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Original von Tarrantius
Auf dem Alten , verlorenen , Pass hat er das Doppelspielrecht.
Auf dem neuen nicht.
Stimmt, das hatte ich anders herum gelesen. Allerdings muss man dann auch die Passstelle bestrafen, die bei einer angeforderten Kopie des Passes diesen verändert hat.
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Original von Tarrantius
Wenn der alte mit ausstellung eines neuen Ungültig wird hat er kein doppelspielrecht.
Das hingegen sehe ich anders. Das Doppelspielrecht wurde korrekt beantragt und auch erteilt. Warum sollte dieses wieder entzogen werden, nur weil eine Kopie des Passes beantragt wird? Und bitte nicht etwas wie "sowas muss dann erneut beantragt werden", denn eine Kopie zu beantragen, bedeutet für mich, dass die zweite Ausfertigung identisch mit der ersten sein muss.
Ich stelle mir gerade vor, wenn er den Pass wirklich verloren hätte und die Seniorenmannschaft nun durch diese Schlamperei die Punkte verlieren würde...
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Original von Uwe aus LD
Wenn mit falschen Angaben (Pass verloren) ein zweiter Pass erschlichen und benutzt wird, wird das nach RO bestraft.
Ist die Frage, inwiefern ein Punktabzug durch die RO oder SO oder was auch immer geregelt ist. Meiner Meinung nach bleibt das eine Bagatelle, denn es wurde niemand benachteiligt oder betrogen. Das einzige, was hier gemacht wurde, ist, sich den Stress mit dem Hin- und Herschleppen des Passes zu ersparen. Ist sowieso schon albern, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Kopie des Passes für genau diese Situation zu beantragen.
Meiner Meinung nach wäre eine gerechte Strafe eine geringe Geldstrafe plus die übliche Strafe für nicht eingetragenen Pass.