Netter Beitrag, leider alles unter der Rubrik "moderne Märchen" abzuhaken........
Aber dennoch witzig
Netter Beitrag, leider alles unter der Rubrik "moderne Märchen" abzuhaken........
Aber dennoch witzig
es gibt sogar Gemeinden, die den Harz-Einsatz zulassen, wie Altenholz (von der 2. Liga bis zur E-Jugend).....
Nee so wird das nichts.....
Zitat:
"In der Halbzeitpause habe ich mich mit meinem Partner abgestimmt, den Jungen auszuwechseln."
Resultat: Eine Person weniger, die bereit ist, sich überhaupt hinzusetzen. Das kann es nicht sein, da sollte sich der Schiedsrichter doch die Zeit nehmen, die junge Person anzulernen, denn wie ich immer sage, wir sind keine SchiedsRichter, sondern SpielLeiter
Grummel
Ich hab da mal einen klasse Tipp: Ich hab mir kein Handy angeschafft, sondern eine Wohnung gekauft. Ist schon zur Hälfte abbezahlt, und das ganz ohne SMS........
Dazu braucht es kein Urteil, weil der Text eindeutig ist. Punkt.
Der Pass ist nicht dem Spieler/der Spielerin auszuhändigen, dieser ist Eigentum des Verbandes!
Rein rechtlich wäre der Pass über den Verband zu schicken, dass dies nicht immer geschieht, ist reine Kulanz!
das mit den Ausbildungskosten..... naja, lesen bildet......
Also Mannem vorne:
zu erstens: Hausfriedensbruch kann nur der begehen, der die Aufforderung, das Haus zu verlassen, ignoriert. That´s Fakt.....
(wie soll ich denn sonst wissen, dass ich störe, ohne aufgefordert zu sein??????????)
Zur unzulässigen Eigentumsaneignung: Die Möglichkeit des Nutzens an der Sache wird entzogen, reicht das?
Ahja, den Begriff "Eigenbesitzer" kennt die deutsche Rechtsprechung nicht, ist aber eine schöne Erfindung.......
"VfL-aktuell: Wie die Internet-Redaktion dieser Webseite soeben erfahren hat, haben sowohl Trainer Dr. Rolf Brack als auch der Spieler Andrej Kurchev dementiert, dass Brack Kurchev im Verlaufe eines Wortgefechtes geohrfeigt haben soll. Vielmehr habe es sich um eine möglicherweise mißverständliche Handbewegung gehandelt."
Wenn der Vorstand des Vereins es nicht grundlegend anders sieht und rechtlich durchsetzt, ist damit keine fristlose Kündigung mehr machbar.......
Hallo jfherden,
auch wenn Deine Einstellung vielleicht praxisnah die beste Lösung wäre, sie ist rechtswidrig.
Der Schiedsrichter hat keine Verfügungsgewalt über die Halle, und damit kann er nicht mehr machen, als in Hallen, in denen Haftmittelverbot herrscht, seinen Spielbericht entsprechend auszufüllen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Eine Beschlagnahme des Harz-Topfes ist rechtlich nicht zulässig (blöder Vergleich, aber trotzdem: Ich sage Dir, gib mir Dein Portmonee bis zum Spielende, da würdest Du auch nur mit den Kopf schütteln), das wäre eine unzulässige Eigentumsaneignung.
Rein rechtlich bleibt nur der Weg über eine Person, die die Verfügungsgewalt über die Halle hat, und das ist regelmäßig der Hausmeister am Wochenende, nur er darf das Hausrecht ausüben und - nur bei mehrfacher Nichtbeachtung des Verbots - zum Schutz des Rechtsgutes "für alle anderen verfügbare Sportstätte" im Sinne des Art 2 GG das Recht auf Haftmittelbenutzung einiger Weniger einschränken (damit ist auch begründet, warum die Oberliga das Harz benutzen darf, nicht aber die Kreisliga, es geht um die "wenigen", die auch wenig schaden).......
Übrigens: Anzeigen würde Dich keiner, weil es ein Einzelfall wäre, aber wenn es sich häuft, hätten wir genug Klagen, und nach dem Legalitätsprinzip müsste die Staatsanwaltschaft dem nachgehen....... nur mal angemerkt.....
Frohe Weihnachten an alle.....
ALausH
Nein Lasse, das Thema wurde nicht verfehht. Es ging nur um den Interpretationsbereich, Du weißt, as ist der Bereich, den man bestehen muss, um eine Eins zu bekommen (wenn es heute noch so sein sollte wie damals....)
Also, ich lade mir jetzt mal ein Kilowatt rein (=zwei Pfund Schlick) und mach dann die kleinen Krabben nackich.......
Das dauert, bei drei Kilo......
und nebenbei natürlich einen lütten haben, hicks.....
Also, der Hinweis, die Harzdosen mit Hinweis auf das Hausrecht zu beschlagnahmen, geht gewaltig nach hinten los.
Das Hausrecht ist die Befugnis, über die Benutzung eines geschützten Raums zu verfügen. Das Hausrecht gibt dem Inhaber dieses Rechts (z.B. Eigentümer, Mieter, Behördenleiter) die Befugnis, ein Hausverbot auszusprechen. Hausfriedensbruch liegt übrigens erst dann vor, wenn sich jemand dem Hausverbot wiedersetzt.
Nicht mehr! Und dies wäre Aufgabe des Hallenwartes, nie des Schiedsrichters.
Nee, ist schon klar....
Aber in den Anweisungen steht:
"Wenn nach einem Torerfolg die Mannschaft den Ball nur sehr langsam zum Anwurf bringen will,...." und daraus kann ich schlecht ableiten, dass der Torwart den Ball gefälligst zum Anwurfspunkt zu befördern hat. Dann könnte man gleich den Positionsangriff abschaffen und nur noch Konter/2. Welle zulassen.... ![]()
Als weiteres Ergebnis ergab die Computersimulation, dass das Schiedsrichtergespann ab der 24. Minute nur noch aus einer Person bestand, da der Gespannpartner die dritte Zeitstrafe erhielt (wegen Meckern). ![]()
Für so etwas habe ich keine Zeit, auch wenn ich ein Kieler bin
Schön, dass die IHF endlich mal sagt, was mein Schiriwart nie akzeptieren wollte, der alte .............
Das kann so nicht sein......
Beispiel: Ich werfe den Ball ab schnell zum Spieler, und dies wird mir abgepfiffen, weil ich keinen Konter eingeleitet hab?
*nichtsmehrverstehund auchnichtwill*
Usedom ist aber keine Insel
Passt aber irgendwie überhaupt nicht zum Thema..... naja
Na Andre, dann zähl doch mal auf, wie diese Million zustande kommen soll, ich glaub, da kriegst Du ein kleines Problem, wenn Du nicht gerade vom größten Massenmörder der Neuzeit abschreibst.......
Dass Bush nach A.H. der größte Kriegsverbrecher aller Zeiten ist, haben die meisten ja gottseidank kapiert.....