Zumindest sagt man hiermit, daß man beim THW nicht verstanden hat, worum es bei diesem Verfahren gehen wird - nämlich nicht darum, ob das Spiel manipuliert wurde, sondern darum, ob versucht wurde, darauf hinzuwirken, daß das Spiel (im Bedarfsfall) manipuliert würde.
Dieses Beharren auf den Spielanalysen habe ich von Anfang an nicht verstanden, sie haben mit den strafrechtlichen Vorwürfen eigentlich gar nichts oder allerhöchstens am Rande zu tun. Eine Bestechung ist auch dann eine Bestechung, wenn der Bestochene die verlangte Handlung nicht ausführt oder es zur Erlangung des Ziels der Bestechung nicht notwendig ist, sie auszuführen. Ein Erfolg der Bestechung ist überhaupt nicht ausschlaggebend für die Strafwürdigkeit, höchstens für das Strafmaß. Ein Blick in den entsprechenden Paragraphen des StGB (§ 299) reicht aus, um das zu verstehen, denn vom Erfolg der Handlung ist dort gar nicht die Rede, ergo ist er für die Strafbarkeit nicht Voraussetzung.
Wobei ich natürlich weder behaupten, andeuten oder sonstwie äußern möchte, daß die in diesem Verfahren Beschuldigten sich in irgendeiner Weise rechtswidrig verhalten haben könnten. Dazu gibt es ja das Gerichtsverfahren. Und, ich glaube das schonmal geschrieben zu haben, sollten sich die Vorwürfe als haltlos erweisen - was ich mir schon im Interesse des Ansehens unseres Sports sehr wünsche - kann den Beschuldigten ja nichts besseres passieren, als in öffentlicher Verhandlung ihre Unschuld festgestellt zu bekommen.