Alles anzeigenInsolvenzausfallgeld kann auch rückwirkend bezahlt werden, wenn zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags Gehälter offen waren. Nach Aussage des DHC war das nicht der Fall, insofern ist zu vermuten, dass frühestens danach Insolvenzausfallgeld geflossen ist.
Auch wenn es nicht kommuniziert wurde: Es ist rückwirkend Insolvenzausfallgeld gezahlt worden.
Ich stell mir nur immer wieder die Frage, wieso ein Insolvenzverfahren dann auch eröffnet wurde, wenn doch angeblich alles gesichert ist. Wenn die genannten 200.000 reichten und eingesammelt wurden, dann hätte man ganz einfach den Insolvenzantrag zurückziehen können. Da das aber nicht geschehen ist, ist offensichtlich noch irgendetwas im Busch. Der Insolvenzverwalter spricht auch immer von Insolvenzplanverfahren und der Gläubigerversammlung.
Es wurde kommuniziert, dass 600.000€ erforderlich sind, um den Insolvenzantrag zurückzuziehen. Die sind nicht zusammen gekommen. Deswegen wurde am 1.4. das Insolvenzverfahren eröffnet. Die 200.000€ dienen dazu, ab dem 1.5. den Spielbtrieb zu gewährleisten. Bis Ende April reicht dazu die vorhandene Masse.
In irgendeiner Form werden also Gläubiger doch auf ihr Geld verzichten müssen.
Richtig, deswegen auch die Gläubigerversammlung am 26.5., um die Spielbetriebsgesellschaft zu entschulden.
Heute heißt es in einer Dormagener Zeitung, falls die Gläubigerversammlung den Plänen zustimmen würde, dann wäre bis zum 10.6. alles in trockenen Tüchern. Und falls nicht? Wie stellt man sich das denn vor? Die HBL musste die Entscheidung treffen und konnte nicht länger warten, denn auch andere Clubs müssen wissen, woran sie sind.
Zum letzten Absatz: Mag zwar richtig sein, trotzdem deckt §10 der HBL-Lizenzordnung nicht alle insolvenzrechtlich denkbaren UND praktizierten Verfahren ab. Insoweit muss ich dem Kollegen aus Leverkusen (tsvfieber) zustimmen. In §19 nimmt die LizenzO direkt Bezug auf die Insolvenzordnung. Diese Verknüpfung ist eindeutig und sollte - hoffentlich - ausreichen, damit die grundsätzliche Frage, ob sich diese Verbandsstatuten über geltendes deutsches Recht stellen dürfen, selbst wenn sie von allen Beteiligten akzeptiert wurden, justiziabel ist. Ich ziehe da den Vergleich zum Arbeitsrecht, wo es auch ein Schlechterstellungsverbot gibt: Wenn eine individuelle Regelung den Arbeitnehmer benachteiligt, ist sie nicht anwendbar, soweit es eine übergeordnete Regelung gibt, die für den Arbeitnehmer günstiger ist. Mein Rechtsverständnis und die Entscheidung der "unabhängigen" (was für ein Treppenwitz, wenn dort ein Hauptamtler der HBL sitzt) Lizensierungskommission passen nicht zusammen.
Schaue ich mir die Besetzung des Präsidiums an, dann steht doch zu 99,9% fest, dass es bei der Ablehnung bleibt. Da sind einfach zu viele Protagonisten dabei, die eine Interessenlage versus Dormagen haben. In diesem Zusammenhang noch einmal schöne grüße nach Kiel: Vielen Dank, Uli Derad, dass Du in zehn Jahren mehr als 5 Millionen € in den Sand gesetzt hast! Ohne Dich wäre es erst gar nicht so weit gekommen, denn alleine mit den mehr als 3 Millionen € aus den beiden Spielzeiten zuvor, gäbe es die aktuellen Probleme gar nicht. Von daher tut es mir auch gar nicht leid, dass Du in diesem Jahr auf dem Kieler Rathausbalkon keine Deutsche Meisterschaft feiern kannst. Ein Manager ist eben nicht immer ein Manager und eine Hauptgeschäftsführer nicht immer ein Hauptgeschäftsführer!