Sollte man meinen, ist aber nicht so. § 17 (1) RO legt eine Mindeststrafe fest, das ergibt sich aus der Formulierung "ist". Vorläufig heißt, dass diese Rechtsfolge eintritt, sofern nicht seitens der spielleitenden Stelle ein Verfahren zwecks Verhängung einer höheren Strafe eingeleitet wird. Dies dient schlichtweg der Arbeitserleichterung der spielleitenden Stellen und gibt ihnen lediglich die Möglichkeit, eine höhere Strafe auszusprechen. Damit verbietet sich eine geringere Strafe als die 2 Spiele. § 17 (1) gibt jedem Betroffenen eine klare Ansage, dass er mindestens zwei Spiele zuschauen muss.
Diese Auslegung halte ich (mittlerweile) auch für die zutreffende Auslegung!
Diese Frage (Kann die Spielleitende Stelle die "2-Wochen-Automatik" verkürzen) hat aber nichts mit dem Fall "Pelker" zu tun, da dort die spielleitende Stelle gar nicht tätig geworden ist (im Sinn einer Verkürzung).
Die Frage im Fall Pelker lautete:
Zitat
.... Das Bundessportgericht hat also nach der Feststellung der grundsätzlichen Anwendbarkeit
der §§ 17 und 19 RO DHB auf diesen Fall noch zu prüfen, ob der einstimmig gefasste
Beschluss der Mitgliederversammlung der HBL dazu führen kann, dass im Verhältnis der
Mitglieder der HBL untereinander die Anwendbarkeit der hier in Rede stehenden
Vorschriften der Rechtsordnung des DHB ausgeschlossen ist bzw. ob nur eine modifizierte
Anwendbarkeit in Betracht kommt. ......
(aus dem Urteil des BSpG)
Diese Frage haben Beide, das 1. Urteil und auch das 2. Urteil (soweit die Berichte zutreffen, eine schriftliche Begründung gibt es wohl noch nicht)verneint, d.h auch für den Bereich der HBL gilt die "2-Wochen-Automatik".
Das Bundesgericht hat aber trotzdem das erste Urteil aufgehoben. Zur Begründung ist in den Presseartikeln zu lesen, dass der BHC auf die (wohl unzutreffenden) Auskünfte der spielleitenden Stelle (HBL), der Spieler dürfe eingesetzt werden, vertrauen durfte und deshalb nicht mit Punktabzug zu belegen ist.
Zitat
... Nach ersten Informationen wurde bei der Revisionsverhandlung der Vertrauensschutz in den Fokus gestellt. In der Tat hatte der BHC stets die klare Ansage der Handball Bundesliga mit Justiziar Andreas Thiel als spielleitender Stelle, dass man Hendrik Pekeler nach dessen "roter Karte mit Bericht" im Trikot des Oberliga-Teams einsetzen dürfe. ....
(aus Südwest Presse)