen Gründen aufgenommen worden. Da immer mehr Gemeinden Probleme gemacht haben, mussten die Verbände reagieren, um im Schadensfall einschreiten zu können und um die Gemeinden zu beruhigen.
Ansonsten kann uns das Haftmittelverbot egal sein. Wenn allerdings die Sr die Benutzung festgestellt haben und ein Verein verlangt einen Eintrag ins Spielprotokoll, nur dann sollten die SR auch die eigenen Wahrnehmungen mit eintragen.
Richtige Probleme werden erst dann auftreten, wenn die ersten Gemeinden die Sporthallen nicht mehr an Handballvereine vermieten. Dies ist zurzeit im Bereich des BHV beim TSV Birkenau kurz davor. Und dann wirds richtig eng für die Vereine.