Beiträge von Zickenbändiger

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Jetzt muss ich mich doch noch einmal einmischen, da hier wieder ein Riesen Blödsinn verzapft wird.

    "spielberichtsbogen fotografieren, um ein Beweismittel zu haben"
    "Die Spielleitende Stelle hebt die automatische Sperre auf"

    Die einzige Möglichkeit die Sperre aufzuheben ist ein sofortiger Einspruch bei der zuständigen Rechtsinstanz , verbunden mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung durch die Rechtsinstanz.
    Wie das geht, steht in der aktuellen RO DHB.
    Aber ohne den Antrag auf die einstweilige Verfügung wird die Sperre nicht vor Ablauf der 14 tage aufgehoben.

    Doch mit diesem Schachsinns - Eintrag auf dem Spielbericht wird die zuständige Rechtsinstanz dem Antrag entsprechen

    Das ist der korrekte Rechtsweg. Meine Frage ist aber, ob die Rechtsordnung es nicht hergibt, dass der Staffelleiter / Spielausschuss bei der Prüfung feststellen kann, es handelt sich nicht um eine Beleidigung, folglich wird die Sperre aufgehoben. Der Einspruch samt Eilantrag birgt erfahrungsgemäß so viel Potenzial für Formfehler, dass hier eine Entscheidung "von Amts wegen" wesentlich kundenfreundlicher wäre.

    Ich habe auch schon mal gesehen, wie es für Ball rausspielen beim Sprungwurf von außen "rot" gegeben hat (Angreifer behält Körperkontrolle, Ball fliegt nach oben weg).

    Ich finde die Kommentierung bzw. die Ausdrucksweise in den Regeln sehr unglücklich. Wenn der festgehaltene Ball nicht gespielt werden darf, dann kann der Ball beim Wurf auch nach oben rausfliegen, er hätte nicht gespielt werden dürfen. Alles andere ist blocken bzw. Schlagen gegen den Ball in der Luft.

    Hier mal ein kleines Regelrätsel aus der Praxis:

    Ein Spieler unserer 1. Herren bekommt eine rote Karte wegen Schiedsrichterbeleidigung. Der Schieri trägt dies auch so in das Spielformular ein. Es greift § 17 Abs. I RO DHB:

    Zitat

    § 17 Verfahren und einheitliches Strafmaß bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte.

    (1) Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller wegen einer Tätlichkeit ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder wird er wegen einer groben Unsportlichkeit im Sinne von Abs. 5 Buchst. d) disqualifiziert, ist er vorläufig für zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf. Für die Berechnung des Fristablaufs wird der Tag des Vergehens mitgerechnet.

    Der Schieri zieht den Pass nicht ein (nur so am Rande - die letzte Fortbildung lag wohl etwas länger zurück). Der Spieler ist also automatisch zwei Wochen gesperrt (obwohl der Pass noch beim Verein ist). Nun ist die Spielleitende Stelle am Zug, § 17 Abs. 3 ff. RO:

    Ich fasse kurz zusammen. Die Spielleitende Stelle prüft den Spielbericht und ggf. die Einlassung des Vereins / Spielers und kann dann:

    - sich tot stellen / die Frist verpennen, so dass der Spieler nach zwei Wochen wieder spielberechtigt ist.
    - eine Sperre von zwei bis vier Spielen aussprechen.
    - anstatt oder zusätzlich zur Sperre eine Geldstrafe verhängen.
    - das Sportgericht für eine weitergehende Bestrafung einschalten.

    In unserem Fall hat der Schieri folgenden Satz in das Spielprotokoll reingeschrieben:

    Zitat

    Der Spieler X beleidigte mich mit den Worten: "Hast du das nicht gesehen?"

    Jetzt die Preisfrage: Schierischein einziehen und den Schieri lebenslang sperren?

    Nein, die Frage ist, was macht eine vernunftbegabte Spielleitende Stelle? Der Wortlaut der Rechtsordnung ist relativ eindeutig, die automatische Sperre kann nicht einfach aufgehoben werden. Andererseits soll die Spielleitende Stelle eine Prüfung vornehmen und die Sperre ist eben nur vorläufig. Hat die Spielleitende Stelle die Befugnis, die Sperre wegen groben Unfugs aufzuheben? Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit, die Sperre unter Erhebung einer Geldstrafe von € 1,- aufzuheben, um hier den Schaden gering zu halten.

    Zitat

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Gerhard Maria Wagner, ebenfalls Bischof, der den Hurrikan "Katrina" in New Orleans als "Strafe Gottes" einstuft.

    Beweis mir das Gegenteil! :D

    Vielleicht hat das Ganze ja doch noch was Gutes. Die katholische Sekte sieht es ein und löst sich in Wohlgefallen auf. :rolleyes: Das Vermögen fließt in wohltätige Stiftungen. Und Walter Moers bekommt den lustigen Hut vom Papst. :lol:

    Die Lehrprobe an der Uni kann ja allenfalls C-Trainer Prüfungsniveau haben, wenn überhaupt (jaaaa... 6:0 gehört da inhaltlich nicht rein). Ich würde mich auf wenige Punkte konzentrieren:

    Parallelstoß setzt Lücken voraus. Wenn die Abwehr lediglich seitlich verschiebt, gibt es viele Lücken, die Erfolgsaussichten für den Parallelstoß sind gut. Torgefährlich machen auf eine Lücke, Aushelfen der Abwehr, Pass zum parallelstoßenden Spieler.

    Gegenmittel ist das Heraustreten gegen den Ballführer (auf die Wurfhandseite) und Verdichten der Abwehr dahinter. Statt zwei Lücken hat der Ballführer im Rückraum nun ein "Abwehrdreieck" vor sich. Zunächst ist also das Aushelfen nicht mehr automatisch erforderlich. Erklär der Abwehr, dass von oben gesehen sich eine "Blase" durch die Abwehrlinie bewegt, jeweils vor dem Ball. Mit einer Jugendmannschaft habe ich es mal als "la ola" deutlich gemacht (raustreten und Arme hoch).

    Das sollte der Schwerpunkt sein. Für die Lehrprobe könnte vielleicht das Grundspiel 5:5 genügen. Ansonsten müssen wir den Kreisläufer mit einbauen. Die beiden Abwerhrspieler neben KM dürfen nie beide heraustreten. Am einfachsten ist vielleicht die Absprache, es am Laufweg des Ballführers festzumachen, wer raustritt, sprich derjenige, der dann am "Wurfort" blocken kann.

    Zuletzt würde ich noch - falls Zeit ist - die Variante einbauen, dass die Außen offensiv den Pass von RL / RR nach außen verhindern und so den Rückraum dazu zwingen, allein zu spielen ohne Druck von außen (machen die meisten Mannschaften im unteren und mittleren Leistungsbereich eigentlich von alleine, da die Außen jegliche individualtaktische Ausbildung vermissen lassen).

    Im Radio war eben ein Mitarbeiter von Radio Vatikan im Interview. Hier ist zwar seitens des Vatikans einiges schief gelaufen, vieles wird aber auch aus dem Zusammenhang gegriffen. Ratzinger hat einen exkommunizierten Bischoff "begnadigt", der gegen den Willen von Johannes Paul II. zum Bischoff ernannt wurde. Das war der Grund für dessen Vereinsausschluss. Das Leugnen des Holocausts lag zeitlich danach.

    An der Außenwirkung ändert dies natürlich wenig, die Medien und die Öffentlichkeit bekleckern sich aber auch nicht gerade mit Ruhm, wenn der Mob unreflektiert Schelte übt. (Und das von jemandem, der auf der dunklen Seite der Macht steht. :devil: )

    @hamsem: Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Themengebiet sinnvoll einschränken lässt.

    Für die schriftliche Prüfung habe ich folgende Tipps:

    - Falls Du nicht regelmäßig Übungen aufzeichnest, dies unbedingt üben. Ansonsten rennt Dir die Zeit in der Klausur davon, weil Du so schön am malen bist.
    - Handball Handbuch III intesiv lesen.
    - Alle Materialien aus dem Vorbereitungskurs ersnt nehmen. Schaubilder auswendig lernen.

    In der Lehrprobe hast Du eine Stunde Vorbereitungszeit, die Trainingseinheit zu erstellen. Hierfür darfst Du alle Materialien mitnehmen, die Du schleppen kannst. Vorab schon mal eine sinnvolle Auslese treffen.

    Dann noch ein weiterer Tipp. In dem B-Lizenz Kurs wurde uns folgender Aufbau einer TE eingehämmert:

    Aufwärmen
    Grundübungen
    Grundspiel
    Zielspiel

    Als ich erklären musste, warum ich im Hauptteil der Lehrprobe etwas getrickst habe, habe ich dies auf Zeitprobleme geschoben, da ich schließlich noch die Grundübungen einbauen musste. Plötzlich hieß es: "Vergiss doch die Grundübungen! Fang gleich mit den Grundspielen an!" ?(

    Das Umgehen der Wartefrist durch Wohnortwechsel klappt nur bei Minderjährigen. Den Paragraphen habe ich gerade nicht im Kopf.

    Der beste Schachzug ist es immer, sich den Tag nach dem letzten Punktspiel als Abmeldedatum eintragen zu lassen. Wenn man ein ungestörtes Verhältnis zum alten Verein hat, sollte dies auch machbar sein.