Beiträge von thomask

    rrbth

    es liegt m. E. keine klare Torwurfsituation vor. Schau mal wieviele Abwehspieler noch vor ihm stehen. Oder verstehe ich hier etwas falsch? Nach diesem Foul kann es auch nur mit Freiwurf weitergehen und nicht mit 7 m.

    Kommentar:
    Wenn ein Vergehen nach Regel 8:5 oder 8:6 in der letzten Spielminute begangen wird, mit dem Ziel ein Tor zu verhindern, ist das Vergehen als ein besonders grob unsportliches Verhalten gemäß 8:10d zu beurteilen und zu ahnden.
    Disqualifikation in der letzten Spielminute (Regel 8:10d)
    IHF-Publikation 2011

    Bei Disqualifikation gemäss Regel 8:5 in der letzten Spielminute führen nur diejenigen Vergehen zu

    einer Disqualifikation mit Bericht (gemäss 8:10d), die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen (Vergehen

    mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern).

    Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt normalerweise

    nicht zu einer Diqualifikation mit Bericht. Dies ist in der letzten Spielminute nur dann der Fall,


    wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:5 a-c handelt.

    Also 8:10d kommt doch überhaupt nicht in Betracht. Wo ist hier die klare Torwurfsituation bzw. Torgelegenheit?



    Wenn der Ball in der letzten Spielminute im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder 8:6 die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen nicht nur mit Disqualifikation laut 8:5 oder 8:6 zu bestrafen, sondern es muss auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden.

    vielleicht hilft dir das ein wenig

    Aus der Entscheidung des BAG vom 10.5.1990 (AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit) folgt entgegen der Ansicht des Beklagten kein anderes Ergebnis. Diese Entscheidung befasst sich mit dem Status eines sogenannten Vertragsamateurs, bei dem neben seiner Vereinsmitgliedschaft noch ein Vertrag mit dem Verein besteht über die Verpflichtung zu einer sportlichen Betätigung und einer Vergütung hierfür. Diese Vertragsamateure können je nach Vertragsgestaltung auch Arbeitnehmer sein, und zwar dann, wenn sie aufgrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung ihre Leistungen für den Verein in einer für ein Arbeitsverhältnis typischen persönlichen Abhängigkeit erbringen (vgl. BAG a.o.a.O.). Diese Grundsätze treffen durchaus auch bei einem Trainer zu. Selbst wenn der Kläger neben seinem Anstellungsverhältnis auch noch Vereinsmitglied des Beklagten sein sollte, so ist er als Arbeitnehmer zu qualifizieren, weil er nach den Regelungen in seinem Anstellungsvertrag zum einen Leistungen erbringt, wie sie von einem Vereinsmitglied üblicherweise nicht erbracht werden, und weil er in einer Art. weisungsgebunden ist, wie dies mit einer Vereinsmitgliedschaft nicht vereinbar tung seiner Arbeitskraft ebenfalls eingeschränkt ist, wie er durch eine reine Vereinsmitgliedschaft nicht eingeschränkt werden könnte.


    Moll, Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht
    3. Auflage 2012


    Der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten setzt eine ausdrückliche einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung voraus, Rückzahlungsklausel. Es empfiehlt sich aus Gründen der Beweissicherung und des Transparenzgebots in § zur Fussnote 450 Fehlt eine Abrede über den Vorbehalt der Rückforderung der Kosten, muss der Arbeitnehmer diese Kosten nicht erstatten.

    Randnummer 258Soweit nicht ausnahmsweise gesetzliche Verbote die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln ausschließen (z. B. § 12 Abs. 2, § zur Fussnote 455

    Randnummer 259Zur Bindungsdauer hat die Rechtsprechung zur Fussnote 456 folgende Grundsätze entwickelt:

    • •Dauert die Fortbildung nicht länger als einen Monat, ist regelmäßig eine Bindung des Arbeitnehmers bis zu sechs Monaten zulässig.
    • •Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden.
    • •Bei einer Lehrgangsdauer von drei bis vier Monaten ist eine Bindungsdauer von zwei Jahren nicht zu lang.
    • •Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre.
    • •Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ist eine Bindung von fünf Jahren zulässig.



    Manchmal hilft der Blick in das Regelheft
    Gruß
    Thomas


    B. Unterbrechung aus anderen Gründen, z.B. wegen unsportlichem
    Verhalten im Auswechselraum
    a. Durch den Zeitnehmer

    Der Zeitnehmer sollte bis zur nächsten Spielunterbrechung warten
    und dann die Schiedsrichter informieren.
    Unterbricht der Zeitnehmer das Spiel vorzeitig, wird es mit Freiwurf

    für diejenige Mannschaft wieder aufgenommen, die zum Zeitpunkt
    der Unterbrechung im Ballbesitz war. Erfolgt die vorzeitige
    Unterbrechung aufgrund eines Verstoßes der abwehrenden
    Mannschaft und es wird dadurch eine klare Torgelegenheit für die
    ballbesitzende Mannschaft vereitelt, ist gemäß Regel 14:1b auf 7-m-
    Wurf zu entscheiden.
    (Gleiches gilt, wenn der Zeitnehmer das Spiel wegen eines
    beantragten Team-Time-outs unterbricht und die Schiedsrichter dies
    aufgrund des falschen Timings ablehnen. Wird zum Zeitpunkt der
    Unterbrechung eine klare Torgelegenheit vereitelt, muss auf 7-m-
    Wurf entschieden werden.)
    Der Zeitnehmer ist nicht befugt, eine persönliche Strafe gegen einen
    Spieler oder Mannschaftsoffiziellen auszusprechen. Dies gilt auch
    für die Schiedsrichter, wenn sie die Regelwidrigkeit nicht selber
    wahrgenommen haben. In diesem Fall können sie lediglich eine
    informelle Ermahnung aussprechen. Bei Vergehen gemäß Regel 8:6
    oder 8:10 verfassen sie zudem einen Bericht.

    Hallo meba,

    vielleicht hilft das ein klein wenig. Somit ist nach erfolgtem 7 m die Mannschaft nicht mehr im Ballbesitz und kann nicht mehr wechseln.

    Gruß

    Thomas

    Der richtige Zeitpunkt eines Wechselvorganges (Beginn und Anschluß) ist

    • Ballbesitz (beginnt mit dem Erobern) und
    • während eines Time-outs (Regel 2:8, Erl. 2 ­ bisher 2:4, Erl. 1)


    Um Regelsicherheit zu schaffen, wird der Begriff Ballbesitz für diese Regel wie folgt definiert:
    Definition von Ballbesitz
    Ballbesitz bedeutet nicht nur, Kontakt mit dem Ball zu haben, z. B. ihn in der Hand zu halten, sondern auch ihn werfen, fangen, stoßen, schlagen oder passen. Man kann

    • ohne Spielunterbrechung in Ballbesitz kommen, z. B. durch Blocken eines Wurfs, Herausspielen des Balls, oder
    • durch eine Entscheidung des Schiedsrichters zum
    • Anwurf (Regel 10:2)
    • Einwurf (Regel 11:1)
    • Abwurf (Regel 12:1, 6:5 ­ bisher Abspiel)
    • Freiwurf (Regel 13:1)


    Hat ein Schiedsrichter auf Tor entschieden, ist es also nicht notwendig, dass der Torwart den Ball berührt. Es wäre dem Spielgedanken nicht dienlich, wenn man den Anpfiff zum Anwurf abwarten müsste, um den Wechselvorgang zu beginnen. Dies könnte sogar eine unnötige Verzögerung des Spiels bedeuten.
    Analog ist bei einer Entscheidung auf Einwurf, Abwurf und Freiwurf zu verfahren. Hat eine Mannschaft das Recht erwirkt, den Ball in Besitz zu nehmen, beginnt der Zeitpunkt, der den Wechsel erlaubt. Ein Spieler betritt regelgerecht den Auswechselraum und bleibt dort, während seine Mannschaft noch in Ballbesitz ist. Ein Mitspieler wechselt dann korrekt ein.
    Kommt es aber zum Ballbesitzwechsel, nachdem der erste Spieler bereits ausgewechselt hat, kann er unbestraft (immer korrekt über seine Auswechsellinie) wieder auf das Spielfeld zurücklaufen. Denn zum Wechseln gehören zwei! Erst der einwechselnde Spieler wäre hinauszustellen, wenn er auf das Spielfeld läuft, während seine Mannschaft nicht mehr in Ballbesitz ist.
    Um es zu verdeutlichen: Wechseln ohne Ballbesitz ist ein Wechselfehler, die Hinausstellung ist zwingend vorgeschrieben (16:3a ­ bisher 17:3a).

    beim Beincheck bin ich bei Theo und der Anweisung, beim Kopftreffer käme es für mich darauf an warum kein Treffer erzielt wurde. Bsp. trifft nicht, da der am Boden Liegende noch rechtzeitig den Kopf wegdreht / wegzieht, würde ich eher auch auf DQ mit Bericht entscheiden.Deutlich absichtliches neben den Kopf Werfen DQ ohne Bericht.
    Gruß
    Thomas

    die beiden SR mussten auch Rot geben siehe

    8:9 

    Bestimmte Vergehen werden als grob unsportlich angesehen und sind mit Disqualifikation zu ahnden.Folgende Vergehen dienen als Beispiele:

    d) Wenn

    der 7-m Werfer den Torwart am Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.e) Wenn der Werfer eines Freiwurfs den Abwehrspieler am Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.

    Kommentar:

    Im

    Fall eines 7-m-Wurfs oder Freiwurfs trägt der Werfer die Verantwortung
    dafür, den Torwart oder den Abwehrspieler nicht zu
    gefährden.
    [size=8][font='ArialMT']

    Ich teile hier die Entscheidung von DON zu 100%. siehe Anmerkungen und die beziehen sich sogar auf eine DQ nach 8.5. Im genannten Fall sind es m. E. nur 2 Min. fuer den Abwehrspieler.

    a)Definition einer „klaren Torgelegenheit“ (14:1)

    ein Spieler, der Ball- und Körperkontrolle hat, bei einem Gegenstoß alleine auf den Torwart zuläuft (oder -dribbelt), ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, vor ihn zu kommen und den Gegenstoß zu stoppen.


    b)Disqualifikation in der letzten Spielminute (Regel 8:10d)


    Bei Disqualifikation gemäß Regel 8:5 in der letzten Spielminute führen nur diejenigen Vergehen zu einer Disqualifikation mit Bericht (gemäß 8:10d), die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen (Vergehen mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern). Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt normalerweise nicht zu einer Disqualifikation mit Bericht. Dies ist in der letzten Spielminute nur dann der Fall, wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:5 a-c handelt.

    Hallo Uwe,
    Vorsicht bei deinen Aussagen bezgl. Bewegung TW. Siehe Regeltext 8.9 d)
    der 7-m Werfer den Torwart am Kop f trifft und dieser nicht
    seinen Kopf Richtung Ball bewegt
    .
    e) Wenn der Werfer eines Freiwurfs den Abwehrspieler am Kopf trifft
    und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.

    Der Bezug Richtung Ball ist wichtig!!! Normale Bewegungen im Torwartabwehrverhalten sind damit nicht gemeint, gemeint ist ausschließlich die Bewegung zum Ball. Rechts - Links-Bewegungen sind erlaubt. Soll heißen, der Werfer erhält dann trotzdem eine DQ
    Gruß
    Thomas