Die bezahlen dann doppelt: Einmal fuer die Beleidigung und einmal fuer die rote Karte, die der aufmerksame SR natuerlich gegeben hat. ![]()
Beiträge von Lasse
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Grundsätzlich darf man dem Gegenspieler den Ball nicht aus der Hand reißen. Zwei Minuten sind das allerdings für mich nicht, es kommt aber darauf an, wie der SR das gesehen hat. Deiner Schilderung nach (!) hätte ich vermutlich weiterspielen lassen.
Aber wie gesagt, es kann ganz anders ausgesehen haben als deine Beschreibung. -
Das ist armselig.
Und wenn es der SR hört, dann darf der entprechende Spieler auch duschen gehen. -
Warum sollte man sich als SR überhaupt Sorgen wegen eines Einspruchs machen? Man entscheidet doch nach bestem Wissen. Ich meine, was soll mir als SR schon passieren? Wird mir die Lizenz abgenommen und ich muss 100.000 Euro Strafe bezahlen? Wohl eher nicht.
Passiert ist passiert und wenn der Einspruch durchkommen sollte (was ich persönlich nicht glaube), dann halt drauf geschissen. Beim nächsten Mal passiert es dir nicht wieder.Im übrigen... welcher Trainer beantragt denn mitten in einer Torsituation TTO? Sowas macht man doch im Spielaufbau...

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Ich finde, das Spiel sollte in 16 Zonen aufgeteilt werden. Jedem Spieler wird eine Zone zugeordnet, die er nicht verlassen darf. Die restlichen Zwei sind fuer die Schiedsrichter.
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Bloed nur, wenn der TW ausweichen will und der Angreifer aus dem Augenwinkel nur den TW sieht und dann auch versucht, auszuweichen...
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Weil Masken seit dieser Saison verboten sind.
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Also diese Formulieren "sich einen Vorteil verschaffen" finde ich wieder sehr schwammig, bzw. die Auslegung ist doch sehr vom SR abhängig. Im Endeffekt kann man doch sagen, dass er sich jedesmal einen Vorteil verschafft, indem er den Ball spielen kann, den er vermutlich nicht hätte spielen können, wenn er im Feld geblieben wäre... oder so...
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Zitat
Original von Ellob
Bei mir gilt zumindest bisher:
Wenn ich das Spiel anpfeife ist 20.00h und wenn die Hallenuhr bereits 20.04 anzeigt!Entscheidend ist ja auch die SR-Uhr. Und da lassen wir uns ja nicht einfach draufgucken, nicht wahr?

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Original von hasenhirn
oh mann, lest doch erst mal die Rechtsordnung des DHB da steht doch alles:Vielleicht hättest du, wenn du schon eine Quelle zum "rechtlichen Nachweis" zitierst, auch gleich die Stelle zitieren sollen, in der das steht.
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@ hasenhirn: Du darfst hier aber nicht übersehen, dass nirgendwo die Rede von einer autromatischen Sperre ist, sondern nur davon, dass ein Spieler gesperrt werden kann.
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Original von berndo
Musstet Ihr den Wechsel wieder rückgängig machen?Das wäre dann vermutlich 2+2 für den Trainer gewesen, für den 2. Wechselfehler.

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Original von TLpz
LasseHat ja auch keiner behauptet! Man beachte den Unterschied zwischen "Abwehraktion" und "Abwehrsituation".
OK, das stimmt wohl. Wenn man also jeden Spieler, der in der sich in der Abwehr befindlichen Mannschaft befindet, als "in einer Abwehrsituation befindlich" bezeichnet, dann kann man dort natürlich einen Ausschluss geben, im Gegensatz zu einem Spieler in einer Abwehraktion, denn sobald man dem Gegenspieler die Faust ins Gesicht haut, wird aus einer Abwehraktion eine Tätlichkeit, es kann also nicht zusammenfallen.
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Original von TLpz
LasseR8:7 spricht nicht davon, das man in Abwehrsituationen keinen Ausschluß geben darf. Nimmt man den Protokolleintrag (siehe Trapp's Post: er schlug seinem Gegenspieler bei einem Tempogegenstoß mit der Hand/Faust ins Gesicht), kann man dafür sehr wohl einen Ausschluß geben, wenn die SR der Überzeugung sind, das die Aktion ein starker und absichtlicher Angriff auf den Körper war. Man darf/kann als SR sehr wohl auch in einer Abwehrsituation einen Ausschluß geben!
Ein gezielter Schlag ins Gesicht kann aber nie eine Abwehraktion sein, zumindest nicht beim Handball.
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Original von TLpz
T.N.T.Wo zitiert jfherden denn die Regeln? Wo bitte steht im Regelheft, das ein Ausschluß in einer Abwehrsituation nicht möglich ist (Regelbezug!)???
8:7
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Das beste, was ich bisher mal gesehen habe, waren zwei Ausschlüsse im einem Spiel und ich persönlich hätte für beides, wenn überhaupt, maximal 2 Minuten gegeben, da es eigentlich auch beides normale Abwehraktionen waren. Es waren übrigens beide Mannschaften betroffen, also hatte keine Mannschaft einen klaren Nachteil (außer vielleicht die Mannschaft, die den Ausschluss etwa 15 Minuten früher bekommen hat).
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Original von Trapp
Also die Begründung des SR war, "er schlug seinem Gegenspieler bei einem Tempogegenstoß mit der Hand/Faus7 (weiß ich nicht mehr genau) ins Gesicht".Einspruch wurde auch angeündigkt, mit der Begründung " bei der Entscheidung bzgl. des Ausschluß von Spieler XY handelt es sich um eine krasse Fehlentschiedung".
Haha... schöner Einspruch... ist das die ganze Begründung? Ich schätze mal, das wird niemanden ernsthaft beeinflussen. Der Spieler könnte Glück haben, wenn aufgrund der Formulierung der SR die Sperre gering bleibt, denn "bei einem Tempogegenstoß" würde ich jetzt fast sagen, dass es eher ein Versehen war. Aber die Formulierung "das war eine Fehlentscheidung" ist doch etwas albern und vor allem auch nichtssagend.
Jetzt aber noch einmal eine andere Frage dazu: Nehme wir an, das Sportgericht entscheidet darauf, dass es tatsächlich kein Ausschluss hätte sein dürfen, sondern nur eine DQ, bleibt es dann trotzdem eine Tatsachenentscheidung der SR, oder wäre hier ein guter Ansatzpunkt für einen Einspruch gegen die Spielwertung? Ich meine, wenn es sich bei dem ausgeschlossenen Spieler um "den" Star der Mannschaft handelt, der in den ersten 30 Minuten schon 10 Tore geworfen hat und er wird in der 35. Minute ausgeschlossen, dann kann man das doch durchaus schon als enorme Schwächung bezeichnen, zumal die Mannschaft sich ja auch nicht wieder vervollständigen darf. Und wir nehmen an, das Spiel wurde mit 1 oder 2 Toren verloren.
editierter Teil:
ZitatOriginal von blondie
15.000€???
Finde ich ganz schön viel! Muss das immer der Verein zahlen oder kann er einen Teil der Summe auch von dem betroffenen Spieler verlangen?Wie der Verein das macht, bleibt ihm überlassen, aber für eine Strafe von 15.000 € muss der Spieler schon einiges bringen. Ich würde mal sagen, selbst wenn er einen Spieler ins Krankenhaus bringt, kommt man noch nicht auf die Höhe.
An die, die sowas verfolgen: Was war denn bisher die höchste Summe, die ausgesprochen wurde und was hat der Spieler dafür getan?
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Zitat
Original von härter_schneller
nur für die bundesliga? der eingangstext heißt:
Wo steht das? Ich lese hier nur folgendes:
ZitatOriginal von Schieri_neu
[...]4. falsche / fehlerhafte Trikotfarbe
Grundsätzliche haben die SR die Ausrüstung vor Spielbeginn zu kontrollieren! Die nachfolgen-den Auslegungen sind mit der IHF abgestimmt.
a) Torwarte müssen gleiche Trikotfarben verwenden: Im BL-Bereich müssen die TW diese Regelung strikt einhalten, ansonsten muss der TW, der mit der falschen Farbe einwechselt, wieder das Spielfeld (ohne Strafe, aber Ballverlust bei laufendem Spiel) verlassen.[...] -
OK, aber hat auch schon jemand irgendwelche Regelungen des NHV gefunden? Diese Klarstellung bezieht sich ja nunmal auf die Bundesliga, wo die Regionalliga nicht zugehört, auch wenn ich mir kaum vorstellen kann, dass die Regionalliga da härteren Regeln unterliegt.
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Gute Frage... wenn die Farbe tatsächlich die gleiche wie bei den vorhandenen TW war, dann haben die SR wohl tatsächlich einen Fehler begangen. Zumal... hatten wir nicht auch schon das Thema und da wurde dann gesagt, dass es auch bei unterschiedlichen Farben kein Wechselfehler sei, sondern der Spieler nur das Trikot wechseln muss?
Was die Nummer angeht: Das kann man ja höchstens in den Spielbericht unter "fehlerhafte Ausrüstung" eintragen. Wenn es aber in irgendwelchen Statuten steht, dass eine fehlende Nummer einen Wechselfehler bedeutet, dann haben die SR wieder richtig gehandelt, denn eine "Beinnummer" ist ja nicht ausreichend.Ich bin übrigens froh, dass es hier selbst in der National League keinen SR interessiert, wie die TW aussehen... solange sie sich von den (eigenen) Spielern unterscheiden...