Es gibt klare und eindeutige Hallenstandards, aus denen hervorgeht was erlaubt ist und was nicht. Bei schneller Mitte können die 7 Sekunden (siehe unten) schon mal knapp werden, aber im Normalfall werden die zusätzlichen 2-3 Sekunden toleriert. Hier scheint aber der Fall etwas anders gelagert.
Wer schon einmal einer technischen Besprechung von Herrn Stemberg beiwohnen durfte (war bei mir bislang 2 Mal der Fall), der dürfte wissen, dass der Satz von Thomas Lorenzen: "Herr Stemberg hat seine Kinderstube im Schnellverfahren durchlaufen." durchaus nachzuvollziehen ist.
Hier hat es wohl schon bei der technischen Besprechung gerappelt und das ganze ist eine Retourkutsche von Stemberg.
Sein Befehlston und die Respektlosigkeit gegenüber den Teilnehmern ist übrigens mehr als schwer zu ertragen und ich habe durchaus Verständnis dafür, wenn sich das nicht jeder gefallen lässt. Die Gespräche mit Vertretern der HBL oder auch mit Schiedsrichtergespannen lassen auch keinen Zweifel daran, dass ihn die meisten lieber von hinten als von vorne sehen. Warum er trotzdem noch als Funktionär tätig ist entzieht sich leider meiner Kenntnis.
4.7. Hallensprecher und Beschallung
Ein Hallensprecher ist einzusetzen. Dieser darf nicht am Zeitnehmertisch sitzen. Bei den Durchsagen haben unsportliche Äußerungen und/oder unsportliches Verhalten zu unterbleiben. Hierunter fallen insbesondere:
• Jede Kommentierung von Schiedsrichterentscheidungen
• Jede Durchsage während des laufenden Spieles, außer Torschütze, Assists und Spielstand sowie
• Jede Musikeinspielung, hierunter fallen z.B. auch z.B. Musikfanfaren, Trompeten-Solo, während des laufenden Spieles (ausgenommen ist grundsätzlich die Zeit zwischen Torerfolg und maximal 7 Sekunden nach Wiederanpfiff).
Auf Torhüterparaden sowie Torhüter und Werfer beim 7m darf während des Spiels hingewiesen werden.
Unter anderem können stimmungsfördernde und das Publikum motivierende aber faire Durchsagen und Musikeinspielungen erfolgen, solange und wenn die Spielzeit angehalten ist.
Eine Nichtbefolgung kann zur Ablösung durch die Schiedsrichter oder den Delegierten führen.
Der Einsatz von Vuvuzelas sowie druckgasbetriebenen Lärminstrumenten ist nicht gestattet und vom Heimverein zu unterbinden.
17.Besondere Strafen:
• Verstöße durch den Hallensprecher (vgl. 4.7) bis zu 5.000,- €