Beiträge von Schwaniwolli

    Leider ist der Kindergarten nicht ausgeräumt worden, bedeutet, wir können an diesem Tag kein Jugendturnier in der SAP-Arena durchziehen. Schade eigentlich.

    Falls Vereine ein größeres Kartenkontingent kaufen möchten und den Weg nach Mannheim scheuen und keine Kreditkarten belasten wollen, können Tickets auch über mich gekauft werden.

    Allerdings hätte ich gerne pro Karte 1 EURO als Vorverkaufsgebühr. Dieser EURO geht an das MATARA - Projekt, welches Waisenkinder aus Sri Lanka, die durch den Tsunami ihre Eltern verloren hatten, die Möglichkeit gibt, in Pflegefamilien unterzukommen und nicht in ein Waisenhaus zu müssen.
    Ein weiterer Teil dieses Geldes wird an die Joachim Deckarm Stiftung gehen. Joachim Deckarm wird vermutlich auch in der SAP-Arena zu Gast sein.

    Die Gelder werden während dem Länderspiel an die betroffenen Personen übergeben

    Ich glaube, da sollten wir mal alle beruhigen, die sich um Uwe Gensheimer Sorgen machen.
    Der Junge ist sehr bodenständig und lebt in einer sehr intakten Familie. Und MAMA Gensheimer hat den Zögling schon gut im Griff, er wird nicht abheben, das ist für jeden sichtbar, der Uwe Gensheimer auch persönlich kennt.
    Ich habe selten einen derart bescheidenen und sympathischen "Jungen" gesehen, der mit all dem Rummel unheimlich "erwachsen" umgeht.

    Also keine Angst, der macht das schon richtig !!!

    1. der SR trägt in seinen SPielbericht ein, ob er sich beleidigt fühlt oder nicht.

    2. Wenn ja, dann ist der Spieler erst einmal für 14 Tage gesperrt.

    3. Der Verein kann gegen die sofortige Sperre eine einstweilige Verfügung nach § 27 RO DHB bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragen die die Sperre aufheben kann oder die Sperre bis zu einer eventuellen Verhandlung verschieben kann.

    4. In deinem Fall würde ich die genauso höflich disqualifizieren, wie du selbst die Beleidigung umschreiben hast, aber ich würde mich dadurch nicht beleidigt fühlen. Es wäre halt eine grobe Unsportlichkeit, fertig .

    5. Und nach dem Abpfiff sollten SR sowieso nicht alles hören, aber wenn sie es hören, muss die Spielleitende Stelle ein Verfahren einleiten, solange bleibt der Spieler spielberechtigt. Hier greift die automatische Sperre nicht.

    Entspannung an der Ticketfront.
    In einem persönlichem Gespräch mit Hotti Bredemeier auf der EP-Sitzung des DHB am 19.11.2005 in Mannheim zeichnet sich doch eine annehmbare Lösung für die Hallenbetreiber ab.
    Der Internet-Anbeiter "Ticket-Corner" wird die Tickets in enger Zusammenarbeit mit den Hallenbetreibern an den Mann bringen, bedeutet, die Hallen können Ticketkontingente von Ticket-Corner anfordern und selbst an den Mann/Frau bringen.

    Allerdings sind einige Details noch nicht geklärt ( sind aber wirklich nur Details).

    Damit sollte eine Einigung mit den Hallenbetreibern möglich sei. Im Falle der SAP-Arena wird es aber nur Tageskarten geben ( Bedingung von der IHF, da niemand genau wissen kann, wann die Spiele genau stattfinden werden, da einzelne Spiele auch während der Tagesveranstaltung getauscht werden können.

    Auch für das Länderspiel am 21.01.2006 in Mannheim konnten einige Details geklärt werden. Vermutlich kann die SAP-Arena den Hallenboden der Rhein Neckar Löwen verlegen lassen, so dass wir die Möglichkeit haben, um das letzte Vorbereitungsspiel vor derEM 2006 ein richtiges Event machen zu können.

    Karten für dieses Spiel wird es vermutlich ca. ab dem 28.11.2006 geben, legt mich da nicht auf den Tag genau fest.

    @miss-september : bitte frage bei Artikel aus den Weinheimer Nachrichten erst bei mir nach , ob das ok ist ( wenn die Artikel mit ws gekennzeichnet sind ).

    Also,
    1.
    es spielt keine Rolle, ob ein Spieler einen anderen Spieler/Mitspieler, Zuschauer, Mannschaftsoffizielle oder SR bedroht oder beleidigt.

    Es kann aber immer nur dann ein Wechsel des Ballbesitzes geben, wenn das Spiel vor der Beleidigung/Bedrohung nicht durch eine SR-Entscheidung unterbrochen war.

    Bedeutet, dass alle Bestrafungen, die nach einem Freiwurf, Anwurf, Abwurf, 7m Wurf TO, oder auch TTO getroffen wurden , nie mit einem Ballbesitz-Wechsel geahndet werden können.

    zu 2 und 3 :

    in diesem Fall hätten die SR versagt, aber wenn der Spieler nach dem Anpfiff durch die SR den FW ausführt und der Schlußpfiff ertönt , während der Ball noch auf dem Weg zum Tor ist, dann hat er Pech gehabt, der Wurf muss wiederholt werden.
    Dabei ist es egal, ob das Spiel vorher mit TO unterbrochen war oder nicht.

    Das gleiche gilt auch für den 7m Wurf. Ertönt das Schlußsignal und der Ball befindet sich noch auf dem Weg ins Tor, muss der Wurf wiederholt werden. ( Regel 2:4)

    Meine Meinung nach "Gutsherrenart" ist anscheinend weit verbreitet. Es kann kein Verband einen Zusatzparagraphen in seine RO aufnehmen, der gegen die Bestimmungen der RO DHB geht.
    Sprich: eine Bestrafung wg. Nachschlagen ist nicht möglich, jeder Verein der gegen solch eine Strafe vorgeht, bekommt recht.

    Sperre nur bei Bedrohung/Beleidigung von SR, Z/S, Offiziellen , Spielern und auch Zuschauern, sonst NIX, BASTA.

    Der Einspruch geht auf alle Fälle durch. Die Spielleitende Stelle kann aus einer D keinen Ausschluß machen, zumal die SR die D richtig begründet haben.

    Wichtig ist nun, dass Euer Verein bei der zuständigen Rechtsinstanz eine einstweilige Verfügung gegen diese Entscheidung beantragt, gemäß § 27a RO DHB, damit die Sperre des Spielers erst einmal wieder aufgehoben wird. In Eurem Fall sollte das eigentlich kein Problem sein.

    Wegen der Formalitäten bitte Kontakt mit der zuständigen Rechtsinstanz aufnehmen. ( Die Rechtsmittelbelehrung sollte eigentlich auf der Entscheidung im Anhang stehen ).

    Wenn diese Spielleitende Stelle immer nach "Gutsherrenart" seine Entscheidungen trifft, dann habt ihr ja viel Spass.

    Dany: kein Verband kann bei einer D, die keine Beleidigung oder Bedrohung darstellt, nachträglich eine Sperre verhängen.

    HoHoHo, mal langsam meine Herren,

    1. wenn dies Rechtsinstanzen bei einer eventuellen Verhandlung der Meinung sind, es handelt sich nicht um einen Ausschluß, dann bleibt die Spielwertung in diesem Fall so , wie sie ist.

    2. Der geschilderte Fall scheint mir eher eine grobes Foulspiel zu sein als eine Tätlichkeit, zumal im Kamof um den Ball geschehen. Ein Einspruch hat für mich gute Erfolgsaussichten.
    Aber nur ,wenn er besser formuliert wird als das ,was im Spielbericht notiert wurde.

    3. Auch wenn der Ausschluß aufgehoben wird, spricht das nicht gegen das Prinzip der Tatsachenfeststellung.
    Die SR haben für sich die Tatsachse des Schlages festgestellt, dies bleibt unbestritten, lediglich die daraus resultierende Entscheidung war die falsche.
    Sprich : Tatsachsenfeststellung "Schlag" war richtig, die folgende Tatsachsenentscheidung "Ausschluß" war falsch.

    Ich gehe davon aus, dass der Ausschluß vor den Rechtsinstanzen kein Bestand haben wird. Ein Einspruch ist viel versprechend.
    Aber bitte auf die Formalitäten achten !!!!!!