Beiträge von Zickenbändiger

    Quali ist am 03. Mai. Vier Spiele, der Gruppenerste kommt (wieder) in die Landesliga, die übrigen Vier müssen es noch mal versuchen.

    Ein paar Tage müsst Ihr Euch noch gedulden. Wenn ich hier vom Trainingsspiel neulich gegen die Kreisauswahl (objektiv, ehrlich und schonungslos) berichtete und meine Damen da mitläsen, hätte ich ruckzuck rund zwölf Vereinsaustritte. :wall:

    Habe ich erwähnt, dass ich durch einen Umzug vielleicht eine (noch) E-Jugendliche dazubekomme? Und mit ihren 1,70 m fällt sie im C-Jugend Training gar nicht auf... :klatschen:

    Zitat

    Original von harmi
    Wobei sich "Oberliga Nordsee" auch viel besser anhört, als "Oberliga Niedersachsen". :D

    Gibt es da nicht auch eine Norddeutsche Meisterschaft des NHV innder weibl. A/B und männl. B?

    Hmmm... Oberliga Nordsee könnte auch Helgoland und die ostfriesischen Inseln sein. :lol: Eher weniger beeindruckend.

    Die Norddeutsche Meisterschaft (Magdeburg ;), Niedersachsen und Bremen) wird in der mA in der Regionalliga ausgespielt, bei den genannten Altersklassen dann in Turnierform. Eine Mogel-NHV-Meisterschaft wird in der C-Jugend ohne Beteiligung von Niedersachsen ausgespielt. :/:

    Scuzzi, der Threadtitel war Deutsche Meisterschaft.

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    du wirst es vielleicht nicht glauben, sogar die Ergebnisse aus Niedersachsen könnten entsprechend kommentiert in der Sache Erhellendes zuwege bringen.

    Den Satz verstehe ich von vorne bis hinten nicht. Solltest Du auf die A und B-Jugend anspielen, so ist die Niedersachsenmeisterschaft natürlich eine Mogelpackung, da Weser/Ems bei Bremen mitspielt. Der Bremer Meister kann demzufolge natürlich auch aus Niedersachsen kommen, der Niedersachsenmeister muss nicht Niedersachsens beste Mannschaft sein.

    Lieber HSV!

    Ich rate Euch, heute Abend Hens und Toto Personenschutz mitzugeben. Meine Co-Trainerin und meine D-Jugendliche *Karina* sind in der Halle. Ich könnte mir vorstellen, dass die auch Körperteile als Andenken mitnehmen würden. Wenn die beiden also unversehrt bleiben sollen... :lol:

    @Lika: Ein wenig richtungsweisend werden die DHB Sichtungen interpretiert. Was dort verlangt wird, muss irgendwann vorher geschult werden. Je flächendeckender es geschult wird, desto eher kann man mit zufriedenstellenden Ergebnissen rechnen.

    härter_schneller berichtete mir von einer Sichtung. Nachdem jahrelang offensive Deckung propagiert wurde, wurde nun teilweise defensive Deckung verlangt. Die Kreisläuferposition wird in den Grundspielen teilweise gar nicht besetzt. Gegen eine 5:0 Deckung und defensive Außenverteidigerinnen hatten die wenigsten Außenspielerinnen Lösungsansätze. Im Grundspiel mit Außenanspielerinnen geht der Rückraum automatisch nur zur Hand, sprich zur Mitte. Druck nach außen weitergeben ist also auch nicht gefragt, so dass - im "richtigen" Spiel - die Eckenaußen letztlich auch verhungern.

    Dies nur aus zweiter Hand und von einer Sichtung der Mädchen. Was bei der Sichtung abverlangt wird, muss theoretisch von den Landesverbänden vorbereitet werden. Und die wiederum müssten das an die Vereine weitergeben. Bietet sich also an, die Kreisläufer in Zukunft ganz wegzulassen, auf RL und RR wieder reine Kanoniere zu stellen und auf Außen Sprinter ohne technische Ausbildung. Und die 6:0 könnten wir ja wieder im Kinderhandball einführen.

    Ich hab noch nichts von einer neuen RTK gehört. Konsequenterweise müsste die ja dann die 6:0 spätestens ab der B-Jugend fordern, wenn das in die Sichtung des DHB mit einfließt. Kreisläufer werden verboten und die Außen laufen nur noch 1. Welle und verstecken sich dann in der Spielfeldecke.

    Zitat

    Mich würden auch die Endspiele der C-Jugend interessieren. Könnte man doch sehen, welche Vereine ihre Jugendarbeit ganz von unten beginnen, und welche konsequent auf Einkäufe ab der B-Jugend setzen!

    :rolleyes: Ist es jetzt doch so weit, dass wir eine DM für C-Jugenden haben? In Niedersachsen geht es nur bis zu Landesmeisterschaft ("Eure" DM ist also gar keine :baeh: ) und das sollte dann auch langsam reichen.

    Bescheißen heißt, gegen die Regeln zu verstoßen.

    Zitat

    § 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern

    (1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren. Für Spielerinnen und Spieler in Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppelspielrecht für den im Spielausweis einzutragenden Stammverein (s. § 12 Abs. 3). Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer Erwachsenenspielgemeinschaft angehört.

    (2) Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften.

    Ich lese hier nirgends eine Ausnahmeregelung vom Festspielen, noch finde ich diese Ausnahme an irgend einer anderen Stelle der Spielordnung.

    Zitat

    Zur Zeit der A Jugend, konnte er max. 2 SPiele am Wochenende bestreiten, aber egal in welchen Mannschaften, d.h. also auch 3x erste und dann trotzdem dritte. o.ä.

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    Zitat

    § 55 Festspielen

    (3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.

    Wenn Ihr die gesamte Saison schon beschissen habt, warum soll das jetzt nicht mehr gehen? Setz mal den Namen des Jugendlichen in die Regel § 55 III SpO für "ein Spieler" ein. Ich sehe nicht, warum er dreimal Erste spielen dürfte und dann plötzlich wieder Dritte.

    TSC:

    Zitat

    § 22 SpO DBH / Jugendschutzbestimmungen
    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist -in bezug auf ihr Lebensalterunabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der Einsatz in höchstens zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 erfolgen..

    @Claudia: In diesem Fall war der Standpunkt weniger, dass die Regel auch anders ausgelegt werden könne, als vielmehr, dass ja nichts geändert worden sei. :/:

    Ihr müsst das Diskussionsniveau der HE hier nicht zwingend deswegen anpassen, weil es vorliegend mal um Fußball geht. :devil:

    Als "Neutraler" Zuschauer ab Minute 65 habe ich ein sehr unterhaltsames Fußballspiel gesehen. Und wer sich so punktgenau die Torchancen erarbeitet, nämlich dann, wenn beim Gegner die Konzentration nachlässt, der soll auch weiterkommen. Und wozu überhaupt die Aufregung? Der richtige Fußball in der Parallelveranstaltung wird ohne deutsche Mannschaften gespielt. :rolleyes:

    Zitat

    § 22 Jugendschutzbestimmungen
    (1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist in Bezug auf ihr Lebensalter unabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.

    Durch den Änderung des Wortlauts macht sich die Jugendschutzbestimmung nun anders bermerkbar:

    alt:
    c) Jugend B 14 bis 16 Jahre
    d) Jugend C 12 bis 14 Jahre

    neu:
    b) B-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 15. oder das 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;

    c) C-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 13. oder das 14. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;


    Trudchen (Tagebuchname) ist nach der alten Regel mit dem 14. Geburtstag B-Jugendliche im Sinne von § 22 I - denn unabhängig von der Stichtagsregel - geworden (siehe alte Regelung c). Nach der neuen Regel nicht (siehe neue Regelung b) und darf nur bis in die nächsthöhere Altersklasse eingesetzt werden, nämlich B-Jugend.

    Edit: Hinsichtlich des Doppelspielrechts mit 16 Jahren könnte man den Wortlaut so auslegen, dass die Regelung ausschließlich für den Jugendbereich ("Jugendaltersklassen") gilt und das Doppelspielrecht für Mädchen die Ausnahmeregel enthält.

    Von höchster Stelle habe ich gerade eine andere Interpretation erhalten, die mich angesichts des eindeutigen Wortlauts aber nicht überzeugt.

    Sehr schön klar formuliert, Claudia. So scheint mir die Regelung zu sein. Und sechzehnjährige Mädchen dürfen damit trotz erteilter Doppelspielberechtigung nicht mehr Damen spielen. Muhahahahahahahhahahahahaha :pillepalle:

    Zu 1. Juli tritt die geänderte Spielordnung in Kraft. Sehr unglücklich die folgende Änderung:

    § 37 Altersklassen

    (1) Im Spielbetrieb werden unterschieden:
    a) Männer- und Frauenmannschaften (Erwachsenenmannschaften),
    b) Jungen- und Mädchenmannschaften (Jugendmannschaften).

    (2) In Erwachsenenmannschaften spielen Männer und Frauen, die 18 Jahre und älter sind. Die Landesverbände können in ihrem Bereich zusätzliche Bestimmungen für die Lebensaltersstufen ab 30 Jahren erlassen.

    (3) Im Jugendbereich gelten folgende Altersklassen:

    a) A-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 17. oder das 18. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;

    b) B-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 15. oder das 16. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;

    c) C-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 13. oder das 14. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;

    d) D-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 11. oder das 12. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;

    e) E-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 9. oder das 10. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben;

    f) F-Jugendliche eines Spieljahres sind Spieler, die im Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 7. oder das 8. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben.


    Vorher:

    Zitat

    § 37 Abs. 2

    Dabei gelten folgende Altersklassen:

    c) Jugend B 14 bis 16 Jahre
    d) Jugend C 12 bis 14 Jahre
    e) Jugend D 10 bis 12 Jahre
    f) Jugend E 8 bis 10 Jahre

    Meine Spielerin Trudchen ist dieses Jahr 14 geworden. Nach der alten Fassung war sie damit sowohl C- als auch B-Jugendliche (siehe c und d). Folglich hätte sie kommende Saison C und A spielen dürfen. Eine B haben wir nicht gemeldet. Neue Regel: Trudchen darf kommende Saison überhaupt nicht in der A spielen. (Korrigiert mich, falls ich das falsch verstanden habe.) Alle meine 14 jährigen können nicht wie geplant in der A-Jugend eingesetzt werden.

    Ich könnte :kotzen:

    Und das Doppelspielrecht für sechzehnjährige Mädchen verstößt ab kommender Saison gegen § 22 Abs. I in Verbindung mit § 37 Abs. III Spo DHB. Mal gespannt, wie das nun gelöst wird. :pillepalle: Gibt es da keine Juristen, die sich das vorher mal anschauen? :rolleyes:

    Zitat

    Original von Zickenbändiger
    Ich hab ja keine Ahnung von Fußball, aber täusche ich mich, oder hatte Schalke da eine laufende Schwachstelle auf dem Platz? Hmmm... Wenn es nach dem Krieg in Deutschland eine Amnesie für Altna... äh... politisch belastete Personen gegeben hätte, müssten ihre Nachfahren heute nicht für viel Geld aus Südamerika in die Bundesliga importiert werden, sondern würden hier unauffällig in der Landesliga kicken. :rolleyes:

    Kann der Grossmüller überhaupt etwas? :wall: