Aus dem Bauch heraus: Nein, denn A war als Fahrzeugfuehrerin fuer die Maschine verantwortlich und haette das Fahrzeug nicht an eine Person geben duerfen die nicht die Erfahrung und Erlaubnis zum Fuehren eines Motorrads hat.
C wird trotzdem Probleme bekommen, da
1.) Er keinen Fuehrerschein fuer diese Fahrzeugklasse besitzt (ich gehe davon aus das der Unfall auf oeffentlichen Wege stattfand)
2.) Im Falle das die Maschine in einwandfreiem Zustand war (Gasgriff) er auch noch eine zusaetzliche Strafe fuer "Nichtbeherrschung des Fahrzeugs" bekommt. Kann die Polizei meines Wissens nach aussprechen.
Evtl. koennte es ja auch noch eine Strafe wegen nicht vorhandenem Versicherungsschutz geben... Trug C eigentlich einen Helm?
Ich gehe davon aus das der Schaden von A bzw. dem Onkel getragen werden muss, da ja A in diesem Moment die Verantwortung fuer das ihr ueberlassene Motorrad besass.
Wahrscheinlich geht aber nach deutschem Recht alles ganz anders aus?
EDIT
Und so kann man hereinfallen, wenn man nicht nach dem Datum des ersten Posts sieht und stattdessen versucht den Laienrichter zu spielen 
Das Urteil wuerde mich allerdings schon sehr interessieren.