und ich denke hier an den kommentar
6. Grob unsportliches Verhalten (8:6, 16:6c)
Die folgenden Beispiele sollen im Sinne der Regel 16:6c mit einer Disqualifikation bestraft werden. Analog können die Schiedsrichter andere Handlungen ebenso bewerten:
a) Beleidigungen (durch Sprache, Gestik, Mimik und Körperkontakt) gegenüber einer anderen Person (Schieds-richter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Offizieller, Spieler, Zuschauer usw.);
DQ kommt nur in b vor.