Beiträge von Du Blinder

    Zitat

    Original von sunny-1
    Aber inwiefern ist denn ein Eintrag ins Spielprotokoll eine Entscheidung? Klar muss ich der spielleitenden Stelle mitteilen, warum ich das so entschieden habe, aber eine Entscheidung ist das nicht.

    In 169 wird aber die Entscheidung abgefragt.

    Demnach träfe dies auch auf Lösung d) in Frage 168 zu - hier wird nach der "richtigen Entscheidung" gefragt.

    Kennt jemand hier im Forum eine Kontaktadresse unter der man Verbesserungsvorschläge bzgl. der Formulierung solcher Fragen einreichen kann?

    TLpz: Das ist wohl in der Tat so, dass diese (gesundheitsgefährdende) Aktion nicht zwingend begründet werden muss. Zitat (16:8):
    "Eine Disqualifikation gilt im Prinzip nur für den Rest des Spiels, [...]
    Es gibt bei einer Disqualifikation keine über das Spiel hinausgehen-
    den, weiteren Folgen, außer im Falle von Disqualifikationen wegen
    Tätlichkeit (16:6d-e) oder wenn grob unsportliches Verhalten eines
    Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (16:6c) Erläuterung 6a, d oder
    g entspricht. Solche Disqualifikationen werden im Spielprotokoll dar-
    gelegt (17:10).
    "

    Ich werde in Praxis zukünftig dennoch jede DQ begründen, da man davon aus gehen muss, dass selbst den SR-Ausschüssen diese Regel nicht immer bekannt ist - warum wurde uns das auch sonst so gelehrt!? (So spart man sich jedenfalls einigen Ärger/Ordnungsbußen)

    P.S.: Nach der Beschreibung von Frage 169 frage ich mich nun zudem warum diese Aktion keine Tätlichkeit darstellt? Ich sehe Regel 8:7 ("[...] besonders starker und absichtlicher Angriff [...]") hier als erfüllt an!

    Zitat

    Original von berndo
    In meiner Ausgabe des IHF-Katalogs (von http://www.schieris.de) ist bei 168 als Lösung b) c) und d) angegeben und meines Erachtens auch richtig.

    Hmm, dann ist meine Version von 2005 wohl veraltet - hatte die von der Website meines Landesverbandes :(

    Zitat

    Bei 169 ist d) insofern falsch, weil hier nicht die zwingend notwendige Hinausstellung erwähnt wird. Die Antwortmöglichkeiten schliessen sich von der Logik her aus, bzw. das soll damit angedeutet sein, dass in allen Antwortmöglichkeiten eine Art der Bestrafung (H oder D) angegeben ist. Klassische Auswendig-Lernen-Frage, die Formulierung ist in der Tat "etwas" wachsweich. Die Meldung im Spielprotokoll ist in der Tat erforderlich.

    Leider ist das "Auswendig-Lernen" der Fragen wohl wirklich not wendig, denn mit der gleichen Begründung dürfte in Frage 230 Antwort e) auch nicht richtig sein (weil unvollständig):
    Frage 230:
    =========
    A10 sitzt seine erste Zeitstrafe ab (Spielzeit bei Beginn der Strafzeit 21:00).
    Nach Wiederanpfiff des Spiels reklamiert er so heftig, dass die
    Schiedsrichter das Spiel bei 21:30 mit Time-out unterbrechen und A10 mit
    einer weiteren Hinausstellung bestrafen. Auswirkungen für Mannschaft A?
    a) weitere Hinausstellung von A10
    b) Disqualifikation von A10
    c) Mannschaft A spielt bis 25:00 mit 5/1 Spielern
    d) Mannschaft A spielt bis 23:00 mit 4/1, dann bis 23:30 mit 5/1 Spielern
    e) Für den Rest der ersten Zeitstrafe wird Mannschaft A um einen weiteren Spieler
    reduziert

    (Richtig ist laut IHF: a, d, e)

    Hallo Regelkundige,

    ich habe ein Problem mit der "Lösung" zu oben genannten Fragen:

    Frage 168:
    =========
    Ein Schiedsrichter wird auf dem Weg in die Kabine (während der Pause)
    von einem Spieler beleidigt. Richtige Entscheidung?
    a) Ausschluss
    b) Disqualifikation
    c) Hinausstellung (zu Beginn der 2. Halbzeit abzusitzen)
    d) Meldung im Spielprotokoll

    Warum ist hier nur b) und d) richtig und nicht auch c)?
    Zitat aus 16:8:
    "[...] Die Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen
    während der Spielzeit, auf oder außerhalb der Spielfläche, ist immer
    mit einer Hinausstellung für die Mannschaft verbunden. [...]"

    Frage 169:
    =========
    Nach dem Halbzeitpfiff geraten A9 und B5 auf der Spielfläche heftig
    aneinander und schreien sich an. In der Folge stößt A9 B5 mit beiden
    Händen gegen die Brust, so dass dieser die Körperkontrolle verliert.
    Richtige Entscheidung?
    a) Hinausstellung von A9 zu Beginn der 2. Halbzeit
    b) Disqualifikation von A9, A spielt zu Beginn der 2. Halbzeit für 2 Minuten mit nur 5 Feldspielern
    c) Disqualifikation von A9, A beginnt die 2. Halbzeit mit 6 Feldspielern
    d) Disqualifikation von A9 und Meldung im Spielprotokoll

    Warum ist hier nur b) richtig und nicht d)? Also warum ist ein Eintrag im Spielprotokoll nicht nötig? (Was nebenbei dem widerspräche, was ich bisher gelernt und praktiziert habe.)