Beiträge von Uwe aus LD

    Also bei uns in der Pfalz läuft es auch mit Freimeldeterminen (2-3 Monate) und dann den Ansetzungen durch den jeweiligen Ansetzer.

    Wenn besondere Vorkommnisse bei einem Spiele waren und wir kurzfristig eine der beiden Mannschaften nochmals pfeifen würden, erwartet/wünscht der Ansetzer eine kurze Rückmeldung über die Vorkommnisse und es wird über eine eventuelle Umbesetzung nachgedacht.
    Auch habe ich schon den Ansetzer angerufen und ihn darauf hingewiesen, dass möglicher eine Mannschaft Probleme mit meiner/unserer Ansetzung haben könnte, weil mein/unser Verein in direkter Konkurrenz (Auf-/Abstieg) zu einer der zu pfeifenden Mannschaften steht.
    Das können Ansetzer schon mal übersehen.

    Ich würde, wenn eine Situation wie im Ausgangsposting beschrieben auftritt, immer frühzeitig Kontakt zu dem Ansetzer und/oder zum Schiedsrichterwart aufnehmen, meine Bedenken/Probleme ansprechen und ich kann mir kaum vorstellen, dass sich dann keine Lösung findet.

    Zitat

    Schlusssignal
    2:3

    Die Spielzeit beginnt mit dem Anpfiff des Anwurfs durch einen
    Schiedsrichter und endet mit dem automatischen Schlusssignal der
    öffentlichen Zeitmessanlage oder dem Schlusssignal des Zeitnehmers.

    Ertönt kein derartiges Signal, pfeift der Schiedsrichter, um anzuzeigen,
    dass die Spielzeit abgelaufen ist (17:9).


    Regel 2:3

    sehe ich auch so.
    Wenn die SR aber versichern der techniche Fehler wäre erst nach dem Schlußpfiff erfolgt dann könnts knapp werden. Wenn du schon sagst, der technische Fehler passierte "während" die Schlusssierene ertönte...


    Wenn ich mich nicht arg täusche ist der Beginn der Schlusssirene für das Ende des Spiels maßgeblich, d.h. nach der Schilderung war der Fehler erst nach Spielende -> kein FW

    Wenn der Fehler vor Beginn der Schlusssirene geschehen wäre, darf der Schieri die Ausführung nicht verweigern sondern muss der Mannschaft die Gelegenheit geben. Erst wenn die Mannschaft darauf verzichtet ist dann das Spiel "beendet".

    Die Anmerkung zum PfHV bezieht sich auf den Passeinzug durch die Schiedsrichter, das ist von Verband zu Verbband meines Wissens unterschiedlich geregelt. Ich meine mich zu entsinnen, dass manche Verbände den Passeinzug durch die Schiedsrichter nicht vorsehen.
    Die Rechtsordnung und da § 17 und da die automatische Sperre gilt für den gesamten Bereich des DHB.

    § 17 RO

    (Fettung von mir)

    Bei uns (PfHV) hätte der Schieri den Pass einziehen müssen.

    Auch ich/wir habe noch nie Probleme eine Lösung zu finden, dass das Spiel stattfinden kann und für mich/uns Unterscheidungen der Spieler und Torhüter möglich sind.
    Das schlimmste war, dass ein Torhüter die Augen rollte, da er nicht in seinem Lieblingstrikot spielen konnte.

    .....
    8:7c fasst verschiedene ahndungswürdige Vergehen zusammen ("Nichteinhalten des 3m-Abstands oder anderer Verhaltensweisen"). Wenn 12:2 auf 8:7c verweist, dann bedeutet dies lediglich dass mindestens eine der genannten Regelwidrigkeiten relevant ist, aber nicht zwingend das alle unter 8:7c genannten Vergehen für 12:2 eine Rolle spielen.

    Völlig richtig:
    8:7 stellt die Folge dar. Mehr nicht. Und das Vergehen steht in 12:2, der ja auch auf die Folge (Strafe) in 8:7 verweist.
    Ohne den Verweis auf 8:7 wäre eine persönliche Strafe beim Blocken des Balls vor Überschreiten der 6-Meter-Linie nicht möglich, da sonst im Regelwerk nicht vorgesehen. Deshalb ist der Verweis dort nötig und aufgenommen worden.

    @ SteamboatWillie: "handball-regeln.de" ist mit Vorsicht zu nutzen und nutze ich nicht mehr, da mir dort schon häufiger fehlende und/oder falsche Texte untergekommen sind. Habe einmal den Admin dort angeschrieben und auf 2 Fehler hingewiesen und als die nach Wochen noch drin waren, habe ich die Seite aus meinem Favoriten gelöscht und nutze sie nicht mehr.

    Ich habe biusher gute Erfahrungen mit LINK zu Regeln gemacht.

    In 8:7 steht nichts davon auf welche würfe das angewendet wird. Es ist explizit "der 3m Abstand" genannt, das ist ein Verweis auf die Regeln bei denen er gilt. Da bei Abwürfen der 3m Abstand aber nicht gilt kommt 8:7 da auch nicht zum tragen. Andersherum wäre 12:2 sinnlos.
    BITTE BITTE FRAGE DA DEINEN SR-LEHRWART!!!!

    Mit deinem 2ten Punkt hättest du mich fast gehabt, die gegnerischen Torhüter habe ich nicht bedacht. ABER:
    Die von dir genannte Aktion ist keine Regelwidrigkeit! Wenn der Blockende denn Ball blockende würde bevor der Ball die Torraumlinie in richtung Spielfeld überquert wäre es auch kein 7m den dann würde der Wurf als nicht ausgeführt gelten.
    NIEMALS 7M!!!

    BTW:
    Es gibt keine unterschiedlichen Meinungen, es gibt die eine und deine ;)
    Regeln in der Form abzuleiten "warum hätte man das sonst wohl so schreiben sollen?" führt dich ganz ganz schnell auf ganz übe Wege.

    @ SteamboatWillie: du kennst auch die "Ignore"-Funktion in diesem Forum? Ich wende sie jetzt gerade zum 2. Mal an. :wall::wall:
    .... aber nicht auf dich :D

    Kein Abstandvergehen bei dem Abwurf möglich da der Abwurf im gesamten "Kreis" ausgeführt werden darf und sich die Gegenspieler an der 6-Meter-Linie aufhalten dürfen (sofern sie den Ball erst berühren, wenn er die 6-Meter-Linie vollständig überquert hat).

    Von welchem Punkt soll der Gegenspieler denn 3 Meter fern halten, sprich was ist der richtige Ort für die Ausführung des Abwurfs?
    Der TW darf sich frei ohne an die 3 Sekundenregel und das Prellen gebunden zu sein im Torraum mit dem Ball bewegen. Beim Abwurf gibt es eine sehr große Fläche von der aus der Abwurf ausgeführt werden kann. Und die Regel sagt der Gegenspieler darf unmittelbar an der 6-Meter-Linie sein.

    Der Verweis auf 8:7 ist für die Folgen, wenn der Gegenspieler den Ball über dem 6-Meter-Kreis blockt oder spielt, dann tritt die Folge des 8:7 ein
    (Rechtsfolgenverweis "......oder andere Verhaltensweisen;")

    Aber du kannst von mir aus gerne dann Zeitstrafen verteilen (und 7-Meter worauf du ja wohl raus willst).
    Ich werde es auch in Zukunft nicht tun.

    Abstandsverstoß??????????

    Zitat

    12:2

    Der Abwurf wird vom Torwart ohne Pfiff vom Schiedsrichter (ausge-
    nommen 15:5b) aus dem Torraum über die Torraumlinie ausgeführt.

    Der Abwurf gilt als ausgeführt, wenn der vom Torwart gespielte Ball
    vollständig die Torraumlinie überquert hat.

    Die Spieler der anderen Mannschaft dürfen sich zwar an der
    Torraumlinie aufhalten, dürfen aber den Ball erst berühren, wenn die-
    ser die Torraumlinie vollständig überquert hat (15:4, 15:9, 8:7c).

    Es gibt keinen Abstand beim Abwurf!!!!!

    Nicht alles was hinkt ist auch gleich ein Vergleich bzw. vergleichbar

    Zitat

    Schrittfehler, ich pfeife, der Spieler hält den Ball ganz kurz fest und rollt ihn dann etwas zur Seite weg. Jegliche Chance zum Tempogegenstoß dadurch dadurch.

    Keiner der (jetzt neu) angreifenden Mannschaft hat den Ball zum Freiwurf in der Hand und nach der Beschreibung auch keine Chance ihn (rechtzeitig) zu bekommen. Schlimmstenfalls kommt der Ball bis zur Schlußsirene nicht mehr ins Spiel.

    Bei dir ist der Ball im Spiel, da er die Hand des Torwarts verlassen hat. Was danach kommt kann möglicherweise einen 7-Meter geben, da ein Vergehen eine klare Torgelegenheit verhindern kann.
    Er darf vom Gegner gespielt werden, wenn er die 6-m-Linie überquert hat.
    Den Satz

    Zitat

    ... Torwart A erkennt die Situation, nimmt Anlauf und wirft auf ca. 5,5m lang aufs gegnerische Tor. B9 hat die Gefahr erkannt und blockt den Wurf auf 7m ....


    bin ich wohl zu blöd zu verstehen.

    Bei dem was ich mir da zusammenreime sehe ich noch nicht mal einen Regelverstoß - warum soll ein Feldspieler einen Abwurf auf 7-Meter nicht blocken dürfen?

    Arcosh

    mit welchem Regelbezug nimmst du den Ball aus dem Spiel? Wo steht das der Ball zur Erlangung einer klaren Torchance im Spiel sein muss. Denk darüber bitte gut nach. Ich habe die klare Torchance wo der Ball wirklich aus dem Spiel ist schon im Kopf.

    Gruß Frank


    Nach dem Freiwurf-Pfiff (Schrittfehler) des Schiedsrichters ist das Spiel unterbrochen und der Ball damit aus dem Spiel. Es kann ab jetzt kein klare Torgelegenheit geben bis der Ball wieder ins Spiel gebracht wird, also der Freiwurf ausgeführt ist (Ball hat die Hand des Werfers verlassen).
    Das Spiel ist fortzusetzen mit dem Wurf, der zum Zeitpunkt der Unterbrechung durch den Schiedsrichter "fällig" war. Für Schrittfehler gibt es Freiwurf für den Gegner.

    Die Frage geht davon aus, dass die Beleidigung noch vor dem Wiederanpfiff nach der 1. "2-Minutenstrafe" von A erfolgt. Die D wegen Beleidigung führt zu keiner weiteren 2 Minutenstrafe da 16:8. (was ich vorher geschrieben hatte war quatsch, hatte nicht richtig gelesen) vorsieht, dass 4 Minuten nur bei 16:9 b -d vorgesehen ist.
    16:8, 2. Absatz am Ende

    Zitat

    ....Die Reduzierung auf der
    Spielfläche erfolgt jedoch für 4 Minuten, wenn ein Spieler
    gemäß Regel 16:9b-d disqualifiziert worden ist. ....

    Hier ist ein Fall des 16:9a -> keine 4 Minuten Unterzahl


    Sollte man meinen, ist aber nicht so. § 17 (1) RO legt eine Mindeststrafe fest, das ergibt sich aus der Formulierung "ist". Vorläufig heißt, dass diese Rechtsfolge eintritt, sofern nicht seitens der spielleitenden Stelle ein Verfahren zwecks Verhängung einer höheren Strafe eingeleitet wird. Dies dient schlichtweg der Arbeitserleichterung der spielleitenden Stellen und gibt ihnen lediglich die Möglichkeit, eine höhere Strafe auszusprechen. Damit verbietet sich eine geringere Strafe als die 2 Spiele. § 17 (1) gibt jedem Betroffenen eine klare Ansage, dass er mindestens zwei Spiele zuschauen muss.


    Diese Auslegung halte ich (mittlerweile) auch für die zutreffende Auslegung!

    Diese Frage (Kann die Spielleitende Stelle die "2-Wochen-Automatik" verkürzen) hat aber nichts mit dem Fall "Pelker" zu tun, da dort die spielleitende Stelle gar nicht tätig geworden ist (im Sinn einer Verkürzung).

    Die Frage im Fall Pelker lautete:

    Zitat

    .... Das Bundessportgericht hat also nach der Feststellung der grundsätzlichen Anwendbarkeit
    der §§ 17 und 19 RO DHB auf diesen Fall noch zu prüfen, ob der einstimmig gefasste
    Beschluss der Mitgliederversammlung der HBL dazu führen kann, dass im Verhältnis der
    Mitglieder der HBL untereinander die Anwendbarkeit der hier in Rede stehenden
    Vorschriften der Rechtsordnung des DHB ausgeschlossen ist bzw. ob nur eine modifizierte
    Anwendbarkeit in Betracht kommt.
    ......

    (aus dem Urteil des BSpG)

    Diese Frage haben Beide, das 1. Urteil und auch das 2. Urteil (soweit die Berichte zutreffen, eine schriftliche Begründung gibt es wohl noch nicht)verneint, d.h auch für den Bereich der HBL gilt die "2-Wochen-Automatik".

    Das Bundesgericht hat aber trotzdem das erste Urteil aufgehoben. Zur Begründung ist in den Presseartikeln zu lesen, dass der BHC auf die (wohl unzutreffenden) Auskünfte der spielleitenden Stelle (HBL), der Spieler dürfe eingesetzt werden, vertrauen durfte und deshalb nicht mit Punktabzug zu belegen ist.

    Zitat

    ... Nach ersten Informationen wurde bei der Revisionsverhandlung der Vertrauensschutz in den Fokus gestellt. In der Tat hatte der BHC stets die klare Ansage der Handball Bundesliga mit Justiziar Andreas Thiel als spielleitender Stelle, dass man Hendrik Pekeler nach dessen "roter Karte mit Bericht" im Trikot des Oberliga-Teams einsetzen dürfe. ....

    (aus Südwest Presse)


    Der Original-Regeltext der IHF wird ja in Englisch niedergelegt und ist auch der verbindliche.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Übersetzung in die Sprache des jeweiligen Nationalverbandes auch diesem obliegt, ansonsten müsste die IHF ja 150 Übersetzer beauftragen.

    Wer jetzt innerhalb des DHB für diese Fragen zuständig ist, keine Ahnung.


    Falsch!
    Die Englische (=Original), Französische und Deutsche Fassung werden alle 3 von der IHF veröffentlicht, da diese drei Sprachen die drei offiziellen Sprachen der IHF sind!

    aus: Satzung der IHF, deutsche Fassung

    Du als "bekennender Jurist" solltest bevor du hier so vom Leder ziehst

    Zitat

    Es bleibt dabei, die DHB-Oberern sind nicht bereit zuzugeben, dass ihnen ein Fehler in der Übersetzung unterlaufen ist.
    Die Auslegungen auf Anweisung (Diskussion unerwünscht!) sind mit dem aktuellen Regeltext nicht in Einklang zu bringen. Hoffentlich geht eine Sperre mal vors Sportgericht, damit dies überprüft wird.

    über das Stadium "Ich geh mal davon aus......." raus sein und dich ggf. vorher schlau machen.

    Es bleibt dabei, die DHB-Oberern sind nicht bereit zuzugeben, dass ihnen ein Fehler in der Übersetzung unterlaufen ist.
    Die Auslegungen auf Anweisung (Diskussion unerwünscht!) sind mit dem aktuellen Regeltext nicht in Einklang zu bringen. Hoffentlich geht eine Sperre mal vors Sportgericht, damit dies überprüft wird.

    Der DHB gibt die entsprechenden Übersetzungen heraus? Ich hatte mal gehört das wäre die IHF? Aber ich lass mich ja gerne eines besseren belehren. Kannst du mir mal mitteilen wer im DHB da für die Übersetzung zuständig war?