Beiträge von Schwaniwolli

    Ralf, es geht uns gar nicht um die Vereine. Von Verbandsseite aus ist uns das "scheissegal", ob in den Hallen geharzt wird oder nicht.

    Aber die Eigentümer der Hallen machen Druck auf uns !!!

    Darum muss der Verband eine einheitliche Richtlinie fahren. Im BHV ist das so geregelt. Vor jeder Hallenrunde muss eine schriftliche Bestätigung des Hallenbesitzers vorliegen, ob Haftmittel benutzt werden dürfen oder nicht. Dies wird vor der Runde veröffentlich, so dass jeder Verein genau weiss, wo er darf und wo nicht.

    Nur so bekommen wir Ruhe mit den Gemeinden. :/:

    ralf81:

    die Verbände können sich gar nicht aus dieser Problematik heraushalten. Wir als Spielleitenden Stellen sind schließlich für die Vereine da. Und wenn uns die Gemeinden die Hallen dicht machen, was dann ???

    Auch die Problematik den Vereinen zu überlassen ist nicht machbar. Wer will den beweisen, daß nur der Gastverein Haftmittel benutzt hatte. Du wirst eigenartigerweise genauso viele Zeugen bekommen , die diesen Vorwurf bestätigen und abstreiten. Ohne neutrale "Zeugen" haben die Vereine, die nicht harzen, keine Chance, den "Haftmittelverbrechern" ans "Leder" zu gehen. Allein aus diesem Grund ist es Pflicht für die Verbände, Richtlinien zu erlassen und die Wahrnehmung der SR als Grundlage für Ordnungsgelder zu nehmen. Und den Gemeinden ist es völlig egal, wer Haftmittel benutzt hat. Die Rechnung für die Hallenreinigung geht immer an den Mieter, also Heimverein !!!!

    Und wie bereits Andre bemerkte, es gibt mittlerweile Gemeinden, die unsere Vereine nur noch widerwillig die Hallen überlassen und für die nächste Hallenrunde stehen eventuell Vereine "auf der Strasse".

    ALausH:
    was ist denn mit Dir los.
    Schlecht ins neue Jahr gekommen ??

    Ulle hat doch lediglich mitgeteilt, seit wann und wo er überall gepfiffen hat. Das hat doch mit Selbstbeweihräucherung zu tun.
    Und man kann über Ulle ( den ich seit über 20 Jahre kenne ) alles mögliche sagen, aber ein Selbstdarsteller ist Ulle auf keinen Fall.

    So und jetz komm ich :
    ich bin seit 1980 SR, davon 15 Jahre im BHV A - Kader (Oberliga), da ich zu faul für den Lauftest war, endete dort meine Karriere, pfeiffe seither nur noch auf Kreisebene, war SR-lehrwart und TK-Vorsitzender im Kreis Mannheim und bin seit dieser Runde für den Spielbetrieb Männerhandball im BHV tätig.

    Und das interessiert vermutlich auch keine Sau.

    Und was machst du, wenn die eine Mannschaft auf Stelzen einläuft ??

    Jetzt bleibt mal realistisch und phantasiert nicht rum. Es reicht , wenn die Friesen unter Drogen stehen.

    Warum seid ihr eigentlich so wild drauf, Euch Ärger an den Hals zu schaffen. Wenn man schon regeltechnisch auf "dünnem Eis" steht, dann braucht man nicht auch noch einzubrechen.

    In den Durchführungsbestimmungen der LV ist das Haftmittelverbot halt mal als Ordnungswidrigkeit aufgeführt. Demnach kann man keine persönlichen Strafen während des Spieles aussprechen wg. eines Verstoßes gegen die Durchführungsbestimmungen.

    Und jetzt sage ich dazu nichts mehr !!!

    Das isn bisschen kompliziert, also
    bei Fragen um Auf- und Abstieg dürfen Mannschaften durch Spielentscheidungen am grünen Tisch nicht benachteiligt werden.

    Bei Punktgleichheit müssen Entscheidungsspiele durchgeführt werden, wenn zwischen den betreffenden Vereinen Spiele ohne Torverhältnis gewertet wurden. Wurde die Punktgleichheit allerdings durch den Verlust eines solchen Spieles herbeigeführt, wird die betroffene Mannschaft nachrangig platziert.

    z.Bsp.

    zwei Mannschaften mit je 40:2 Punkten aber ein gewonnenes SPiel der einen Mannschaft wurde mit 0:0 gewertet === Entscheidungsspiele

    zwei Mannschaften mit je 40:2 Punkten, aber eine Mannschaft kam zur Punktzahl, weil ihr ein Spiel als verloren gewertet worden war , andere Mannschaft ist vorrangig platziert. Bedeutet : Spiel am "Grünen Tisch" und damit auch die Meisterschaft verloren.

    Alles klar.

    jfherden

    Die erste Ordnungsstrafe beginnt bei 200,00 Euro, danach wird jedesmal verdoppelt also bim 2. Mal kostets schon 400,00 EURO. Das macht schon Sinn.

    Zu den Einprüchen :

    es geht hier um die Spielwertung, wenn eine D ungerechtfertigt ausgesprochen wird. Natürlich werden alle Beteiligten gehört.

    Und was wirst Du antworten, wenn du gefragt wirst, warum die letzte Hinausstellung gegeben worden war ? Du musst dann das Haftmittelverbot aufs Trapez bringen und damit ist die D nicht den Regel gemäß ausgesprochen worden.

    Und das mit der Bestrafung der falschen Mannschaft ist ja wohl ein wenig "weltfremd". Du kannst sicher davon ausgehen, dass die betroffene Mannschaft sofort in Berufung gehen wird. Ansonsten wird ein Sr doch wohl noch feststellen können, wer in die Dose langt und wer nicht.

    Ein Eintrag muss sowieso enthalten, welche Mannschaft geharzt hat, am besten auch wann und welcher Spieler. Sonst haben es die "schwaniwollis" schwer , Strafen auszusprechen.

    So sehen es jedenfalls die SR - Anweisungen im BHV vor. Und wie bereits berno gesagt hat, die SR sollten nur das Harzverbot überwachen und nicht für die Einhaltung sorgen. Das machen dann wir über die nicht unerheblichen Geldstrafen.

    Wir sollten entsprechend der Jahreszeit wieder etwas besonnener um dieses Thema kümmern.

    1. Wenn die Eigentümer der Sporthallen keinen Druck auf die Verbände, nur wegen der Reinigungskosten, gemacht hätten, gäbe es in keinem LV einen entsprechenden Zusatz in den Durchführungsbestimmungen, da laut IHF die Benutzung von Haftmitteln nicht untersagt ist.

    2. Im Bereich des BHV sind einige Bürgermeister schon auf Ortsterminen von der Qualität der wasserlöslichen Produkte überzeugt worden und haben vorherige Verbote wieder aufgehoben.
    ( Hambrücken, Laudenbach, Langensteinbach ).

    3. jfherden:
    ein Eintrag im Spielprotokoll mit den Wahrnehmungen der SR ist das einzig probate Mittel, gegen die Verwendung von Haftmitteln vorzugehen.
    Folgende Situation : du sprichst gegen zwei Spieler einer Mannschaft eine Zeitstrafe wg. der Benutzung von Haftmittel aus.
    ( für Dich eine Unsportlichkeit )
    Gehen wir einmal davon aus, für beide Spieler wäre es die dritte Hinausstellung und die Spieler werden daraufhin disqualifiziert. Jeder einigermaßen regelsichere Offizielle legt nach Spielende sofort Einspruch gegen diese D ein. Bei zwei D, die eindeutig nicht im Einklang mit den Regeln stehen, gehen diese Einsprüche auf alle Fälle durch.

    Gehen die Rechtsinstenzen davon aus, dass der SR diese Zeitstrafen bewußt wg. Haftmittelbenutzung ausgesprochen hat, kann dies zur Folge haben, daß die Kosten für das Wiederholungsspiel dem betreffenden SR unter Vereinshaftung auferlegt werden.

    Wie oft kannst du sowas durchziehen ohne ernsthafte Konsequenzen von Seiten der SR-Warte. ????

    Du bewegst dich da auf sehr dünnem Eis, jfherden. Belass es lieber bei einer Eintragung im Spielbericht. Spätestens beim zweiten Mal hören die Mannschaften damit auf, da z.B. im BHV eine Erststrafe von 200,00 EURO bei jedem weiteren Eintrag der SR sich bis auf 1.600,00 EURO erhöht. So viel Harz kann man in vielen Jahren nicht aufbrauchen.

    Guten Rutsch ins neue Jahr
    Wolfgang Schwan

    Liebe Haftmitteldosen - Klauer,
    wir fangen an nebulös zu argumentieren.

    Die Haftmittelbenutzung ist in keiner Regel verboten. Aufhänger für die Regelungen in vielen LV sind die Beschwerden der Gemeinden, die im allgemeinen die Besitzer der Sporthallen sind. Um eventuell anfallende Reinigungskosten auch auf die Verursacher abzuwälzen, wurde in den LV in den Durchführungsbestimmungen dementsprechende Regelungen geschafft.

    Aber, ohne eigene Wahrnehmung der SR geht für die Spielleitenden Stellen gar nichts !!!!

    So und jetzt vergesst das Fabulieren über wegegnommene Harzdosen, verhängte Tore etc.

    Wenn die wasserlöslichen Mittel besser und preiswerter werden, dann hat sich das Problem von alleine gelöst.

    Sorry, mich hats eben aus dem Netz gehauen.
    Natürlich gehört anheizen und für Stimmung sorgen dazu. Nur in dieser Situation hat er sich ( wenn er es war !!), tüchtig im Ton vergriffen.

    Aber , die Fans der SG werden schon auf dem richtigen Weg bleiben wie bisher.

    Ciao ao presto

    ATOM : vielleicht sehen wir uns bei einem der nächsten Heimspiele.

    Was ist denn nu los. ???

    Wer hat denn die Fans der SG ins Spiel gebracht ??
    Ich habe doch ganz klar zwischen dem normalen Fanverhalten und der Aussage auf dieser "PK" oder was in der Halle sonst abgehalten worden war unterschieden.

    Wenn ich den Namen wüßte, hätte ich ihn auch genannt. Ich habe auch schon nachgehakt, aber der Name ist noch nicht raus. Eine Vermutung ging auf den Bruder des Hallensprechers hin. Ein Herr Essig oder Esser ???????

    Wäre das eventuell möglich ????

    Noch einmal : das Verhalten der SG - Fans ist vollkommen in Ordnung. Das hat ja auch wohl keiner bestritten. Das Verhalten von FA Göppingen während der Begegnung mit der SG Kronau/Östringen war jenseits von "Gut und Böse", ist auch klar.

    Aber eine Aufforderung an die eigenen Fans, die SR mit Pfiffen und Beschimpfungen aus dem Rhythmus zu bringen, ist keine Werbung für unseren Sport. Ich glaube, da sind wir uns einig.

    Und bitte nicht wieder verallgemeinern !!!

    @hans-christian :

    genau darauf hat sich das Urteil des Verbandsgericht Baden bezogen. Eine C-Jugendliche war bereits 14 Jahre und spielte in der weiblichen A-Jugend des Vereins mit. Dies wurde als rechtens erachtet.
    Komplettierend sei noch zu sagen, dass männliche Jugendspieler mit 17 Jahren unter Vorage eines Attestes in den Seniorenmannschaften spielen dürfen. Ensprechend zu 16-jährigen Mädchen.

    "Chapeau" nach Ostfriesland.
    ( P.S. bist du im Verband irgendwie tätigt ?? )