Nein, die Vertragsauflösung hatte die Bedingung, dass man sich auf eine Ablöse einigt(!). Ist der Vertrag unterschrieben, dann kann Kiel die Ablösezahlung als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einstellen und hat damit einen Wert geschaffen. Fließt die Ablöse dann, wird dieser ARAP ausgebucht und das Geld eingebucht. Wenn der Schuldner AGK jetzt ausfällt, gibt es eben die Möglichkeit, dass die Zahlung irgendwie abgesichert war (z.B. über eine Bankbürgschaft, über eine Sicherheit oder vielleicht hat auch Nielsen selbst gebürgt). Dann kann es sein, daß der THW sein Geld teilweise oder komplett bekommt. Es kann aber auch sein, daß der THW sich nicht abgesichert hat. Dann ist das Geld weg und der ARAP muss abgeschrieben werden.
Deine Buchhaltungskenntnisse sind ja schön und gut, aber ob das ganze bei der Vertragsgestaltung zwischen den bieden Vereinen überhaupt zum tragen kommt, ist doch völlig unbekannt.
Übrigens mal die sokratische Gegenfrage. KA ist nach Kopenhagen gewechselt und der THW hat das Geld bereits vollständig erhalten. Jetzt ist AGK insolvent. KA wechselt zurück nach Kiel. Müßte der der THW jetzt die bereits erhaltene Ablösesumme in die Insolvenzmasse zurückführen?
Wieso? Das Rechtsgeschäft (der Transfer) ist doch mit der Zahlung der Ablöse abgeschlossen. Jetzt hat Kopenhagen alle seine Spieler freigestellt, sie sind also vertragslos. Warum sollte der THW in einem solchen Fall die Ablöse eines abgeschlossenen Transfers zurückzahlen, wenn sie einen vertragslosen Spieler verpflichten? Macht keinen Sinn.
Davon ab, glaube ich nicht an eine Rückkehr Anderssons nach Kiel. Wenn seine familiären Wechselgründe nicht vorgeschoben waren, kommt jetzt nur ein Wechsel nach Schweden, oder ggf. noch zu einem anderen dänischen Verein in Frage.
Frage mich, wo es die anderen Spieler unterhalb der 35 hinzieht. Bei Hvidt, Ege, Jörgensen, Boldsen dürfte ein Karriereende eine realistische Option sein.