Bensheim hat einen Vertrag geschlossen und sich kurz danach dazu gezwungen gesehen diesen Vertrag außerordnetlich zu kündigen. Der Kündigungsgrund war für den Verein so massiv, dass sie aus ihrer Perspektive keine weiteren Zahlungen leisten müssen (warum sollten sie es dann freiwillig tun?), der Trainer will das nicht akzeptieren und geht vor Gericht. Dort muss der Verein dann seine Gründe darlegen, warum er keine weitere Zahlungen vornehmen möchte und teilt dies mit und zwar in dem Umfang, in dem das Gericht es verlangt.
Anderenfalls würde das Gericht wohl die Entscheidung fällen, dass die Summe x (die 20.000 Euro waren ja von Seite des Klägers nur ein Betrag zur Güte und nicht der erhobene Anspruch) zu bezahlen ist. Ob nun der Name der Spielerin bekannt ist oder nicht, ob ihn die Zeitung einfach nur so herausgehalten hat, da man ja nicht noch mehr Personen in diese Schlammschlacht hineinziehen muss, oder eben noch keine Ahnung hat, kann man doch gar nicht wissen.
Mag auch alles nicht entscheidend sein - entscheidend ist im Moment, ob der Verein aufgrund dieser Anschuldigungen das Recht hatte den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder nicht. Dies wird nun geklärt. Sollte die Kündigung wirksam sein und Cojocar der Ansicht sein durch eine Verleumdung Unrecht erlitten zu haben, dann bleibt vermutlich immerhin noch die Möglichkeit eines Gangs vor ein Zivilgericht, um dann dort seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen, oder? Dass eine öffentliche Verhandlung in dem Fall auch ein öffentliches Interesse hervorrufen wird, dürfte doch beiden Parteien klar gewesen sein.