Und schnell wieder draußen... ![]()
Beiträge von Zickenbändiger
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max: Wie habt Ihr Euch denn noch nachträglich in die Quali reingemogelt?

03.05. 17:00[Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/tiere/g035.gif]
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Sons gibts kaum was falsch zu machen glaub ich,
Mist. Dann waren C- und B-Lizenz völlig für die Katz...

Frauke: Falls noch nicht entdeckt, schau mal hier unter "Training" ganz oben auf die beiden Threads zum Thema Medien und Links. Da findest Du sicher einiges, das Dich nach vorne bringt.
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Im Jugendbereich gehört die Quali zur folgenden Saison, bei den Senioren noch zur alten. Den Paragraphen habe ich gerade nicht zur Hand, hatte ihn hier letztlich aber gerade irgendwo zitiert.
Die Wahrscheinlichkeit des Erwischtwerdens ist über die Quali natürlich geringer. Wir hätten hier vor einigen Jahren eigentlich einen Niedersachsenmeister der wA nachträglich disqualifizieren müssen, wenn es aufgefallen wäre. Durch einen Vereinswechsel und eben dadurch, dass die Quali noch in der C-Jugend war, kam eben niemand auf den Trichter.
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Ich hab's. Fiesta!!!!

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Als Besitzer einer kleinen Bierplautze freue ich mich natürlich über einen Wechsel von Slim-Fit Kempa zu Normal-Schnitt Adidas !
Oh? Wir haben Prominenz in der HE? Kehrmann?

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Dann lass Dir ein anderes Thema geben. In der Trainer C-Lizenz Ausbildung wird das Thema Sperren z.B. überhaupt nicht angeschnitten, sondern erst in der B-Lizenz. Da reden wir vom Zielpublikum Verbandsliga oder Jugendoberliga Trainern aufwärts. Sperren in bunten Bildern oder a la Sendung mit der Maus wirst Du daher kaum finden.
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Ich glaube kaum, dass Jenny uns in den April schicken wollte.
Und deswegen bist Du Präsi und ich nicht! Du durchschaust die Frauen halt.

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Jennys Aprilscherz war ja schon der Kracher, aber Benny setzt noch einen drauf!
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Aber da war Eddie noch ein hässlicher Hänfling.

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"Let's go and kill that fucking band!"
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In den Durchführungsbestimmungen des HVN wird extra auf diesen § 55 Absatz 2 hingewiesen.
Hmmm... Hinweisen können die viel. Soll die Regel entsprechend (direkt geht nicht, da kein Meisterschaftsspiel) angewendet werden, ist die Frage. Sollte man meinen, sonst stünde der Verweis nicht dort. Aber die Quali und das erste Meisterschaftsspiel für die eine Mannschaft unter § 55 II SpO laufen zu lassen, für eine andere Mannschaft, die sich womöglich nicht qualifizieren musste, die ersten beiden Punktspiele? Das passt dann nicht zusammen.
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Jugoslawien
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Sunny: In der Jugend gehört die Quali zur neuen Saison (§ 9 Abs. II SpO). Das Festspielkonto ist gelöscht. § 55 SpO bezieht das Festspielen allein auf Meisterschaftsspiele, sprich Punktspiele. Pokalspiele sind gesondert geregelt, in der Regel mit eigenen Durchführungsbestimmungen zum Thema Teilnahmeberechtigung.
Aufstiegsspiele der Jugend sind - sofern es hier nicht eigene Durchführungsbestimmungen gibt - im festspielfreien Raum. Leider! Das hat zur Folge, dass in unseren Breitengraden dann die Oberligamannschaft die eigene Zweite in die Landesliga schießt und dann selbst noch Oberligaquali spielt. Aber unbedingt nachlesen, ob es in den Dfb zur Quali ggf. Regeln gibt!
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Hallo Klaus! Willkommen in der HE!
Konkretisier die Frage doch einmal. Wenn Du von "vier Wochen" sprichst, dann kann ja nur von einem Einsatz in einem einzigen Spiel die Rede sein. Und mit einem Spiel kann man sich nicht festspielen. Absatz II gilt nur für die ersten beiden Meisterschaftsspiele der Saison, nicht für die Quali.
Achtung! Im Seniorenbereich gehört die Quali noch zur alten Saison:
Zitat§ 9 Spielsaison
(1) Die Spielsaison beginnt für eine Mannschaft mit ihrem ersten Meisterschafts- oder ersten Pokalspiel und endet, wenn sie sämtliche Meisterschaftsspiele – einschließlich der Auf- und Abstiegsspiele sowie der aufgrund von Entscheidungen der Spielleitenden Stellen oder rechtskräftigen Urteilen der Rechtsinstanzen durchzuführenden Entscheidungs- oder Wiederholungsspiele – ausgetragen hat.Festgespielt ist festgespielt für die Quali im Damen- oder Herrenbereich.
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aglio e olio
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Wie zu Teufel soll man Dich eigentlich im Stillen anpöbeln, beschimpfen oder bedrohen, wenn Du Deine PN-Erreichbarkeit ausgeschaltet hast?!


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Für den Vereinsbeitritt bedarf der beschränkt Geschäftfähige (sieben bis U18) der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Ist diese erteilt, wird zunächst vermutet, dass der Jugendliche damit alle Rechte als Vereinsmitglied selbst wahrnehmen darf, also auch das Stimmrecht bei der HV. Die Satzung kann jedoch das Stimmrecht für Jugendliche begrenzen.
Wegen der freien Widerruflichkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters kann der Elternteil das Teilnahme- und Stimmrecht auf der HV selbst ausüben, sofern die Satzung dies nicht untersagt (vgl. Soergel/Hadding, Kommentar zum BGB, § 32 Rnr. 26). Das gilt dann natürlich erst recht für die JHV.
Prinzipiell steht dem Plan also nichts entgegen. Falls die Satzung etwas anderes regelt, müsste diese geändert werden. Falls nicht, bedarf es nicht einmal einer Regelung, die Eltern müssten nur informiert werden.