schau dir mal 5.1.3 an (taktisches Mittel), egal ob Ballberührung oder nicht.
Beiträge von thomask
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mit 8:5 geh ich mit dir einig.
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es liegt m. E. keine klare Torwurfsituation vor. Schau mal wieviele Abwehspieler noch vor ihm stehen. Oder verstehe ich hier etwas falsch? Nach diesem Foul kann es auch nur mit Freiwurf weitergehen und nicht mit 7 m.
Kommentar:
Wenn ein Vergehen nach Regel 8:5 oder 8:6 in der letzten Spielminute begangen wird, mit dem Ziel ein Tor zu verhindern, ist das Vergehen als ein besonders grob unsportliches Verhalten gemäß 8:10d zu beurteilen und zu ahnden. Disqualifikation in der letzten Spielminute (Regel 8:10d)
IHF-Publikation 2011Bei Disqualifikation gemäss Regel 8:5 in der letzten Spielminute führen nur diejenigen Vergehen zu
einer Disqualifikation mit Bericht (gemäss 8:10d), die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen (Vergehen
mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern).
Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt normalerweise
nicht zu einer Diqualifikation mit Bericht. Dies ist in der letzten Spielminute nur dann der Fall,
wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:5 a-c handelt. -
Also 8:10d kommt doch überhaupt nicht in Betracht. Wo ist hier die klare Torwurfsituation bzw. Torgelegenheit?
Wenn der Ball in der letzten Spielminute im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft durch ein Vergehen im Sinne von Regel 8:5 oder 8:6 die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist das Vergehen nicht nur mit Disqualifikation laut 8:5 oder 8:6 zu bestrafen, sondern es muss auch ein schriftlicher Bericht eingereicht werden. -
vielleicht hilft dir das ein wenig
Aus der Entscheidung des BAG vom 10.5.1990 (AP Nr. 51 zu § 611 BGB Abhängigkeit) folgt entgegen der Ansicht des Beklagten kein anderes Ergebnis. Diese Entscheidung befasst sich mit dem Status eines sogenannten Vertragsamateurs, bei dem neben seiner Vereinsmitgliedschaft noch ein Vertrag mit dem Verein besteht über die Verpflichtung zu einer sportlichen Betätigung und einer Vergütung hierfür. Diese Vertragsamateure können je nach Vertragsgestaltung auch Arbeitnehmer sein, und zwar dann, wenn sie aufgrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung ihre Leistungen für den Verein in einer für ein Arbeitsverhältnis typischen persönlichen Abhängigkeit erbringen (vgl. BAG a.o.a.O.). Diese Grundsätze treffen durchaus auch bei einem Trainer zu. Selbst wenn der Kläger neben seinem Anstellungsverhältnis auch noch Vereinsmitglied des Beklagten sein sollte, so ist er als Arbeitnehmer zu qualifizieren, weil er nach den Regelungen in seinem Anstellungsvertrag zum einen Leistungen erbringt, wie sie von einem Vereinsmitglied üblicherweise nicht erbracht werden, und weil er in einer Art. weisungsgebunden ist, wie dies mit einer Vereinsmitgliedschaft nicht vereinbar tung seiner Arbeitskraft ebenfalls eingeschränkt ist, wie er durch eine reine Vereinsmitgliedschaft nicht eingeschränkt werden könnte.
Moll, Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht
3. Auflage 2012Der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten setzt eine ausdrückliche einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung voraus, Rückzahlungsklausel. Es empfiehlt sich aus Gründen der Beweissicherung und des Transparenzgebots in § zur Fussnote 450 Fehlt eine Abrede über den Vorbehalt der Rückforderung der Kosten, muss der Arbeitnehmer diese Kosten nicht erstatten.
Randnummer 258Soweit nicht ausnahmsweise gesetzliche Verbote die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln ausschließen (z. B. § 12 Abs. 2, § zur Fussnote 455
Randnummer 259Zur Bindungsdauer hat die Rechtsprechung zur Fussnote 456 folgende Grundsätze entwickelt:
- •Dauert die Fortbildung nicht länger als einen Monat, ist regelmäßig eine Bindung des Arbeitnehmers bis zu sechs Monaten zulässig.
- •Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden.
- •Bei einer Lehrgangsdauer von drei bis vier Monaten ist eine Bindungsdauer von zwei Jahren nicht zu lang.
- •Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre.
- •Bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ist eine Bindung von fünf Jahren zulässig.
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@ rrbth
kleiner Hinweis, dass ist nur die Lehrmeinung der IHF

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vllt. hilft das ein wenig weiter
Video-Player
Lehrmeinungen%20Kapitel%205.pdf
Video-Player
Lehrmeinungen%20Kapitel%203.pdfgruß
thomas -
super, klasse find ich stark! -
Manchmal hilft der Blick in das Regelheft
Gruß
Thomas
B. Unterbrechung aus anderen Gründen, z.B. wegen unsportlichem
Verhalten im Auswechselraum
a. Durch den ZeitnehmerDer Zeitnehmer sollte bis zur nächsten Spielunterbrechung warten
und dann die Schiedsrichter informieren.
Unterbricht der Zeitnehmer das Spiel vorzeitig, wird es mit Freiwurffür diejenige Mannschaft wieder aufgenommen, die zum Zeitpunkt
der Unterbrechung im Ballbesitz war. Erfolgt die vorzeitige
Unterbrechung aufgrund eines Verstoßes der abwehrenden
Mannschaft und es wird dadurch eine klare Torgelegenheit für die
ballbesitzende Mannschaft vereitelt, ist gemäß Regel 14:1b auf 7-m-
Wurf zu entscheiden.
(Gleiches gilt, wenn der Zeitnehmer das Spiel wegen eines
beantragten Team-Time-outs unterbricht und die Schiedsrichter dies
aufgrund des falschen Timings ablehnen. Wird zum Zeitpunkt der
Unterbrechung eine klare Torgelegenheit vereitelt, muss auf 7-m-
Wurf entschieden werden.)
Der Zeitnehmer ist nicht befugt, eine persönliche Strafe gegen einen
Spieler oder Mannschaftsoffiziellen auszusprechen. Dies gilt auch
für die Schiedsrichter, wenn sie die Regelwidrigkeit nicht selber
wahrgenommen haben. In diesem Fall können sie lediglich eine
informelle Ermahnung aussprechen. Bei Vergehen gemäß Regel 8:6
oder 8:10 verfassen sie zudem einen Bericht. -
Hallo meba,
vielleicht hilft das ein klein wenig. Somit ist nach erfolgtem 7 m die Mannschaft nicht mehr im Ballbesitz und kann nicht mehr wechseln.
Gruß
Thomas
Der richtige Zeitpunkt eines Wechselvorganges (Beginn und Anschluß) ist
- Ballbesitz (beginnt mit dem Erobern) und
- während eines Time-outs (Regel 2:8, Erl. 2 ­ bisher 2:4, Erl. 1)
Um Regelsicherheit zu schaffen, wird der Begriff Ballbesitz für diese Regel wie folgt definiert:
Definition von Ballbesitz
Ballbesitz bedeutet nicht nur, Kontakt mit dem Ball zu haben, z. B. ihn in der Hand zu halten, sondern auch ihn werfen, fangen, stoßen, schlagen oder passen. Man kann- ohne Spielunterbrechung in Ballbesitz kommen, z. B. durch Blocken eines Wurfs, Herausspielen des Balls, oder
- durch eine Entscheidung des Schiedsrichters zum
- Anwurf (Regel 10:2)
- Einwurf (Regel 11:1)
- Abwurf (Regel 12:1, 6:5 ­ bisher Abspiel)
- Freiwurf (Regel 13:1)
Hat ein Schiedsrichter auf Tor entschieden, ist es also nicht notwendig, dass der Torwart den Ball berührt. Es wäre dem Spielgedanken nicht dienlich, wenn man den Anpfiff zum Anwurf abwarten müsste, um den Wechselvorgang zu beginnen. Dies könnte sogar eine unnötige Verzögerung des Spiels bedeuten.
Analog ist bei einer Entscheidung auf Einwurf, Abwurf und Freiwurf zu verfahren. Hat eine Mannschaft das Recht erwirkt, den Ball in Besitz zu nehmen, beginnt der Zeitpunkt, der den Wechsel erlaubt. Ein Spieler betritt regelgerecht den Auswechselraum und bleibt dort, während seine Mannschaft noch in Ballbesitz ist. Ein Mitspieler wechselt dann korrekt ein.
Kommt es aber zum Ballbesitzwechsel, nachdem der erste Spieler bereits ausgewechselt hat, kann er unbestraft (immer korrekt über seine Auswechsellinie) wieder auf das Spielfeld zurücklaufen. Denn zum Wechseln gehören zwei! Erst der einwechselnde Spieler wäre hinauszustellen, wenn er auf das Spielfeld läuft, während seine Mannschaft nicht mehr in Ballbesitz ist.
Um es zu verdeutlichen: Wechseln ohne Ballbesitz ist ein Wechselfehler, die Hinausstellung ist zwingend vorgeschrieben (16:3a ­ bisher 17:3a). -
zumindest hatte es damals mehr Spass gemacht Tennis zu schauen, als McEnroe / Noah und Leconte noch spielte.

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beim Beincheck bin ich bei Theo und der Anweisung, beim Kopftreffer käme es für mich darauf an warum kein Treffer erzielt wurde. Bsp. trifft nicht, da der am Boden Liegende noch rechtzeitig den Kopf wegdreht / wegzieht, würde ich eher auch auf DQ mit Bericht entscheiden.Deutlich absichtliches neben den Kopf Werfen DQ ohne Bericht.
Gruß
Thomas -
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die beiden SR mussten auch Rot geben siehe
8:9
Bestimmte Vergehen werden als grob unsportlich angesehen und sind mit Disqualifikation zu ahnden.Folgende Vergehen dienen als Beispiele:
d) Wenn
der 7-m Werfer den Torwart am Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.e) Wenn der Werfer eines Freiwurfs den Abwehrspieler am Kopf trifft und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.
Kommentar:
Im
Fall eines 7-m-Wurfs oder Freiwurfs trägt der Werfer die Verantwortung
dafür, den Torwart oder den Abwehrspieler nicht zu
gefährden.[size=8][font='ArialMT'] -

Trotzdem gut gemacht DON auch von mir
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Ich teile hier die Entscheidung von DON zu 100%. siehe Anmerkungen und die beziehen sich sogar auf eine DQ nach 8.5. Im genannten Fall sind es m. E. nur 2 Min. fuer den Abwehrspieler.
a)Definition einer „klaren Torgelegenheit“ (14:1)
ein Spieler, der Ball- und Körperkontrolle hat, bei einem Gegenstoß alleine auf den Torwart zuläuft (oder -dribbelt), ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, vor ihn zu kommen und den Gegenstoß zu stoppen.
b)Disqualifikation in der letzten Spielminute (Regel 8:10d)
Bei Disqualifikation gemäß Regel 8:5 in der letzten Spielminute führen nur diejenigen Vergehen zu einer Disqualifikation mit Bericht (gemäß 8:10d), die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen (Vergehen mit dem Ziel, ein Tor zu verhindern). Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt normalerweise nicht zu einer Disqualifikation mit Bericht. Dies ist in der letzten Spielminute nur dann der Fall, wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:5 a-c handelt.
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nimms mir nicht übel, bitte nicht schon wieder. Das hat nichts mit einem 7M zu tun. Und wie die Spielfortsetzung hier ist wurde schon mehrfach diskutiert.
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@Meba
das nächste Mal denke ich daran

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Hallo Uwe war mir schon bewusst, dass du das weißt. Ich hänge mal einen Lehrfilm an zur Verdeutlichung. In beiden Fällen DQ
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Hallo Uwe,
Vorsicht bei deinen Aussagen bezgl. Bewegung TW. Siehe Regeltext 8.9 d)
der 7-m Werfer den Torwart am Kop f trifft und dieser nicht
seinen Kopf Richtung Ball bewegt.
e) Wenn der Werfer eines Freiwurfs den Abwehrspieler am Kopf trifft
und dieser nicht seinen Kopf Richtung Ball bewegt.Der Bezug Richtung Ball ist wichtig!!! Normale Bewegungen im Torwartabwehrverhalten sind damit nicht gemeint, gemeint ist ausschließlich die Bewegung zum Ball. Rechts - Links-Bewegungen sind erlaubt. Soll heißen, der Werfer erhält dann trotzdem eine DQ
Gruß
Thomas