Wie man einen Einspruch möglichst formfehlerfrei formuliert, habe ich mal unter http://www.handballregion-hannover.de in Richtlinien/Ordnungen unter Einspruchsregeln festgehalten. Es ist in der Tat so, dass sich die Sportgerichte mit Freude auf die kleinsten Formfehler stürzen und sich so die weitere Arbeit ersparen. Hier herrscht ein krasses Missverhältnis zwischen Kleinkariertheit der Gerichte einerseits und der rechtlichen Vorbildung der Vereine andererseits. Hinzu kommt, dass ich jedes einzelne Urteil der Sportgerichte mit einem "mangelhaft" bewerten könnte, wenn man sich Form und Inhalt mal anschaut.
Allerdings ist es teilweise schon traurig, dass die einfachsten formellen Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Es fehlt eine Unterschrift, meistens ist kein Antrag gestellt, die Gebühr wurde nicht überwiesen... Mein Lieblingseinspruch lautete in etwa so: "Moin Schorse! Der Kreis hat.... Schau doch mal ob nicht.... " 
Leider sehen die Richtlinien keine Mindestbestückung der Sportgerichte mit Juristen vor. Sonst würden sich die Verbände plötzlich wundern, was ihnen um die Ohren fliegt. So kommen dann witzige Entscheidungen wie oben raus. Rücknahme des Einspruchs während die Berufung läuft, wie geil!
Da haben wohl einige Herren ein ganz böses Kraut geraucht...