ZitatOriginal von sunny-1
Aber inwiefern ist denn ein Eintrag ins Spielprotokoll eine Entscheidung? Klar muss ich der spielleitenden Stelle mitteilen, warum ich das so entschieden habe, aber eine Entscheidung ist das nicht.In 169 wird aber die Entscheidung abgefragt.
Demnach träfe dies auch auf Lösung d) in Frage 168 zu - hier wird nach der "richtigen Entscheidung" gefragt.
Kennt jemand hier im Forum eine Kontaktadresse unter der man Verbesserungsvorschläge bzgl. der Formulierung solcher Fragen einreichen kann?
TLpz: Das ist wohl in der Tat so, dass diese (gesundheitsgefährdende) Aktion nicht zwingend begründet werden muss. Zitat (16:8):
"Eine Disqualifikation gilt im Prinzip nur für den Rest des Spiels, [...]
Es gibt bei einer Disqualifikation keine über das Spiel hinausgehen-
den, weiteren Folgen, außer im Falle von Disqualifikationen wegen
Tätlichkeit (16:6d-e) oder wenn grob unsportliches Verhalten eines
Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (16:6c) Erläuterung 6a, d oder
g entspricht. Solche Disqualifikationen werden im Spielprotokoll dar-
gelegt (17:10)."
Ich werde in Praxis zukünftig dennoch jede DQ begründen, da man davon aus gehen muss, dass selbst den SR-Ausschüssen diese Regel nicht immer bekannt ist - warum wurde uns das auch sonst so gelehrt!? (So spart man sich jedenfalls einigen Ärger/Ordnungsbußen)
P.S.: Nach der Beschreibung von Frage 169 frage ich mich nun zudem warum diese Aktion keine Tätlichkeit darstellt? Ich sehe Regel 8:7 ("[...] besonders starker und absichtlicher Angriff [...]") hier als erfüllt an!